Beschluss:

 

1.       Entsprechend der Empfehlung des Planungs- und Umweltausschusses sollen die Bereiche, die Planungsgrundlage für den städtebaulichen Wettbewerb zur Neugestal­tung der Fußgängerzonen waren, unter Berücksichtigung der in der Ausschusssitzung dargelegten Kostenschätzung mit einer Granitpflasterung versehen werden. In diesen Bereich wird der Platz westlich der Sparkasse mit einbezogen.

2.       In die Ausschreibung für das Granit-Pflastermaterial ist eine Qualitätssicherung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in dem entsprechenden Produktionsland aufzunehmen.

3.       Die vorhandene Konstruktion (im Unterbau) soll nach Möglichkeit erhalten werden, um Einsparpotentiale zu nutzen.

4.       Mit Blick auf die Nutzung weiterer Einsparpotentiale ist über Gestaltungs- und Ausbau­details für die Bereiche Kampstraße, Julius-Voos-Gasse, Kördelgasse und Wiemeling zu einem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung zu treffen.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mit Mehrheit angenommen


Herr Baudrexl verwies auf die Entscheidung des Planungs- und Umweltausschusses. Die Materialauswahl sei intensiv diskutiert worden. Letztlich habe sich der Planungs- und Umweltausschuss auf einen Gestaltungsvorschlag verständigt, der den Haushaltsansatz im Ergebnis übersteigen werde. Der Betrag von 7,4 Mio. € stelle die absolute Obergrenze dar. Es sei auch über Einsparmöglichkeiten diskutiert worden. Der Planungs- und Umweltaus­schuss empfehle, zumindest den Wettbewerbsbereich sowie den Platz westlich der Spar­kasse mit einer Granitpflasterung zu versehen. Aufgrund des Materials ”Granit” müsse man sich darauf einstellen, dass möglicherweise chinesischer Granit angeboten werde. In die Ausschreibung solle daher eine Qualitätssicherung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in dem entsprechenden Produktionsland aufgenommen werden. Die Gestaltungsempfehlung sollte aufgrund der finanziellen Auswirkungen vom Haupt- und Finanzausschuss be­schlossen werden. Zuständig für die Mittelbereitstellung sei aber letztlich der Rat, so dass mit diesem Objektbeschluss die Gestaltungsempfehlung sowie die finanziellen Auswirkungen beschlossen würden.

 

Herr Lipinski sah in der Beschlussfassung den vorläufigen Abschluss eines langwierigen Entscheidungsprozesses. Das derzeitige Erscheinungsbild der Kamener Fußgängerzone bedürfe einer dringenden Renovierung und solle einen neuen Teppich erhalten. Der Ent­scheidungsprozess innerhalb des zuständigen Fachausschusses habe zu einer ausgewo­genen Beschlussempfehlung geführt. Die SPD-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag in allen Punkten zu. Seine Fraktion möchte eine Struktur des Teppichs der Kamener Innenstadt nach den Gestaltungsvorstellungen des Wettbewerbsgewinners auf der Grundlage der Granitpflasterung. Damit solle die Grundlage für eine langjährig wirksame, nachhaltige, attraktive und zukunftsorientierte Entwicklung der Kamener Innenstadt geschaffen werden. Zudem fordere die SPD-Fraktion für sie tragbare Produktionsbedingungen im Herkunftsland ein. In der Konstruktion des Unterbaus liegende Einsparpotentiale sollen genutzt werden. Außerdem sollen mögliche Einsparpotentiale im erweiterten Planungsgebiet überprüft werden. Darüber werde zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein. Die SPD-Fraktion verbinde mit diesem Projekt, insbesondere in bezug auf den interkommunalen Wettbewerb, eine wesentliche Steigerung der Aufenthalts- und Bewegungsqualität in der Kamener Innen­stadt. Dies sei gut für die Gewerbetreibenden und die Menschen in der Stadt. Gleichzeitig werde ein Investitionssignal gegeben.

 

Herr Kissing bestätigte die intensive Entscheidungsfindung des Planungs- und Umweltaus­schusses, in der unter den gegebenen Bedingungen um die beste Lösung gerungen worden sei. Die CDU-Fraktion fühle sich von der Verwaltung eingeengt, da sie in der Materialfrage viel zu spät informiert worden sei. Die Beratungen vorab in der Verwaltung seien nicht weitergegeben worden. Zudem habe es keine gestalterischen und kostenmäßigen Alter­nativen gegeben. Der Zeitplan übe Druck bei der Entscheidung über das Material und die Kosten aus, da keine Zeit für die Prüfung von Alternativen vorhanden sei. Viele Mitglieder seiner Fraktion fühlten sich durch die geschaffenen Fakten unwohl in ihrer Entscheidung. Da es sich um eine wichtige Maßnahme für die Kamener Innenstadt handele und die Um­setzung ohnehin bereits sehr viel früher geplant gewesen sei, solle aber keine Blockade des Projektes verursacht werden. Seine Fraktion frage sich, wie es zu dieser Entwicklung gekommen und wo die Verantwortung aus der Steuerung des Rathauses im Hinblick auf die Kostensteigerung geblieben sei. Die CDU-Fraktion bemängele auch, dass mit der Beschlussvorlage wieder keine Kostenschätzung im Detail vorgelegt worden sei.

 

Bei allem Verständnis für schwierige Entscheidungen in einem engen Zeitrahmen, unter­strich Herr Baudrexl, müsse die Situation jedoch fair analysiert werden. Die Kritik sei insofern verwunderlich, als er im Planungs- und Umweltausschuss die Abläufe sehr detailliert vorgetragen und es an dieser Stelle weder Widerspruch noch Kritik gegeben habe. Es habe auch Gelegenheit bestanden, Fragen zu Kostenaufstellungen detailliert zu diskutieren. Eine detaillierte Kostenaufstellung sei auch mit Blick auf die Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses nicht eingefordert worden. Die Verwaltung habe sich zu dieser Beschlussvorlage für den Rat entschieden. Herr Baudrexl stellte klar, dass der vorgeschlagene Entwurf von Scape auf Sandstein basiert habe. Dieser Entwurf sei allen bekannt gewesen. In der fach­lichen Auseinandersetzung sei vom Gutachter deutlich gemacht worden, dass auch Sand­stein verlegt werden könne. Insofern seien alle Kostenschätzungen einschließlich der Erweiterung noch aktuell und aus dem Haushaltsansatz zu finanzieren gewesen. Der Erwartungsdruck über die Umsetzung der Maßnahme habe dazu geführt, den Bauzeitenplan in Auftrag zu geben. Wenn wie vorgeschlagen Sandstein verlegt worden wäre, hätte dies vermutlich auch zu keinen großen Nachfragen geführt. Welche Konsequenzen die Verlegung von Sandstein gehabt hätte, könne letztlich erst nach Jahren beantwortet werden. Erst in der Materialdiskussion habe es Zweifel am Sandstein gegeben. Auch im Planungs- und Umwelt­ausschuss sei gesagt worden, dass bei der Materialauswahl sehr sorgfältig auf dessen Eignung angesichts der unterschiedlichsten Belastungen geachtet werden müsse. Die Ver­waltung habe Zweifel bezüglich des Sandsteins gehabt, externen Sachverstand hinzu­gezogen und sei zu dem Ergebnis gelangt, Sandstein nicht verantworten zu wollen. Unabhängig von der Granitpflasterung sei für die Innenstadt eine enorme Investition zu schultern, so dass die Verwaltung angesichts der Nutzungsdauer diesen Schritt befürworte. Ausschließlich aus der Entscheidung von Sandstein auf Granit sei dann die Kostensteige­rung entstanden. Herr Baudrexl wies insofern die Vorwürfe zurück, dass die Entwicklung nicht rechtzeitig in die Politik eingetragen worden sei. Die Verwaltung habe sich die Ent­scheidung angesichts des Mehraufwandes nicht leicht gemacht. 

 

Herr Ebbinghaus betonte, dass aus seiner Einstellung für Beton die Überzeugung für Granit gewachsen sei. In dieser Auffassung werde er durch Gespräche mit Kamener Handwerkern bestärkt, da der chinesische Granit derzeit preiswert zu erhalten sei. Eine Verdoppelung der Materialkosten führe zu einer Verzehnfachung des Wertes. Die Neugestaltung der Fuß­gängerzonen sollte so erfolgen, dass die Gestaltung auch nach vielen Jahren noch für richtig erachtet und begrüßt werde. Herr Ebbinghaus bat, der Granitpflasterung zuzustimmen.

 

Herr Ebbinghaus verließ um 19.15 Uhr den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Herr Kühnapfel war der Meinung, dass sich die Fraktionen selbst den Vorwurf machen müssten, sich nicht um Alternativen gekümmert oder diese nachgefragt zu haben. Erst bei der Materialauswahl seien Argumente vorgetragen worden, die die Frage nach Alternativen aufgeworfen hätten. Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN seien in erster Linie die Arbeitsbedingungen im Herkunftsland des Materials wichtig. Insofern bewerte seine Fraktion als positiv, dass in die Ausschreibung die entsprechende Qualitätssicherung aufgenommen werden soll. Aufgrund der fehlenden Kontrollmöglichkeit verblieben aber dennoch Zweifel über die wirklichen Arbeitsbedingungen.

 

Zu den Kosten führte Herr Kühnapfel weiter aus, dass im Vorfeld die Gestaltungsgesichts­punkte im Vordergrund gestanden hätten und über Kostenunterschiede der einzelnen Materialen nicht gesprochen worden sei. Erst nach den ersten Kostenschätzungen sei darüber nachgedacht worden, ob das gleiche Ergebnis auch mit anderen Materialien erzielt werden kann. Aufgrund des Zeitrahmens fehle der Verwaltung jetzt die Zeit, Angebote für Alternativen einzuholen und vorzustellen. Insofern schließe er sich der Auffassung von Herrn Kissing an, dass die Ratsmitglieder gezwungen seien, eine Entscheidung herbeizuführen. Eine Granitpflasterung werde die Qualität in der Innenstadt wesentlich verbessern und trage zur Förderung des Wirtschaftsstandortes bei. Seine Fraktion werde den Beschlussvorschlag mittragen.

 

Herr Kloß erklärte, dass die BG-Fraktion den Beschlussvorschlag ablehne. Die Stadt Kamen könne sich die Erneuerung mit Granitpflaster finanziell nicht leisten. Es könne nicht sein, dass zunächst Sandstein vorgestellt und jetzt die Qualität dieses Materials in Frage gestellt werde. Auf seine Zweifel hinsichtlich der Belastbarkeit und seinen Verweis auf Granit sei bei der Planvorstellung seitens des Architekturbüros bestätigt worden, dass der ausgewählte Sandstein die vorgegebenen Kriterien erfülle. Außerdem sei Sandstein deutlich preiswerter als Granit und lade durch seinen warmen grauen Farbton zum Verweilen in der Innenstadt ein. Diese geforderten Eigenschaften habe der Granitstein nicht. In der Broschüre 02/2005 werde die Aussage von Scape belegt. Es stelle sich die Frage, was die Firma zu einer Meinungsänderung veranlasst habe. Der Bürgermeister habe sich selbst für die Wichtigkeit des Wettbewerbes hinsichtlich einer ausgewogenen Meinungsbildung der Entscheidungs­träger ausgesprochen. Für die BG-Fraktion sei die Verwaltung in der Bringepflicht und sei dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. In den Sitzungen des Planungs- und Umwelt­ausschusses seien keine Alternativen vorgestellt worden.

 

Herr Hupe erinnerte an die Einhaltung der Redezeit.

 

Die BG-Fraktion, so Herr Kloß weiter, lehne die Granitpflasterung aus finanziellen Gründen ab. Zudem solle die heimische Wirtschaft gefördert werden. Wie eigene Recherchen und auch der Gutachter in der Sitzung bestätigt hätten, gebe es Alternativen zu Granit. Die derzeitige Fußgängerzone bestehe seit mehr als 30 Jahren. Eine für den Haushalt ver­nünftige Alternative könne durchaus auch so lange halten. Es brauche nicht für weitere Generationen geplant zu werden, deren Ansprüche möglicherweise andere sind. Ferner lehne seine Fraktion die Nichterneuerung des Untergrundes ab. Hierdurch könnten für die Stadt erhebliche Kosten und auch für die Kamener Kaufmannschaft erhebliche Belastungen durch ständige Baustellen entstehen. Das von der Verwaltung nach 2 Jahren vorgelegte Konzept halte seine Fraktion für dilettantisch.

 

Herr Hupe wies den Stil der Vorwürfe zurück und betonte, dass zwischen einem Gestal­tungswettbewerb und einer Leistungsausschreibung zu unterscheiden sei.

 

Hinsichtlich der Kritik zur Wirtschaftsförderung machte Herr Baudrexl deutlich, dass sich die BG-Fraktion angesichts kostengünstiger Angebote aus dem Ausland fragen müsse, ob sie ihren Schwerpunkt am Haushalt der Stadt Kamen oder an anderen Gesichtspunkten fest­machen wolle.

 

Die FDP-Fraktion unterstütze die Innenstadtsanierung als wichtige Maßnahme für Ge­schäftsleute und Bürger, erklärte Herr Bremmer. Obwohl seine Fraktion Probleme mit der Kostensteigerung habe, schließe sie sich der Empfehlung des Planungs- und Umweltaus­schusses an. Allerdings beantrage seine Fraktion eine Ergänzung im Hinblick auf die Magnetwirkung des Kaufhauses Karstadt. Der Vorplatz des Karstadt-Hauses sollte in die Granitpflasterung mit einbezogen werden. Der letzte Satz unter Ziff. 1 des Beschluss­vorschlages sollte daher wie folgt lauten: ”In diesen Bereich werden der Platz westlich der Sparkasse sowie der Vorplatz des Karstadt-Hauses mit einbezogen”.

 

Herr Lipinski kritisierte die Vorwürfe der BG-Fraktion. Der Rat treffe mit der Entscheidung für Granit eine zukunftsgerichtete Entscheidung, da eine zukünftige Kostenbelastung vermieden oder doch zumindest hinausgeschoben werde. Zum Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion führte Herr Lipinski aus, dass der angesprochene Bereich unter der Ziffer 4 erfasst sei. Über diesen Bereich werde ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

Herr Kloß sagte, dass es nicht auf Einzelheiten, sondern auf das Ganze ankomme.

 

Herr Hasler legte dar, dass der Rat die Haushaltsmittel für den ursprünglich im Wettbewerb ausgeschriebenen Kernbereich, erweitert um den Vorplatz der Sparkasse, bereitgestellt habe. Die CDU-Fraktion gehe davon aus, dass dieser Bereich mit den vorhandenen Mitteln von 5,4 Mio. € saniert werden kann. Für den unter Ziffer 4 genannten Bereich stelle sich für seine Fraktion nicht nur die Frage des ”Wie” sondern auch des ”Ob”.

 

Die CDU-Fraktion habe nicht den Eindruck, dass die Strukturen und Verantwortlichkeiten im Projekt ausreichend sind, sagte Herr Kissing und bat um Klärung. Trotz des eingeschalteten Koordinierungsbüros sei zu befürchten, dass sich bei vielen Verantwortlichen letztlich niemand verantwortlich fühle. Seine Fraktion gehe davon aus, dass für die Maßnahme ein intensives Kostencontrolling eingerichtet wird.

 

Zu den Strukturen und Verantwortlichkeiten verwies Herr Baudrexl auf seine Ausführungen in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses. Die externen Aufträge seien durch die Beschlussfassung im Bauausschuss bekannt. Das Planungsbüro Scape sei beauftragt, das Projekt ingenieurmäßig umzusetzen. Die Bauleitung und auch Erarbeitung der Kosten­aufstellung liege daher in der Verantwortung dieses Büros. Ein weiteres Büro sei mit der Projektsteuerung beauftragt worden. Aufgabe sei hier die Koordinierung der Abläufe, z.B. im Hinblick auf die Arbeiten der bauausführenden Firmen, Ansprechpartner für die Kaufleute und Anlieger zu sein, Umsetzung der Baustellenlogistik sowie auch Einbindung in das Ausschreibungsverfahren. Die Stadt Kamen habe als Bauherr die Oberbauleitung. Die Verantwortlichkeiten im Rathaus ergäben sich aus dem Dezernatsverteilungsplan. Die zuständigen Mitarbeiter der Fachbereiche Bauen sowie Planung und Umwelt seien persönlich bekannt. Für den Kanalbau sei die Stadtentwässerung Kamen zuständig.

 

Herr Bremmer schloss sich den Ausführungen von Herrn Hasler bezüglich des ”Ob” zur Ziffer 4 des Beschlussvorschlages an. Angesichts der knappen Haushaltsmittel könne die Umsetzung tatsächlich in Frage stehen. Auch insofern bestehe Entscheidungsbedarf über den Antrag seiner Fraktion.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hupe bezüglich der konkreten Fläche erklärte Herr Bremmer, dass es zunächst nur um die Fläche direkt vor dem Karstadt-Haus gehe. Sollte der Rat zu einer Einigung kommen, könne über die Größe der Fläche noch gesprochen werden. Zunächst sei wichtig, in Richtung Karstadt ein Zeichen zu setzen, die Fläche mit einbeziehen zu wollen.

 

Herr Grosch teilte seine Zustimmung zu der Verwaltungsvorlage mit, da die Kamener Innen­stadt dringend einer Attraktivierung bedürfe. Mit seiner Zustimmung verbinde er die Hoff­nung, dass die Granitpflasterung tatsächlich so haltbar wie beschrieben sei, der Unterbau ausreiche und die Maßnahmen sinnvoll und langfristig angelegt seien. In anderen Innen­stadtbereichen habe man gegenteilige Erfahrungen machen müssen.

 

Die hohe Qualität des Granitmaterials sei unbestritten, unterstrich Herr Baudrexl. Bei jedem Belag seien jedoch Veränderungen durch Belastungen nie ganz auszuschließen. Je nach Art des Materials und der subjektiven Wahrnehmung erschienen diese Veränderungen mehr oder weniger problematisch. Es sei ein ganz normaler Vorgang, dass auch bei jedem Unter­bau irgendwann Spurrinnen entstünden, die Ausbesserungen an der einen oder anderen Stelle erforderten. Bei der gewählten nichtgebundenen Bauweise seien Ausbesserungen leichter und deutlich kostengünstiger vorzunehmen. Eine größere Sicherheit biete die Verlegung in Beton, die aber unbezahlbar sei und die sich die Stadt Kamen nicht leisten könne und wolle.

 

Herr Kloß widersprach den Ausführungen von Herrn Baudrexl und bezeichnete diese als Vorabentschuldigung. In den Fachausschüssen habe er von den Fachleuten andere Aussagen mitgenommen. Die vorgetragene Theorie entspreche nicht der Praxis.

 

Herr Hupe ließ sodann über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, die Fläche vor dem Karstadt-Haus unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse in die Granitpflasterung mit einzubeziehen, abstimmen.

 

Der Antrag wurde bei 2 Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.