Sitzung: 18.11.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 238/2004
Beschluss:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung
wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Bei der HhSt. 200.94000 “Umbau und Sanierung der Sporthallen” wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000,00 € genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Auf Nachfrage von Herrn Kissing bestätigte Herr Brüggemann, dass es sich um die Sanierungsmaßnahme der Sporthalle an der Gesamtschule handele.