Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 17.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.  über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen ent­sprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

2.  den Bebauungsplan Nr. 17 Ka-HW “Heerener Straße” gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die Beschlussvorlage wurde durch Herrn Liedtke erläutert. Er verdeutlichte, dass insbe­sondere die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einen wesentlichen Abwägungspunkt dar­stellten. In diesem Zusammenhang wies er auf die 6 ha große Fläche Plettenberg hin, die in 2005 für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben werden soll. Nach Abstimmung mit dem Kreis Unna wurde beim Forstamt Schwerte bereits ein Antrag auf Erstaufforstung dieser Fläche gestellt.

 

Herr Kühnapfel begrüßte die Entwicklung von großen zusammenhängenden Flächen, welches insgesamt gut für die Natur und Landschaft zu beurteilen sei und positive Perspek­tiven für die Flächenentwicklung in diesem Bereich aufzeige.

 

Herr Nieme gab zu Protokoll, dass seine anfänglichen Bedenken bezüglich der Über­schwemmungsgefahr für die Grundstücke im Bebauungsplangebiet zwischenzeitlich im Rahmen eines Gespräches mit Herrn Jungmann, wonach sich durch die Renaturierung der Seseke das Baugebiet nicht mehr im Überschwemmungsgebiet befände, ausgeräumt worden seien.