Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung:

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW die Veränderungssperre Nr. 10 a für den räum­lichen Geltungsbereich

 

Gemarkung Westick, Flur 7, Flurstück 568,

 

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 Ka-Me “Ringstraße” gemäß beigefügtem Entwurf.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen