Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gem. § 82 GO NW ermächtigt, bei der Haushaltsstelle 817.98500 “Investitionskostenanteil für Fernwärme” eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 97.901,06 € zu leisten. Die überplanmäßige Ausgabe ist gedeckt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 900.36103 “Investitionspauschale”.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen