Beschluss:

 

Dem Beschluss des Aufsichtsrates der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen über die Beteiligung der GSW an der Trianel Power Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage von 3,21 Mio. € für eine Leistungsscheibe von 18 MW gem. § 11 Abs. 4 Buchstabe b) und m) des Gesellschaftsvertrages der GSW auf der Grundlage der Projektbegründung und der Marktanalyse wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Wiedemann legte dar, dass die SPD-Fraktion der Beteiligung zustimmen werde. Unter Betrachtung eines Zeitraumes von 20 Jahren ergebe sich für das gesamte Projekt eine Rendite von 8 %. Daneben ergebe sich für die Gesellschaft ein weiterer Ertrag durch die Strombezugspreise. Ganz wesentlich sei aber auch die Schaffung von ca. 40 neuen Arbeitsplätzen. Den Beteiligten könne für ihre Weitsicht gedankt werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüße ausdrücklich die Entscheidung der Gemein­schaftsstadtwerke über die Beteiligung an diesem Kraftwerk, betonte Herr Kühnapfel. Es handele sich um ein sehr modernes Kraftwerk mit einem sehr hohen Wirkungsgrad, das dem Stand der Technik entspreche. Die Beteiligung an diesem Kraftwerk sei daher auch aus Umweltgesichtspunkten eine gute Entscheidung. Ferner stütze seine Fraktion auch die Ein­schätzung der GSW, dass Einsparungen letztlich in der Zukunft nur auf dem Erzeugersektor möglich seien.

 

Herr Kissing sah es nicht als Aufgabe des Rates an, die Beschlussvorlage im Einzelnen zu prüfen. Dies sei Aufgabe der Gesellschaftsorgane. In der globalen Betrachtung müsse die Notwendigkeit für eine Investition in eine neue Kraftwerkstechnik gesehen werden. In diesem Zusammenhang brachte Herr Kissing die seinerzeitige Entscheidung für eine Beteiligung an einem Müllheizkraftwerk in Erinnerung, die sich als positive Entscheidung für die Bürge­rinnen und Bürger erwiesen habe. Die CDU-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

Zur Zuständigkeit des Rates erläuterte Herr Hupe, dass nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung eine Beschlussfassung nicht erforderlich sei. Die Behandlung erfolge aufgrund eines bestehenden Ratsbeschlusses im Innenverhältnis zwischen der Stadt Kamen und den Gemeinschaftsstadtwerken. Über eine Änderung sei ggf. nachzudenken.