Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.       Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2004 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.       Der Lagebericht wird genehmigt.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 325.053,49 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mit Mehrheit angenommen

 

Herr Bürgermeister Hupe übergab die Sitzungsleitung an Herrn Ebbinghaus.


Herr Baudrexl ergänzte, dass lediglich ein Jahresfehlbetrag von 290.000 Euro etatisiert worden sei. Der Mehraufwand müsse überplanmäßig bereit gestellt werden.

 

Herr Behrens schlug vor, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Aufsichtsrat sowie die Geschäftsführung zu entlasten. Den weiteren Anstieg des Jahresfehlbetrags 2004 führte er zurück auf geringere Umsatzerlöse. Das Defizit habe trotz erkennbarer Sachkostenein­sparungen nicht reduziert werden können. Die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedin­gungen seien im gesamten Gastronomiebereich deutlich spürbar. Der Geschäftsführung attestierte er eine gute Arbeitsleistung im Geschäftsjahr 2004.

 

Dass der Fehlbetrag erneut gestiegen sei, ist nach Auffassung von Herrn Kühnapfel keine erfreuliche Nachricht. Er fragte nach, ob und wie die Geschäftsführung der KBG auf die allgemeine Konsumzurückhaltung reagieren könne.

 

Die bewährte, enge Kooperation zwischen den kommunalen Kulturträgern soll nach Über­zeugung von Herrn Behrens noch intensiviert werden, um weiterhin immer wieder neue, interessante Arbeitsfelder gemeinsam und flexibel zu entwickeln.

 

Herr Kissing stellte fest, dass fast alle kommunalen Gesellschaften die ursprünglich gesteckten Ziele aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht erreichten. Auch bei der Kamener Betriebsführungsgesellschaft sei die Entwicklung der Jahresergeb­nisse nicht zufriedenstellend.

Dabei seien die Anstrengungen der Geschäftsführung den Umsatzrückgang in Höhe von 17 % oder rd. 153.000 Euro einigermaßen zu begrenzen durchaus erkennbar. Auffallend sei die relativ geringe Veranstaltungszahl Kamener Vereine und Verbände von lediglich 14 im vergangenen Jahr. Möglicherweise müsse hier noch einmal ergänzend informiert werden über die kostenfreie Nutzungsmöglichkeit der Stadthalle für je eine Veranstaltung im Jahr pro Verein.

 

Nach Meinung von Herrn Grosch gewinne bei einer Arbeitslosenquote von 14 % die Begriff­lichkeit “Konsumverzicht” eine ganz andere Bedeutung insbesondere für die Betroffenen. Er bezog sich auf den Lagebericht und erkundigte sich nach rigorosen Sparmaßnahmen und ob geringere Umsätze zwangsweise zu weniger Verlust führten.

 

Herr Bürgermeister Hupe wies auf Personaleinsparungen im Gastronomiebereich hin und erklärte, dass bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Sparmaßnahmen die Frage der Relevanz für die Gewinn- und Verlustrechnung entscheidend sei.

 

Herr Kloß erinnerte an die hinlänglich bekannten Vorschläge seiner Fraktion. Er wiederholte seine Forderung, endlich einen Schlussstrich unter die Verlustgeschichte der Stadthalle zu ziehen und den Betrieb aufzugeben.

 

Die diesbezüglichen Vorschläge der BG-Fraktion, entgegnete Herr Bürgermeister Hupe, seien unrealistisch und deshalb nicht umsetzbar.

 

Zur kritischen Bewertung der Entwicklung durch Herrn Bremmer und zu dem Vorschlag die Akquisition im Firmenbereich zu verstärken, erwiderte Herr Bürgermeister Hupe, dass gerade dieser Bereich bisher im Terminkalender der Stadthallenveranstaltungen nicht unter­repräsentiert war. Für die Zukunft werde man auch diesen Bereich selbstverständlich im Auge behalten.

 

Abschließend hob Frau Dyduch nochmals die enormen Sparanstrengungen bei Personal- und Sachkosten hervor. Nach ihrer Auffassung gehört es zur politischen Ehrlichkeit, offen zu legen, dass eine vielfältige und lebendige Kulturpolitik Geld kostet. Sie appellierte, dazu zu stehen, dass Kulturangebote, die eine Stadt erst lebendig und attraktiv machten, nicht zum Nulltarif zu haben seien, Gewinnerzielung sei nicht machbar.