Sitzung: 02.12.2004 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 258/2004
Beschluss:
Zu den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses sind, soweit dies im Einzelfall für zweckmäßig gehalten wird, Sachverständige der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände (BUND, NABU, LNU) einzuladen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Nach der Abstimmung wurden die anwesenden Vertreter der Naturschutzverbände durch den Vorsitzenden des Planungs- und Umweltausschuss, Herrn Lipinski, verpflichtet.