Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte “Zwanzigste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen” und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Abstimmungsergebnis: bei 15 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen


Seitens der SPD-Fraktion sah Herr Krause die Begründung für die Anhebung als nachvoll­ziehbar und die Steigerungsrate als moderat an.

 

Herr Kissing hielt die Beispielrechnung für sämtliche Gebühren eines Musterhaushalts für nicht mehr adäquat, da einerseits die Einkommen der Familie in der Regel zurückgingen und andererseits die Preise und Gebühren anstiegen. Im Bereich der Gebührenhaushalte müsse daher Ziel sein, die Gebührenhöhe beizubehalten oder ggf. noch zu senken. Die CDU-Frak­tion stimme dieser Erhöhung nicht zu und verweise auf ihre Begründung im Werksaus­schuss. Diese Gebührenerhöhung stehe auch im Widerspruch zu der vorgestellten Prognose von April 2004. Zudem sei auch eine Mitfinanzierung aus dem Haushalt des Eigenbetriebs nicht realisiert worden.

 

Die Gebührenerhöhung sei selbstverständlich bedauerlich, sagte Herr Kühnapfel, dennoch sehe er gerade hinsichtlich der Renaturierung der Seseke keinen anderen Spielraum.

 

Herr Bremmer erklärte für die FDP-Fraktion, dass sie sich der Argumentation der CDU-Fraktion anschließe. Seine Fraktion habe sich für moderate Erhöhungen ausgesprochen. Auch die Kosten der Renaturierungsmaßnahme sollten den Bürger nur so wenig wie möglich belasten.

 

Ziel müsse ein ständiger Druck auf Kostenbegrenzung sein, legte Herr Kissing dar, da die Gebührenzahler die Kosten für die Fremdfinanzierung über einen Zeitraum von 20 – 30 Jahren zu zahlen hätten. Das Beispiel der Kläranlage im Sesekewinkel zeige, dass einige Maßnahmen auch preiswerter als geplant sein können. Erschwert und verteuert werde die Gesamtmaßnahme durch festgelegte Standards und die überregulierte Gesetzgebung des Landes.

 

Herr Krause wandte ein, dass die CDU-Fraktion seit Jahren die Entwicklung der Gebühren im Abwasserbereich dramatischer prognostiziere als sie dann tatsächlich eintrete. Sicherlich sei die Gebührenerhöhung bedauerlich. Andererseits müsse aber gesehen werden, dass der Eigenbetrieb in den vergangenen Jahren mit 1,8 Mio. € zu einer moderaten Gebührenent­wicklung beigetragen habe.

 

Herr Kühnapfel unterstrich, dass die Standards nicht zu hoch seien. Als Ziel sei ein Gewässer der Güteklasse 2 formuliert. Dies bedeute kein Trinkwasser, sondern lediglich ein erträgliches Wasser, das die Lebensprozesse in den Gewässern ermögliche. Im Übrigen gehe es im besonderen Maße um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU.