Beschluss:

 

1.       Die Gründung der Krankenhaus GmbH im Wege einer Bargründung wird beschlossen. Dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.

2.       Der Rat wählt als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates:

ordentliche Mitglieder                            stellv. Mitglieder

SPD

Rickwärtz-Naujokat, Heinrich               Klanke, Heiko

Biedermann, Robert                             Eckardt, Joachim

Mann, Annette                                       Dreher, Britta

Müller, Jochen                                      Müller, Ursula

Wiedemann, Manfred                           Dyduch, Marion

 

CDU

Scharrenbach, Ina                                Ebbinghaus, Dirk

Eisenhardt, Ralf                                    Weber, Franz Hugo

Gerdes, Rosemarie                              Middendorf, Susanne

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Sandrock, Jo Achim                             Kaminski, Hans-Peter

 

3.       Der Rat wählt als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Gesellschafterversammlung:

ordentliche Mitglieder                            stellv. Mitglieder

SPD

Stahlhut, Günter                                   Madeja, Hartmut

Krause, Michael                                    Bartosch, Gabriele

Gube, Astrid                                          Jung, Renate

Hartig, Petra                                         Lipinski, Friedhelm

 

CDU

Kemna, Wilhelm                                   Weigel, Wilfried

Plümpe, Rüdiger                                  Borowiak, Ingried

 

Der Bürgermeister benennt als Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW

 

ordentliches Mitglied                             stellv. Mitglied

Beigeordneter                                       stellv. Fachbereichsleiter      Innerer Service

Brüggemann, Reiner                            Tost, Ralf


Abstimmungsergebnis:  zu Ziff. 1:              bei 1 Gegenstimme mit Mehrheit angenommen

                                           zu Ziff. 2 u.3:        Die Wahlvorschläge erhielten die Stimmen der jeweiligen Fraktionen.

 

 

Die Sitzung wurde von 17.45 Uhr bis 18.00 Uhr unterbrochen.

 

Herr Hupe erläuterte aufgrund von Nachfragen in der Sitzungspause, dass die Abstim­mungsergebnisse zu den Punkten 2 und 3 die Fraktionsvoten darstellten. Auf seine Frage, ob die Ratsmitglieder mit diesem Verfahrensablauf zur Besetzung der Gremien einver­standen seien, ergaben sich keine Einwände.


Herr Hupe unterstrich die grundsätzliche Bedeutung der vorgeschlagenen Beschluss­fassung. Die Weichenstellung zum jetzigen Zeitpunkt sei richtig und erforderlich für die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz sowie der Wettbewerbsfähigkeit des Städt. Hellmig-Krankenhauses. In der aktuellen Ausgabe des Handelsblattes sei unter dem Titel ”Kliniken rüsten sich für den Wettbewerb” das generelle Problem in der derzeitigen Krankenhaus­finanzierung beschrieben und dargestellt worden, welche Erfordernisse es gebe, sich hier entsprechend aufzustellen. Als ein Aspekt sei die Reorganisation aufgezeigt worden. Zum anderen sei dargelegt worden, dass die Krankenhäuser zwar bereits seit Anfang 2004 nach den neuen Fallpauschalen abrechneten, die tatsächlichen Budgets aber zunächst auf Vor­jahreshöhe verblieben. Derzeit sei das Städt. Hellmig-Krankenhaus noch schuldenfrei. Insofern müsse jetzt gehandelt werden.

 

Der Rat habe am 18.11.2004 einen Tendenzbeschluss gefasst und die Verwaltung beauf­tragt, die erforderlichen Prüfschritte vorzunehmen. Die Verwaltung schlage mit der Vorlage ein zweistufiges Verfahren vor. Im ersten Schritt solle der Beschluss über die Gesellschafts­gründung gefasst werden, um die Eintragung der Gesellschaft vornehmen zu können. In der nächsten Ratssitzung solle die Gesellschaft dann in das operative Geschäft gebracht werden. Herr Hupe verwies auf die beschriebenen Eckpunkte. Die Gesellschaft solle einen Aufsichtrat, eine Gesellschafterversammlung und einen Geschäftsführer erhalten. Sein Wunsch und auch der Wunsch der Verwaltung wäre es, dass der jetzige Verwaltungsdirektor des Krankenhauses als Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt wird.

 

Die Zeitschiene bis zum 30.06.2005, führte Herr Hupe weiter aus, sei sehr ehrgeizig. Derzeit werde mit großem Engagement an der Bilanz 2004 des Krankenhauses gearbeitet, die Voraussetzung für die Ausgliederungsbilanz der neuen Gesellschaft sei. Gleichzeitig fänden auch die erforderlichen Feinabstimmungen in den anderen Bereichen statt. Herr Hupe sah das Verfahren auf einem guten Weg, auch hinsichtlich der Personalüberleitung. Seiner Hoffnung und Erwartung nach sei es möglich, sich mit den Mitbestimmern und der Gewerk­schaft auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen. An dieser gemeinsamen Linie werde engagiert weitergearbeitet. Herr Hupe wünschte abschließend, dass es gelingen möge, den schwierigen Prozess auch weiterhin so sachlich wie bisher abarbeiten zu können. Herr Hupe dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Betriebsleitung des Krankenhauses für die konstruktive Begleitung. Der Dank gelte auch dem Personalrat. Die Gespräche seien trotz der verschiedenen Standpunkte immer in einer guten Atmosphäre und mit dem Willen für ein gutes gemeinsames Ergebnis geführt worden. Herr Hupe appellierte abschließend um Zustimmung für die vorgeschlagene Beschlussfassung.

 

Herr Hupe verwies auf die vorliegenden Sachanträge der CDU-Fraktion zu diesem Tages­ordnungspunkt und schlug vor, diese im Anschluss an die allgemeine Erörterung der Beschlussvorlage zu behandeln.

 

Herr Rickwärtz-Naujokat hoffte auf einen einstimmigen Beschluss über die endgültige Über­führung des Städt. Hellmig-Krankenhauses Kamen in eine gGmbH. Im weiteren Verfahren müsse diese neue Konstruktion dann noch mit Leben gefüllt werden. Damit das schwierige Unterfangen gelingen könne, habe die SPD-Fraktion entsprechend dem vorgelegten Zeitplan diese Aufgabe intensiv bearbeitet. Die Vorgaben seien der Erhalt des Krankenhauses als Standort für die Grundversorgung, die kommunale Trägerschaft und die Sicherung der Arbeitsplätze. Seine Fraktion sei wiederholt mit dem Personalrat und der Betriebsleitung zusammengekommen, habe Sachinformationen eingeholt, Probleme erörtert und Konzepte diskutiert. Ziel sei immer gewesen, ein gutes Ergebnis auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 18.11.2004 zu erzielen. Als Ergebnis liege jetzt der Gesellschaftsvertrag sowie das mittelfristige strategische Konzept zur Zukunftssicherung des Städt. Hellmig-Krankenhauses Kamen vor.

 

Herr Rickwärtz-Naujokat sprach die zu wählenden Organe der Gesellschaft an, in denen die Verwaltung durch den Bürgermeister und den Kämmerer vertreten seien. Die SPD-Fraktion würde zudem begrüßen, wenn der jetzige Verwaltungsleiter auch die Funktion des Geschäftsführers ausüben würde. Selbstverständlich sei auch, dass die Mitglieder des Auf­sichtsrates und der Gesellschafterversammlung angesichts der finanziellen Situation des Krankenhauses für ihre Tätigkeit in diesen Organen lediglich eine bescheidene Aufwands­entschädigung erhielten.

 

In unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung der gGmbH, führte Herr Rickwärtz-Naujokat weiter aus, stehe auch die Frage nach einer einheitlichen GmbH mit Einbringung des Grundbesitzes oder einer Betriebs-GmbH ohne Einbringung des Grundbesitzes. Die abschließende Ausarbeitung dieses Fragenkomplexes stehe noch aus. Sämtliche Kriterien sollten geprüft und über die Ergebnisse rechtzeitig informiert werden.

 

Das Fundament für die künftige GmbH bestehe aus dem mittelfristigen Konzept und dem Personalbereich. Das Konzept zeige Möglichkeiten auf, sich dem Wettbewerb mit anderen Krankenhäusern zu stellen und die Erlösseite erfreulicher zu gestalten. Allerdings seien dem Bestreben nach höheren Erlösen Grenzen durch die Deckelung des Budgets und durch das pauschalierte Entgeltsystem gesetzt. Herr Rickwärtz-Naujokat zeigte sich aber überzeugt davon, dass sich die GmbH durch das große Engagement der Krankenhausbelegschaft positiv entwickeln wird. Dennoch sei es erforderlich, auch über neue Tarifstrukturen nach­zudenken mit dem Ziel, Personalkosten einzusparen. Die Personalaufwendungen beliefen sich immerhin auf ca. 65 % der Ausgaben. Der Bürgermeister und der Personalrat befänden sich in guten Gesprächen. Zu den Diskussions­punkten gehörten natürlich auch die Zuge­hörigkeit zum Arbeitgeberverband, zur VBL und die weitere inhaltliche Ausgestaltung des Personalüberleitungsvertrages.

 

Herr Rickwärtz-Naujokat erklärte abschließend seine Bereitschaft, im Rahmen seiner Kom­petenzen auch weiterhin als Ansprechpartner für alle Menschen, die Informations- bzw. Gesprächswünsche, Anregungen oder auch Beschwerden vortragen möchten, zur Ver­fügung zu stehen.

 

Herr Bremmer bat angesichts der Bedeutung des Tagesordnungspunktes und der vorlie­genden Sachanträge, in der gesamten Debatte weder auf die Einhaltung der Redezeit noch auf die Anzahl der Wortmeldungen zu achten.

 

Herr Hupe stimmte darin überein, dass bei dieser bedeutsamen Entscheidung für die Stadt die inhaltliche Diskussion im Vordergrund stehen sollte. So lange Grenzen nicht über Gebühr überschritten würden, könne der Bitte sicherlich entsprochen werden.

 

Frau Scharrenbach zeigte sich zunächst verwundert über die teilweise kritische Reaktion auf den Antrag der CDU-Fraktion, das Unternehmenskonzept und den Zwischenbericht in der letzten Sitzung des Krankenhausausschusses nichtöffentlich beraten zu wollen. Für andere Gesellschaften sei die nichtöffentliche Behandlung ihrer Unternehmensstrategien eine Selbstverständlichkeit. Frau Scharrenbach bedankte sich ausdrücklich bei der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die Unterstützung des Antrages in der Ausschusssitzung.

 

Die Situation im Gesundheitswesen unterliege einem verschärften Wettbewerb und auch Strukturwandel. Die Zukunft eines Standortes hänge aus Sicht der CDU-Fraktion im Wesentlichen davon ab, wie man vor Ort tätig wird. Ein Abwarten hätte die Zukunft des Krankenhauses gefährdet. Der Rat der Stadt Kamen sei zu Veränderungen bereit gewesen. Es sei besser, stark veränderte Strukturen zu fördern als in eine Pleite zu gehen. Wer glaube, den Strukturwandel ignorieren zu können, der irre. Zukunftssicherung leisteten diejenigen, die den Wandel im Gesundheitswesen förderten, auch wenn hiermit zunächst in erster Linie Einbußen für das Personal verbunden seien. Die CDU-Fraktion habe vor dem Hintergrund der anhaltend schlechten wirtschaftlichen Situation des Krankenhauses vor 2 Jahren die Überleitung des Krankenhauses in eine privatrechtliche Rechtsform angestrebt. Ihre Fraktion habe bereits in der letzten Ratssitzung darauf hingewiesen, dass man noch nicht wisse, inwieweit wegfallende stationäre Erlöse aufgrund des DRG-Abrechnungs­systems durch ambulante Leistungen ersetzen werden können. Bekannt sei allerdings, dass der Basisfallwert des Krankenhauses um 15 % angehoben worden sei. Wie sich dies im Jahre 2005 auf der Erlösseite auswirke, sei noch ungewiss. Abzuwarten bleibe auch, wie das Krankenhaus mit den Herausforderungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes um­gehen werde, z.B. im Rahmen der integrierten Versorgung und auch der Einrichtung eines medizinischen Versorgungszentrums. Der Sachaufwand sei reduziert worden. Im Energie­bereich würden in Zusammenarbeit mit den Gemeinschaftswerken neue Wege beschritten. Offen seien noch Veränderungen im Personalbereich. Es sei natürlich nicht leicht, die Moti­vation beim Personal aufrecht zu erhalten, wenn gleichzeitig eine Einkommensminderung bekannt sei. Dies sei auch von jedem nachvollziehbar. Es werde aber entscheidend auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abhängen, ob das Krankenhaus Zukunft habe. Ein wesentlicher Punkt sei daher der Personalüberleitungsvertrag. Je nach Vereinbarung werde eine längere Zeit benötigt, um das Krankenhaus finanziell auf eine sichere Basis zu stellen. Mehrfach sei gesagt worden, dass in der heutigen Ratssitzung lediglich die äußere Hülle der neuen Gesellschaft beschlossen werde. Die CDU-Fraktion teile diese Auffassung nicht, da der Bürgermeister bereits darauf hingewiesen habe, dass die anderen Verträge dem Rat am 30.06.2005 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt bestünde für den Rat keine Möglichkeit mehr, diese Verträge noch zu ändern. Außerdem habe der Bürger­meister deutlich gemacht, dass man bereits an der Ausgliederungsbilanz und den Verträgen arbeite. Einzelheiten seien ihrer Fraktion nicht bekannt, so dass sie sich auch nicht aus­reichend informiert fühle. Die CDU-Fraktion habe daher eine Sondersitzung des Kranken­hausausschusses angeregt, um detaillierte Informationen zu erhalten und hierüber disku­tieren zu können. Es sollten zudem 2 Ausgliederungsbilanzen erstellt werden, um die Chancen mit oder ohne Einbeziehung von Grundbesitz auch deutlich zu machen.

 

Frau Scharrenbach bezog sich auf einen Presseartikel, in dem ausgeführt sei, dass der Bürgermeister die Ratsmitglieder zur Mäßigung in bezug auf die Höhe der Vergütung für ihre Tätigkeit in den Gremien der Gesellschaft anhalte. Nach der Ausschusssitzung habe sie sich mit einigen Ratsmitgliedern über die Höhe der Vergütung unterhalten. Für alle sei selbst­verständlich, dass dieser Betrag maßvoll sein wird. Es sei um eine Größenordnung von plus/minus 50 € pro Sitzung gegangen. Dieser Betrag sei weit geringer als der anderer Gesellschaften, auch Verlustgesellschaften.

 

Abschließend legte Frau Scharrenbach dar, dass die Rücklagen des Krankenhauses voraus­sichtlich bis zum Ende des Jahres 2005 aufge­braucht seien und wiederholte ihre Frage aus der nichtöffentlichen Sitzung des Krankenhausausschusses an den Bürgermeister: ”Sind Sie bereit, als Alleingesellschafter der künftigen Krankenhausgesellschaft die Verluste als Stadt Kamen zu tragen?”

 

Herr Kühnapfel sah aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Beschluss zur Gründung der Gesellschaft als logische Konsequenz aus dem Tendenzbeschluss an. Die gGmbH werde zunächst nur als Hülle gegründet. Es bestehe Einvernehmen darüber, das Krankenhaus als Haus der Grundversorgung in städtischer Trägerschaft erhalten zu wollen und die Arbeitsplätze zu sichern. Diese Voraussetzungen seien auch immer als Ziele vorge­geben worden. Die Gründung der gGmbH sei ein weiterer Schritt, diese Ziele zu erreichen.

 

Seine Fraktion sehe durchaus auch kritische Themen, insbesondere die Personalüber­führung. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN würde sich sehr darüber freuen, wenn mit der Arbeitnehmervertretung eine einvernehmliche Lösung getroffen werden könnte. Seines Wissens nach gebe es an dieser Stelle gute Signale. Weiterhin bestehe Diskussionsbedarf zum Besitzübergang. Über diese Themen werde am 30.06.2005 zu entscheiden sein. Herr Kühnapfel war nicht der Meinung, mit dem heutigen Beschluss eine Vorentscheidung zu treffen. Der Rat sei frei in seiner Entscheidung, Vertragsentwürfe zu ändern oder diesen zuzustimmen. Der Zeitrahmen bis zum 30.06.2005 sei natürlich eng gesteckt, da noch Infor­mationsbedarf bestehe und Detailfragen zu klären seien. Herr Kühnapfel war aber zuver­sichtlich, dass es gelingen werde, die Themen bis zu diesem Zeitpunkt aufzuarbeiten. Für seine Fraktion sei wichtig, die genannten Ziele zu erreichen und stimme dem Beschluss­vorschlag zu.

 

Herr Kloß bat für die Zukunft um vorherige Mitteilung, wenn eine Überschreitung der Rede­zeit zugelassen wird. Auf seine Nachfrage im Ältestenrat sei noch von einer normalen Rede­zeit ausgegangen worden.

 

Herr Hupe stellte klar, dass im Ältestenrat von keiner Fraktion eine Verlängerung der Rede­zeit beantragt worden sei. Angesichts der Bedeutung dieses Tagesordnungspunktes sollte dem Vorsitzenden des Krankenhausausschusses die Überschreitung der Redezeit zuge­standen werden. Jeder Redner sollte sich kurz fassen, wobei jedem aber auch die Zeit erlaubt sein sollte, die er für seine Ausführungen benötige.

 

Die BG-Fraktion kämpfe bereits seit 3 Jahren um den Erhalt des Wirtschaftsunternehmens Hellmig-Krankenhaus, sagte Herr Kloß. Dies habe seine Fraktion geradlinig, offen und ziel­strebig getan. Herr Kloß erinnerte an den Kampf für einen kompetenten Krankenhausdirektor und gegen den politischen Filz der SPD-Fraktion. Außerdem erinnerte Herr Kloß an den Einsatz seiner Fraktion im Krankenhausausschuss und die Auseinandersetzungen mit dem Ausschussvorsitzenden, der angesichts der schwarzen Zahlen keinen Bedarf für eine Ände­rung gesehen habe. Ferner habe die BG-Fraktion Kontroversen mit dem seinerzeit zuständi­gen Beigeordneten gehabt. Dennoch habe die BG-Fraktion an ihrer Zielsetzung zum Erhalt des Krankenhauses und der Arbeitsplätze festgehalten. Die BG-Fraktion habe sich als einzige Fraktion klar für eine GmbH ausgesprochen. Das neutrale Gutachten bestätige ihre Forderungen und Argumente. Insofern gebe es für seine Fraktion keine Veranlassung, der Umwandlung nicht zuzustimmen. Allerdings könne dem Beschlussvorschlag nicht in allen Punkten gefolgt werden. Die BG-Fraktion stimme den Punkten 1 und 3 voll zu. Abgelehnt werde aber der Punkt 2 mit der vorgeschlagenen Besetzung des Aufsichtsrates. Die BG-Fraktion halte den Aufsichtsrat für zu groß. Es sei ausreichend, wenn die Verwaltung allein durch den Bürgermeister vertreten wird und der Kämmerer die Stellvertretung übernimmt. Gleiches gelte für die Beteiligung des Personalrates. Auch hier reiche ein Mitglied und ein Stellvertreter aus. Ansonsten fehle entsprechend der öffentlichen Forderung der BG-Fraktion die Hinzuziehung externer Personen, z.B. Jurist, Arzt, Bankkaufmann etc. Die BG-Fraktion wünsche der neuen Gesellschaft viel Erfolg und ihren Beschäftigten alles Gute.

 

Frau Dyduch schloss sich hinsichtlich des engen Zeitrahmens den Ausführungen von Herrn Kühnapfel an. Für alle Beteiligten werde es ein inhaltlicher Kraftakt werden, die Fragen im Interesse des Krankenhauses zu regeln. Der Rat benötige natürlich Informationen für seine Entscheidungen. Möglicherweise komme man bereits heute zu einer Verständigung, in welcher Form diese Informationen in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgen sollen. Die externe Prüfung über eine Betriebsaufspaltung laufe noch. Das Ergebnis müsse abge­wartet werden. Abhängig hiervon sei die Frage, ob überhaupt ein Nutzungsüberlassungs­vertrag entstehen könne und wie dieser inhaltlich aussehen sollte. Ihre Fraktion schlage daher die Zurückstellung der Anträge der CDU-Fraktion vor.

 

Die Ausführungen von Herrn Kloß bezüglich der Schuldzuweisungen aus der Vergangenheit sah Frau Dyduch als völlig haltlos an. Die Diskussion sollte konstruktiv und sachlich geführt werden. Die Fraktionen stünden natürlich in der Verantwortung. Dieser Verantwortung sei sich ihre Frak­tion auch bewusst. Den zukünftigen Mitgliedern des Aufsichtsrates könne die Kompetenz nicht abgesprochen werden. Die vorgeschlagene Besetzung beinhalte sehr viel Sachverstand. Für ihre Fraktion mache es auch Sinn, dass 2 Vertreter der Verwaltung sowie 2 Vertreter des Personals das Krankenhaus in der neuen Gesellschaft vertreten.

 

Herr Bremmer bedankte sich vorab für das umfassende strategische Konzept und bei allen, die an der Erstellung mitgewirkt haben. Hiermit sei eine Forderung der FDP-Fraktion erfüllt worden. Seine Fraktion stimme der Gründung der gGmbH grundsätzlich zu und möchte diese nach ihren Möglichkeiten auch konstruktiv begleiten. Erfreulich sei, dass es sich bei der Aussage, die Gesellschaft werde zunächst nicht Mitglied im Arbeitgeberverband, bisher nur um eine Absichtserklärung handele. Wie vorgetragen gebe es noch gute Gespräche mit dem Personalrat und der Gewerkschaft über eine gemeinsame Lösung.

 

Probleme habe seine Fraktion aber bei der Besetzung des Aufsichtsrates. Im Ältestenrat habe seine Fraktion vorgeschlagen, ähnlich wie beim Integrationsrat auch die nicht vertre­tenen Fraktionen zu beteiligen. Die FDP-Fraktion würde auch auf jegliche Entschädigung verzichten. Die Spiegelbildlichkeit des Rates werde im Aufsichtsrat nicht gewahrt. Die FDP-Fraktion sehe es als seltsam an, dass die lediglich aus 4 Personen bestehende Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Aufsichtsrat vertreten und 2 andere Fraktionen sowie das Rats­mitglied Herr Grosch als Vertreter der GAL überhaupt nicht repräsentiert seien. In diesem Zusammenhang erinnerte Herr Bremmer an mögliche Listenverbindungen. Allerdings denke die FDP-Fraktion, dass man den Aufsichtsrat auch in der Zahl beschränken sollte.

 

Herr Bremmer beantragte sodann für die FDP-Fraktion nachstehende Änderung des § 10 Gesellschaftsvertrag:

Ziff. 2               Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern.

Ziff. 2.3            Der Rat bestellt 8 Mitglieder nach den ............

 

Herr Grosch führte aus, dass die schlechte finanzielle Situation des Kamener Kranken­hauses in den letzten Jahren nur zum Teil auf eigene Fehler zurückzuführen sei. Die Ursache dafür seien vor allem neu geschaffene und versäumte politische Vorgaben. Die neu geschaffenen politischen Vorgaben träfen vor allem kommunale Krankenhäuser, die die medizinische Grundversorgung vor Ort sicherstellten. Hochspezialisierte Privatkliniken, die ihr Pflegepersonal nicht nach Tarif bezahlten, machten hingegen hohe Gewinne. Die Stadt Kamen habe es nicht in der Hand, andere Vorgaben zu schaffen, z.B. die Bezahlung tarif­licher Löhne im Gesundheitssystem entsprechend finanziell zu honorieren, um die Beschäf­tigten vor Lohndumping, Streichung von Weihnachtsgeld oder Urlaubstagen zu schützen. Dass die Stadt Kamen in der aktuellen Situation den Schluss zieht, nicht Mitglied im Arbeit­geberverband zu werden, könne nicht der richtige Weg sein. Die Beschäftigten müssten wie in der Privatwirtschaft auch durch finanzielle Einschränkungen den Betrieb retten. Negativ­beispiele aus der Privatwirtschaft zeigten, dass es aber trotz hoher Gewinne zu Entlas­sungen komme. Der mehrheitlichen Überzeugung des Rates, dass es keine andere Wahl gebe, könne er sich nicht anschließen. Der Druck auf die Beschäftigten sei groß. Daher wünsche er dem Personalrat bei den anstehenden Verhandlungen über die Überführung des Eigenbetriebes in die gGmbH eine glückliche Hand.

 

Herr Kissing erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag im Wesentlichen zustimmen werde. Die Beratung und Beschlussfassung über die Sachanträge stehe aber noch aus. Seine Fraktion freue sich, dass die dringend erforderliche Gründung der Gesell­schaft nunmehr beschlossen werden könne. Allerdings habe sich seine Fraktion in der Vergangenheit eine schnellere Schrittfolge gewünscht und dies auch mehrfach deutlich gemacht. In diesem Zusammenhang zeigte sich Herr Kissing verwundert über die Ausfüh­rungen von Herrn Kloß. So habe es bereits vor der Bildung der BG-Fraktion die Diskussion über die Besetzung in der Krankenhausleitung gegeben. Überdies sei die allgemeine Situation der Krankenhäuser und des Kamener Krankenhauses bereits vor mehr als 4 Jahren in einer von der CDU vorbereiteten Veranstaltung thematisiert worden.

 

Zur Besetzung des Aufsichtsrates stellte Herr Kissing weiter klar, dass einerseits nicht zusätzlicher Sachverstand gefordert werden könne und andererseits die Teilnahme des Kämmerers ablehnt werde. Gerade der Kämmerer mit seiner hohen Fachkompetenz müsse Mitglied des Aufsichtsrates sein. Die Aussagen der BG-Fraktion seien widersprüchlich und hinsichtlich der Zeitabläufe falsch. Die CDU-Fraktion stimme der vorgeschlagenen Be­setzung des Aufsichtsrates zu und teile auch nicht die Auffassung der FDP-Fraktion, dass der Aufsichtsrat die politische Verteilung in einer Stadt repräsentieren müsse. Aufgabe eines Aufsichtsrates sei vielmehr, mit Engagement zu fach- und sachgerechten Entscheidungen zu gelangen. Es werde auch begrüßt, dass eine kleinere Fraktion beteiligt werden solle.

 

Zur Größe des Aufsichtsrates sah Herr Kühnapfel die Aussage von Herrn Bremmer als widersprüchlich an, da einerseits eine umfassende Beteiligung gewünscht werde und andererseits die Verkleinerung des Aufsichtsrates beantragt worden sei. Der Wunsch auf Beteiligung sei aus eigener Erfahrung verständlich, dennoch sei die vorgeschlagene Größe sinnvoll. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN halte zudem auch die Mitgliedschaft des Bürgermeisters und des Kämmerers für erforderlich. Hierdurch fließe eine hohe Fachkom­petenz in dieses Gremium ein.

 

Die BG-Fraktion sollte sich fragen, so Herr Lipinski, ob ihre Ausführungen auch der Wirk­lichkeit entsprächen. Die Diskussion sollte sachlich geführt werden. Als Geringschätzung der Öffentlichkeit bezeichnete Herr Lipinski zudem die Anmerkungen zur Höhe der Aufsichtsrats­bezüge. Seiner Auffassung nach habe die Öffentlichkeit ein deutlich höheres Interesse daran, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft und ordentlich ausführe. Bei entsprechend guter Leistung sei dann auch die Höhe der Vergütung zweitrangig.

 

Herr Kloß hielt trotz der Kritik an seinen Ausführungen fest.

 

Herr Kaminski wiederholte seine Aussagen der letzten Ratssitzung und des Krankenhaus­ausschusses. Das Krankenhaus befinde sich in einer schwierigen Situation. Alle Beteiligten befänden sich aber auf einem guten Weg, das Krankenhaus auf dem Markt entsprechend zu positionieren und zum Wohle der Menschen zu erhalten. Mäßigung und Bescheidenheit sollten vorrangig bei der öffentlichen Darstellung gelten.

 

Herr Hupe stellte zur Beteiligung der Fraktionen bei der Besetzung des Aufsichtsrates klar, dass an dieser Stelle Wahlergebnisse zu akzeptieren seien.

 

Bezogen auf die Aussagen von Frau Scharrenbach zur Öffentlichkeit machte Herr Hupe deutlich, dass es ein berechtigtes öffentliches Interesse an den gesamten Prozessen um das Krankenhaus gebe. In der Sitzung des Krankenhausausschusses habe er pflichtgemäß auf die Rechtsgrundlagen und auch darauf hingewiesen, dass der Presse die Unterlagen zur Verfügung stehen. Die erschienenen Presseartikel seien in der Sache vielleicht sogar hilf­reich für das Krankenhaus. Er habe generell gesagt, dass die Frage der Nichtöffentlichkeit von Konzepten und internen Zahlen natürlich ein ernster Aspekt sei. Gespiegelt an dem konkreten Ablauf sei die Kritik überzogen. Hinsichtlich der Personalüberleitung betonte Herr Hupe weiter, dass sich der Zeitfaktor in diesem Zusammenhang im Wesentlichen aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebe. Zu der Kritik, dass sich die CDU-Fraktion nicht aus­reichend informiert fühle, legte Herr Hupe dar, dass dem Rat die zur Zeit möglichen Informa­tionen vorlägen. Alles Weitere befinde sich im Arbeitsprozess. Es müsse zwischen dem Prozess der Erarbeitung und abgeschlossenen Informationsständen unterschieden werden.

 

Hinsichtlich der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, unterstrich Herr Hupe, habe er nicht zur Mäßigung aufgefordert, sondern vielmehr gesagt, dass er davon ausgehe, dass es hier zu einer bescheidenen Lösung kommen werde. Zahlen seien ihm bisher nicht bekannt gewesen. Diese hätten auch sicherlich vor einer öffentlichen Darstellung noch einmal diskutiert werden sollen.

 

Zur Frage der Verlustabdeckung wiederholte Herr Hupe seine Antwort aus der Sitzung des Krankenhausausschusses und teilte mit, dass die Verlustabdeckung dann ein Problem dar­stelle, wenn es Verluste gebe. Zunächst arbeite man daran, Verluste zu vermeiden. Wenn es zu einer entsprechenden Regelung mit der Gewerkschaft komme, bestehe diese Chance auch. Niemand leite ernsthaft die Prozesse für das Krankenhaus ein, um dann einen Beitrag dazu zu leisten, die Gesellschaft insolvent gehen zu lassen. Die Anstrengungen würden unternommen, um es nicht zu einer Verlustabdeckung aus dem städtischen Haushalt kommen zu lassen.

 

Herr Hupe ließ sodann über den Sachantrag der FDP-Fraktion abstimmen.

 

Der Antrag wurde bei 2 Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.

 

Auf den Vorschlag von Frau Dyduch erklärte Frau Scharrenbach, dass die CDU-Fraktion damit einverstanden sei, den Sachantrag bezüglich des Verzichts auf Erhebung eines Nutzungsentgeltes zurückzustellen. Ihre Fraktion glaube aber, über den weiteren Sachantrag Einvernehmen erzielen zu können. Der CDU-Fraktion gehe es vornehmlich darum, detail­lierte Informationen darüber zu bekommen, wie die neu zu gründende Gesellschaft materiell ausgestaltet werden soll. Dies beziehe sich natürlich insbesondere auf die Frage der Über­tragung oder Nichtübertragung der Grundstücke und Gebäude. Die CDU-Fraktion möchte nicht erst mit der Vorlage der Beschlussvorlagen für die Sitzung zum 30.06.2005 in Hand­lungszwang zu kommen. Insofern stelle sich die Frage nach einer möglichen Einigung darüber, wie in einer ausreichenden Vorlaufzeit Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Hupe begrüßte die Zurückstellung des Antrages. Der Informationsbedarf werde aner­kannt. Auf den Sachantrag bezüglich der alternativen Ausgliederungsbilanzen möchte er sich nicht einlassen. Die Aussage bezüglich der rd. 17 Mio. € Vermögen erwecke den Eindruck, als sei dies Vermögen, das zur Sicherung von Krediten genutzt werden könne. Dies ent­spreche nicht den Tatsachen. Bei der Inanspruchnahme von Krediten werde in jedem Fall die Stadt Kamen benötigt, da die Gesellschaft ein Interesse an kommunalen Konditionen haben werde. Dies sei u.a. der Grund, warum der Kämmerer im Aufsichtsrat vertreten sei. Die Vorlage einer Doppelbilanz sei nicht der richtige Weg.

 

Herr Hupe schlug vor zunächst abzuwarten, ob es aufgrund des Prüfergebnisses überhaupt zu einer Betriebsaufspaltung kommen werde. Falls ja, werde die Verwaltung einen Gestal­tungsvorschlag machen, der selbstverständlich vor einer Entscheidung zu bewerten sei. Sollten das Land NRW und die Bezirkregierung die Ausgestaltung als tragfähiges Modell anerkennen, dann werde die Ausgliederungsbilanz in diese Richtung gehen. Herr Hupe schlug abschließend vor, das Prüfergebnis und ggf. den Gestaltungsvorschlag abzuwarten und diese dann zusammen mit den externen Gutachtern in einem Gremium, z.B. erweiterter Ältestenrat, zu diskutieren. Diese Beratung solle erfolgen, bevor ein Beschlussvorschlag vorgelegt werde. Sein Ziel sei das Erreichen einer breiten Zustimmung.

 

Frau Dyduch begrüßte sowohl die Zurückstellung des Antrages bezüglich des Nutzungs­entgeltes als auch den Vorschlag des Bürgermeisters.

 

Herr Hupe erneuerte sein Angebot aus dem Krankenhausausschuss über seine Gesprächs­bereitschaft für alle Ratsmitglieder zu einzelnen Sachfragen und Entwicklungen in diesem Prozess.

 

Herr Kissing stellte fest, dass die Sachanträge in der Zwischenzeit bereits zu einer weiteren Klärung geführt hätten. Bestimmte Informationen seien in dieser Deutlichkeit bisher nicht vorgetragen worden. Die CDU-Fraktion sei bereit, die für die weitere Klärung und Bearbei­tung notwendige Zeit abzuwarten, um dann gemeinsam mit den Gutachtern in einem erweiterten Kreis des Ältestenrates die Sachanträge und Fragen im Einzelnen zu diskutieren.

 

Herr Kissing führte abschließend aus, dass ein Eigenbetrieb mit einer Belegschaft von ca. 200 Personen in eine Gesellschaft überführt werden solle. Insofern sei wichtig zu überlegen, ob es richtig sei, eine Betriebsaufspaltung vorzunehmen. Die Gründe für diese Überlegungen seien bekannt. Intention seiner Fraktion sei, die Gesellschaft so gut wie möglich auszu­statten. Die CDU-Fraktion werde aber das Prüfergebnis abwarten und stelle daher auch den zweiten Sachantrag zurück. 

 

Herr Hupe kündigte an über die Ziff. 1 bis 3 des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen zu lassen.

 

Herr Hupe bat um die Vorschläge der Fraktionen zur Besetzung der Gremien.

 

Frau Dyduch, Herr Kissing und Herr Kühnapfel benannten die ordentlichen und stellvertre­tenden Mitglieder für den Aufsichtsrat.

 

Frau Dyduch und Herr Kissing benannten die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für die Gesellschafterversammlung.

 

Herr Hupe benannte die Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW.