Sitzung: 24.02.2005 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 018/2005
Beschluss:
Die nachfolgende Dinglichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Bei der Haushaltsstelle 410.71200 – Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfekosten gemäß Vereinbarung – wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 169.004,18 € und bei der Haushaltsstelle 411.71200 – Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfekosten gemäß Vereinbarung – in Höhe von 16.513,91 € zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen