Beschluss:

 

Zu den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses sind, soweit dies im Einzelfall für zweckmäßig gehalten wird, Sachverständige der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände (BUND, NABU, LNU) einzuladen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Nach der Abstimmung wurden die anwesenden Vertreter der Naturschutzverbände durch den Vorsitzenden des Planungs- und Umweltausschuss, Herrn Lipinski, verpflichtet.