Sitzung: 30.06.2005 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 072/2005
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der zurzeit gültigen Fassung:
Es erklärte sich kein
Ratsmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW die Veränderungssperre Nr. 10 a für den räumlichen Geltungsbereich
Gemarkung Westick, Flur 7, Flurstück 568,
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 Ka-Me “Ringstraße” gemäß beigefügtem Entwurf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen