Beschluss:

 

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bedarfsplanung für die nächsten Jahre zu erstellen, insbesondere auch für den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren auf der Grundlage des Tagesbetreuungsausbaugesetzes.

3.    Die Übergangsregelung - § 24 a SGB VIII - zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreu­ung der unter dreijährigen Kinder wird in Anspruch genommen. Ab 2006 wird eine jähr­liche Elternbefragung zum Betreuungsbedarf durchgeführt. Auf Grundlage der Befra­gungen werden Ausbaustufen zu beschließen sein.

4.    Für das Kindergartenjahr 2005/2006 wird beschlossen:

 

  1. Zwei Kindergartenregelgruppen (Schwesterngang 4 und Luisenstr. 18) werden im Einvernehmen mit den beiden Trägern, der ev. Kirchengemeinde Kamen und der kath. Kirchengemeinde Kamen-Heeren, auf Grund des Rückgangs der 3 bis 6-jährigen Kinder geschlossen.
    Die Hortgruppe der Ev. Kindertageseinrichtung Pröbstingstraße in Heeren-Werve wird aufgrund der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule geschlossen.

  2. Eine Umwandlung der großen altersgemischten Gruppe in eine kleine alters­gemischte Gruppe der Tageseinrichtung “Monopoli” des DRK ist unter dem Vorbehalt der Zustimmung und Förderung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe durchzuführen.

  3. Die bestehenden Wichtelgruppen werden wie bisher weiter unterstützt.

  4. Freie Kindergartenplätze für Kinder unter drei Jahren werden im Einvernehmen mit den Trägern gemäß der Budgetvereinbarung zu § 9 Abs. 4 GTK zur Ver­fügung gestellt.

  5. Die Tagespflege ist bedarfsgerecht auszubauen und weiterzuentwickeln.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Herr Faß, der als neues Mitglied erstmalig den Jugendhilfeausschuss besuchte, wurde verpflichtet.


Herr Güldenhaupt erläuterte für das Kindergartenjahr 2005/2006 die umfangreiche Verwal­tungsvorlage mit den vorgesehenen Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und der demografischen Entwicklung. Die erforderliche Bedarfsabfrage werde zeigen, welche Plätze für 0- bis 3-Jährige benötigt werden und in welchem Umfang überhaupt noch Gruppenschließungen erfolgen können. Für das Kinder­gartenjahr sei folgendes vorgesehen: die Schließung der beiden Kindergartengruppen im Schwesterngang 4 und Luisenstr. 18, die Umwandlung einer großen in eine kleine alters­gemischten Gruppe der Tageseinrichtung “Monopoli” des DRK, die weitere Unterstützung der bestehenden Wichtelgruppen, die Nutzung freier Kindergartenplätze für Kinder unter drei Jahren gem. der Budgetvereinbarung und der bedarfsgerechte Ausbau und die Weiterent­wicklung der Tagespflege.

 

Herr Brüggemann ergänzte, dass es sich dabei nur um eine Momentaufnahme handeln könne, die immer unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushalts stehe.

 

Frau Schnepper berichtete anhand ihres aktuellen Antrages auf Umwandlung einer großen in eine kleine altersgemischte Gruppe über den steigenden Bedarf an Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. In ihrem Vortrag, der an die Mitglieder des Ausschusses in Kopie verteilt wurde, ging es unter anderem um den Wandel der Familienstrukturen und den damit verbundenen Auftrag ihrer Kindertageseinrichtung. Ein kurzer Einblick in die Entwicklung von unter 3-jährigen Kindern verdeutlichte die einzelnen Stufen des Erlernens, welche die Kinder in den ersten Jahren durchlaufen. Dazu gehören grundsätzliche Dinge wie Sprechen, Laufen und die räumliche Orientierung.

Des Weiteren machte Frau Schnepper deutlich, welche Anforderungen an das Personal in Bezug auf die Betreuung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren gestellt werden und wie ihre Mitarbeiterinnen dafür qualifiziert sind und ständig geschult werden. Auch die individuellen Fördermöglichkeiten in der Gesamtgruppe, in der Teilgruppe, in Kleingruppen und mit dem einzelnen Kind wurden hervorgehoben.

 

Ihre Einrichtung, die u.a. auch eine vom Landessportbund NRW anerkannte Bewegungs­einrichtung für Kinder ist, erfüllt auch optimal die räumlichen Voraussetzungen für eine Betreuung von unter 3-jährigen Kindern, welches unter strenger Begutachtung des Landes­jugendamtes ständig kontrolliert wird.

 

Frau Mann ergänzte allgemein, dass im Bereich der Tagespflege mehr Qualifikation wünschenswert wäre. Besonders wichtig sei dies für Tagesmütter im Alter unter 25 Jahren.