Sitzung: 24.02.2005 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 017/2005
Beschluss:
Die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Bei der Haushaltsstelle 481.78000 – sonstige soziale Leistungen (UVG) – wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 64.000 € zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen