Beschlussempfehlung:

 

1.       Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2004 in der vorliegenden Form fest.

2.       Der Jahresgewinn 2004 von 564.612,90 € wird in Höhe von 445.358,58 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der ver­bleibende Überschuss von 119.254,32 € auf das Wirtschaftsjahr 2005 vorgetragen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Rudert fasste einleitend die wesentlichen Aussagen des Jahresabschlusses der Stadt­entwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2004 im Rahmen einer Zeitraumbetrachtung zusammen.

 

So erklärte er, dass die Gesamtbilanzsumme im Zeitraum von 1999 nach 2004 rückläufig sei, da die Abschreibungen nicht in vollem Umfange reinvestiert wurden.

 

In der gleichen Periode konnte jedoch die Eigenkapitalquote bei gleichzeitigem Rückgang der Fremdkapitalquote und der Zinsbelastungen verbessert werden, da das Fremdkapital von 33,2 Mio. € auf 26,9 Mio. € zurückgeführt werden konnte.

 

Die erwirtschafteten Gewinne hätten zur Gebührenstabilität beigetragen.

Die Gebührenpolitik des Eigenbetriebs sei, insbesonders aus Sicht der Bürger, als sehr sinnvoll zu erachten.

 

Herr Baudrexl erläuterte in diesem Zusammenhang die vom Eigenbetrieb gewählte Vor­gehensweise bei der Gebührenkalkulation und erklärte, dass von der Kostenunterdeckung in Höhe von 379.117,04 € lediglich 79.117,04 € im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. KAG auf die Kalkulation der Gebührensätze 2006 vorgetragen werden müssen, da man bereits bei der Gebührenkalkulation 2005 einen Teilbetrag in Höhe von 300 T€ aus handelsrechtlichen Gewinnen zur Minderung des Gebührenbedarfs eingestellt habe

 

Wie man letztendlich mit diesem Sachverhalt bei der Kalkulation der Gebührensätze 2006 umgehe, sei abhängig von den Rahmenbedingungen für das kommende Jahr 2006.

 

Die Schwerpunkte der Prüfung des Jahresabschlusses 2004, so Herr Rudert weiter, seien das Anlagevermögen, die Rückstellungen und die Verprobung der Forderung aus Liefe­rungen und Leistungen gewesen.

 

Bei der Prüfung seien keine gravierenden Mängel festgestellt worden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht entspreche den gesetzlichen Anforderungen und vermittle ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Somit könne der Stadtentwässerung Kamen der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2004 erteilt werden.

 

Des Weiteren sei die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG geprüft worden. Dabei wurden ebenfalls keine wesentlichen Sachverhalte festgestellt, die, so Herr Rudert, für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaft­lichen Verhältnisse von Bedeutung seien.

 

Herr Baudrexl ergänzte, dass zwischenzeitlich die formalrechtliche Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2004 erteilt worden sei.

Frau Dyduch zeigte sich erfreut über das gewohnt gute Ergebnis des Eigenbetriebes und verwies insbesondere auf die deutliche Schere zwischen Eigen- und Fremdkapitalquote bei Betrachtung der vergangenen Jahre.

Das Jahresergebnis in Höhe von 564 T€ spiegele die stetige und sinnvolle Bilanzpolitik des Eigenbetriebes wider. Sie prognostizierte für die kommenden Jahre eine höhere Investitions­quote und damit eine steigende Bilanzsumme.

 

Herr Schneider lobte ebenfalls das Jahresergebnis des Eigenbetriebs und hob die “Punkt­landung” beim Betriebsergebnis hervor. Er hoffe, dass die Stadtentwässerung in den nächsten Jahren mehr Geld in das Kanalisationsnetz investieren werde. Die Reduzierung der Zinsaufwendungen von 2003 nach 2004 in Höhe von 125 T€ sei sehr erfreulich.

 

Herr Schneider fragte an, wie die Zuwächse der Ertragszuschüsse für die kommenden Jahre eingeschätzt würden.

 

Herr Hermani erläuterte, dass sich die Bilanzposition “Ertragszuschüsse” aus Kanal­anschluss- und Erschließungsbeiträgen sowie Zahlungen für Hausanschlusskosten und übernommene Anlagen von Erschließungsträgern zusammen setzt. Die Zuwächse in den kommenden Jahren seien abhängig von den investiven Aktivitäten Dritter.