Beschluss:

 

Die nachfolgende Dinglichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Haushaltsstelle 410.71200 – Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfekosten gemäß Vereinbarung – wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 169.004,18 € und bei der Haushaltsstelle 411.71200 – Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfekosten gemäß Vereinbarung – in Höhe von 16.513,91 € zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen