Beschluss:

 

1.      Das Städtische Hellmig-Krankenhaus soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Rechts­form einer GmbH überführt werden.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Überführung zu schaffen, in dem sie

 

-    förder-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen verbindlich klärt,

-    aufsichtbehördliche Verfahren vorbereitet,

-    personalvertretungsrechtliche Belange einleitet,

-    Entscheidungsvorschläge über Mitgliedschaften der GmbH in Arbeitgeberverband und Versorgungsanstalt mit deren Auswirkungen einbringt und

-    Entwürfe von Gesellschafts- und anderen notwendigen Verträgen zur Beratung vorlegt.

 

3.      Ein zukunftssicherndes Unternehmenskonzept ist bis zur Überführung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mit Mehrheit angenommen


Herr Rickwärtz-Naujokat begrüßte insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städt. Hellmig-Krankenhauses. Auch wenn bestimmte Entscheidungen als schmerzlich empfunden würden, sei sein Ziel immer gewesen, das Krankenhaus zu erhalten und den Beschäftigten eine sozial gerechte Entlohnung zu sichern.

In einer Pressemitteilung vom 27.07.2004 habe die SPD-Fraktion die Reihenfolge wie folgt deutlich gemacht: zunächst Gespräche, dann ein strategisches Konzept und zuletzt die Entscheidung. Diese Ankündigung habe die SPD-Fraktion auch sofort umgesetzt. Bereits im August seien Gespräche geführt worden, die bis zur endgültigen Entscheidung natürlich auch fortgesetzt würden. Von diesem Kurs habe sich seine Fraktion auch nicht abbringen lassen. In der Sitzung des Krankenhausausschusses am 10.11.2004 habe seine Fraktion die Überführung des Krankenhauses in die Rechtsform einer GmbH vorgeschlagen. Weiterhin sei die Verwaltung beauftragt worden, die Voraussetzungen für eine Überführung zu schaffen und vor der endgültigen Entscheidung ein zukunftssicherndes Unternehmens­konzept zu erstellen. Damit sei die Aufgabe aber noch nicht erfüllt. Die Meldungen der letzten Tage zeigten, dass die politisch Verantwortlichen gezwungen seien zu handeln. Im Branchenkompass für das Gesundheitswesen von August 2004 sei nachlesbar, dass jede 7. Klinik – insbesondere solche mit einer Bettenzahl unter 200 - innerhalb der nächsten 10 Jahre vor dem finanziellen Kollaps stehe, wenn nicht grundlegende Veränderungen vorgenommen würden. Für das Städt. Hellmig-Krankenhaus bestünde seiner Auffassung nach nur dann eine Chance, sich auf dem Markt zu behaupten, wenn u.a. der ambulante Bereich ausgebaut werde, neue Fachbereiche erschlossen und die integrierte Versorgung vorangetrieben werde. Da Eile geboten sei, müsse z.B. innerhalb kürzester Zeit entschieden werden, ob eine einheitliche GmbH oder eine Betriebsaufspaltung installiert, Bereiche ausgegliedert, wie das neue Ärztehaus ausgestaltet und ob bzw. wie eine neue Tarifstruktur ausgeformt werden solle. Obwohl seiner Meinung nach die Arbeit im Krankenhaus eine bessere Bezahlung verdient hätte, müsse man sich über die Alternativen im klaren sein. Wenn auf der einen Seite die Kostenseite weiter ansteige und die Erlösseite sich nicht verändere oder sogar verschlechtere und damit der Erhalt des Krankenhauses gefährdet sei, müsse auf der anderen Seite die Chance gesehen werden, durch eine veränderte Tarif­struktur ein leistungsfähiges Krankenhaus weiterführen zu können. Bei diesen Alternativen stehe er auf der Seite, das Krankenhaus erhalten zu wollen. Dies werde mit der guten Mannschaft des Krankenhauses dann auch gelingen.

 

Herr Eisenhardt verließ den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Frau Scharrenbach stellte vorweg, dass es Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses sei, kranken Menschen zu helfen. Jetzt stelle sich die Situation umge­kehrt dar, da dem Krankenhaus und seinen Beschäftigten geholfen werden müsse. Der Rat müsse die am 30.09.2003 begonnene Hilfe fortsetzen. Die wirtschaftliche Lage und die Gesundheitspolitik trügen nicht zur finanziellen Gesundung des Krankenhauses bei. Seit 2 Jahren stelle sich die wirtschaftliche Situation des Krankenhauses angespannt dar. Das Krankenhaus verfüge derzeit noch über eine Rücklage von ca. 1 Mio. €, die aber hinsichtlich der anhaltenden schwierigen Entwicklung bald aufgebraucht sein werde. Die CDU-Fraktion habe daher dem Rat im letzten Jahr einen ersten Antrag vorgelegt mit dem Ziel, Alternativen für eine andere Rechtsform des Krankenhauses zu suchen. Diesem Antrag sei nach Ergän­zung durch die SPD-Fraktion auch zugestimmt worden. Das Krankenhaus habe in den letzten Jahren bereits erhebliche Anstrengungen zur Reduzierung der Defizite unternommen und den Sachaufwand deutlich heruntergefahren. Im medizinischen Bereich allein sei ein weiteres Sparen nicht mehr möglich. Wenn man sich ansehe, dass 78 % der Erträge für Personalkosten aufgewendet werden müssen, dann wisse man, wo das Problem liege. An dieser Stelle müsse man sich über das Ziel im klaren sein. Wenn der Tarif erhalten werde, gehe man das Risiko ein, das Krankenhaus mittel- bis langfristig nicht erhalten zu können. Dann werde nicht mehr über eine neue Rechtsform in kommunaler Trägerschaft, sondern über den Verkauf zu diskutieren sein. Die CDU-Fraktion habe sich zum Ziel gesetzt, das Krankenhaus zur Sicherung der medizinischen Nahversorgung, aber auch zur Sicherung der 250 Arbeitsplätze zu erhalten. Das zu erbringende Opfer, nämlich die Nichtmitgliedschaft im Arbeitgeberverband, sei deutlich gemacht worden. Für die Beschäftigten bedeute dies zunächst einen einjährigen Bestandsschutz mit anschließendem Haustarifvertrag. Dies solle aber nicht der alleinige Grund für einen Wechsel der Rechtsform sein.

 

Die CDU-Fraktion, so Frau Scharrenbach weiter, habe immer deutlich gemacht, dass ein Rechtsformwechsel in eine Gesellschaft des privaten Rechts sowohl die Flexibilisierung von Entscheidungswegen als auch mehr Selbstverantwortung und -verwaltung mit sich bringe. Auch perspektivisch sei ein Rechtsformwechsel sinnvoll, z.B. hinsichtlich der Errichtung eines medizinischen Versorgungszentrums. Das Krankenhaus mit allen Beschäftigten habe seine Stärken und zeige diese über die Stadtgrenzen hinaus, z.B. Notfallversorgung, integriertes Entlassungsmanagement, Engagement im präventiven Bereich. Aus Sicht ihrer Fraktion sollte das Krankenhaus nicht nur bei Krankheiten aufgesucht werden, sondern auch Ansprechpartner für die Gesundheit sein. Das Krankenhaus selbst werde in Kürze ein Konzept vorlegen.

 

Frau Scharrenbach unterstrich, dass das Krankenhaus in wirtschaftlicher Hinsicht das günstigste in Nordrhein-Westfalen sei. Mit dem Einsatz des DRG-System ab 1.1.2005 werde der Basisfallwert dann sicherlich auch sukzessiv angehoben. Das bedeute jedoch nicht gleichzeitig eine wirtschaftliche Verbesserung, da die stationären Erlöse zurückgingen und noch nicht bekannt sei, inwieweit diese durch ambulante Leistungen aufgefangen werden können. Um das Krankenhaus langfristig erhalten zu können, sei der Rat verpflichtet, hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die CDU-Fraktion werde sich heute für den Erhalt des Krankenhauses entscheiden.

 

Herr Kühnapfel betonte, dass sich die Fraktionen im Grundsatz darüber einig seien, das Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft zu erhalten. Das Krankenhaus solle ein Haus der Grundversorgung bleiben. Die Arbeitsplätze müssten gesichert sein. Außerdem sei seine Fraktion auch der Meinung, dass die Entscheidungen jetzt eingeleitet werden müssen. Das Krankenhaus arbeite seit einigen Jahren mit Defiziten, die in Kürze dann auch den kom­munalen Haushalt belasten würden. Wie die Haushaltszahlen zeigten, könne der kommunale Haushalt dieses Defizit nicht dauerhaft kompensieren. Im Krankenhaus seien bereits einige Maßnahmen umgesetzt worden, um die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Der Sach­kostenaufwand sei heruntergefahren worden und lasse keine weiteren nennenswerten Einsparungen mehr zu. Es habe auch Anstrengungen gegeben, das Krankenhaus strate­gisch besser aufzustellen. Für  diesen wichtigen Bereich fehle aber noch ein Gesamtkon­zept, das eine wichtige Voraussetzung sei, um das Krankenhaus nach vorne zu bringen. Die Personalkostensteigerungen der letzten Jahre seien im Wesentlichen durch die Nicht­besetzung von Stellen aufgefangen worden. Dies ginge natürlich zu Lasten der Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter und führe auf Dauer nicht zu dem gewünschten Ziel. Aus dieser Situation heraus sei es natürlich besonders schwierig, über Gehaltsverzicht zu diskutieren. Das Krankenhaus lebe aber ganz entscheidend von der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. An dieser Stelle seien die Mitbestimmung und die sozialen Aspekte sehr wichtig. Insofern habe sich seine Fraktion gewünscht, eine einvernehmliche Lösung mit dem Per­sonalrat zu finden. Dies sei derzeit noch nicht der Fall. Einen Austritt aus den Arbeitgeber­verbänden halte seine Fraktion für sehr kritisch. Hier seien noch nicht alle Fragen beant­wortet. Es gebe sicherlich auch Haustarifverträge unter Beteiligung von Gewerkschaften. Das wäre vielleicht eine anstrebenswerte Möglichkeit.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sehe allerdings auch Probleme in der Formulierung des Beschlussvorschlages. Unter Ziffer 1 solle beschlossen werden, dass das Städt. Hellmig-Krankenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Rechtsform einer GmbH überführt werden soll. Anschließend werde die Verwaltung mit der Prüfung grundsätzlicher Fragen beauftragt. Diese Klärung sei für seine Fraktion aber von so grundlegender Bedeu­tung, dass sie dem Punkt 1 in der bestehenden Formulierung nicht zustimmen könne. Seine Fraktion wolle heute lediglich einen Tendenzbeschluss fassen und die endgültige Entschei­dung erst nach Klärung der Fragen treffen. Insofern halte sich seine Fraktion offen, ob sie der Überführung des Städtischen Hellmig-Krankenhauses in eine GmbH letztlich zustimmen könne.

 

Herr Hupe unterstrich die Übereinstimmung hinsichtlich der Beteiligung der Personalvertre­tung. Er habe immer den Standpunkt vertreten, den Prozess, den der Rat am 30.09.2003 in Auftrag gegeben habe und der heute um einen weiteren Schritt fortgesetzt werde, im Konsens und mit einem Optimum an Transparenz zu entwickeln. Insofern setze er auch weiterhin auf wichtigen Gesprächs- und Klärungsbedarf.

 

Die Beschlussformulierung unter Ziff. 1, machte Herr Hupe weiterhin deutlich, sei als Tendenzbeschluss zu verstehen. Die Formulierung laute ”soll” und nicht ”ist”. Ein Zeitdruck sei ebenfalls nicht formuliert, da vom nächst- und nicht schnellstmöglichen Zeitpunkt aus­gegangen werde. Sollten alle Fragen entscheidungsreif geklärt sein, könne bereits im Februar ein endgültiger Beschluss gefasst werden. Eine Beschlussfassung im April sei aber realistischer. Gründlichkeit und Zeit für den erforderlichen Gesprächsbedarf hätten auch weiterhin Priorität. Außerdem sei beabsichtigt, die Ergebnisse der Prüfung vorab den Fraktionen und dem Krankenhaus und seinen Beschäftigten vorzustellen.

 

Für die BG-Fraktion sei der Tendenzbeschluss ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Herr Kloß. Seine Fraktion kämpfe bereits seit 3 Jahren für den Erhalt des Krankenhauses und habe deutlich gemacht, dass sich etwas ändern müsse, um dieses Ziel auch zu erreichen. Die BG-Fraktion habe wiederholt die Umstrukturierung in eine GmbH gefordert und gehe daher mit dem jetzigen Vorhaben völlig konform. Bezogen auf Presseveröffentlichungen kritisierte Herr Kloß, dass einigen Ratsmitgliedern die nötige Sensibilität fehle. Allen sollte bewusst sein, dass das Krankenhaus auch während des Umstrukturierungsprozesses weiter betrieben werde und die Patienten Vertrauen in das Krankenhaus haben müssen.

 

Der BG-Fraktion seien insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kranken­hauses wichtig. Die Entscheidung dürfe nicht zu deren Lasten gehen. Insofern werde begrüßt, dass der Bürgermeister auch weiterhin mit dem Personalrat Gespräche führe. Seine Fraktion bedanke sich auch beim Personalrat für die Unterstützung.

 

Herr Bremmer verwies auf die Diskussion in der letzten Sitzung. Auch die FDP-Fraktion strebe das Einvernehmen mit dem Personalrat an. Die Diskussion dürfe sich aber nicht auf diesen Punkt begrenzen. Zudem könne das Einvernehmen nur erzielt werden, wenn die vom Personalrat geforderte Strategie auch vorgelegt werde. Das Gutachten selbst mahne einzelne Zielkonzepte an, wie stationäres und ambulantes Zielkonzept, Zukunftskonzept, regionales Gesundheitszentrum Kamen. Die FDP-Fraktion bitte die Verwaltung darum, schnellstmöglich Überlegungen vorzustellen. Außerdem sei Transparenz zugesagt worden. Die strategischen Überlegungen sollten, so weit es die Wettbewerbsbedingungen zuließen, auch öffentlich dargelegt werden, um die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie bei den Beschäftigten des Krankenhauses zu erhöhen. Die FDP-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

Abschließend bat Herr Bremmer um Mitteilung, wie der Hinweis im letzten Absatz der Beschlussvorlage bezüglich einer veränderten Ausgangssituation durch die Einführung des NKF zu bewerten sei.

 

Herr Hupe stellte klar, dass die Bewertung nach NKF noch Änderungen erfahren könne durch die Abschlussbilanz des Krankenhauses. Hier fehlten noch Feinabstimmungen.

 

Das Unternehmenskonzept werde derzeit engagiert und federführend durch das Kranken­haus erstellt. Den wirtschaftlichen Teil erarbeite die Verwaltung und den bilanziellen Teil die Krankenhausverwaltung. Für den steuer- und arbeitsrechtlichen Teil werde externer Sach­verstand hinzugezogen. Die Zusammenführung könne voraussichtlich in absehbarer Zeit erfolgen. Angesichts des hohen Aufwandes sollte aber kein unnötiger Zeitdruck erzeugt werden. Das Gesamtkonzept werde wie zugesagt vorab vorgelegt.

 

Herr Grosch führte aus, dass auch die GAL für einen Erhalt des Krankenhauses in kom­munaler Trägerschaft sei. Allerdings werde er gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Aus den Ausführungen von Herrn Rickwärtz-Naujokat könnte man schließen, dass der Ausstieg aus dem Arbeitgeberverband nicht der vorrangige Grund für die Gründung der GmbH sei. Allerdings stünden diesen Ausführungen die politischen Äußerungen in der Presse ent­gegen. Hier sei eindeutig erklärt worden, dass ohne Ausstieg aus dem Arbeitgeberverband eine Umwandlung in eine GmbH überhaupt keinen Sinn mache. Es müsse gesehen werden, dass die Opfer für den Erhalt des Krankenhauses nur von den Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern getragen würden, die ohnehin bereits eine zusätzliche Belastung durch die Nichtbesetzung von Stellen zu verkraften hätten. Vorrangig interessiert am Erhalt des Krankenhauses seien sicherlich die Beschäftigten, da sie wie alle Bürgerinnen und Bürger nicht nur potentielle Patienten seien, sondern es vielmehr auch um ihren Arbeitsplatz gehe. Der Fragenkatalog des Personalrates ziele auch klar auf das vorzulegende Unternehmens­konzept ab. Sollte sich ergeben, dass dieses Konzept am besten mit einer GmbH umzu­setzen sei, könne auch er der Vorlage zustimmen. Die Erfahrungen zeigten aber, dass bei Einsparungen sowohl in privater als auch öffentlicher Trägerschaft immer zuerst bei den Löhnen und Gehältern gespart werde. Bei 250 Beschäftigten bedeute das für die Stadt Kamen auch, dass die Menschen, die hier wohnen und arbeiten, hier auch gleichzeitig weniger konsumieren. Vor einer Entscheidung müsse erst das strategische Konzept vorgelegt werden.

 

Herr Kühnapfel sah die Formulierung unter Ziffer 1 als endgültige Feststellung an. Später gehe es nicht mehr um die Frage, ob das Krankenhaus in eine GmbH überführt werden solle, sondern nur noch um das Wie der GmbH-Gründung. Seine Fraktion könne einen Beschluss mittragen, wenn die Ziffer 1 wegfiele und die Formulierung unter Ziff. 2 wie folgt neu gefasst würde: ”Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden offenen Fragen zu klären und damit die Voraussetzungen für eine Überführung zu einer GmbH bzw. gGmbH zu schaffen”. Damit bestünde auch später noch jede Entscheidungsfreiheit.

 

Die Formulierung ”soll” unter Ziffer 1 bedeute eine Absichtserklärung, stellte Herr Hupe fest. Diese Absicht stehe unter dem Prüfvorbehalt nach Ziffer 2 und dem Konzeptvorbehalt nach Ziffer 3. Eine heutige Zustimmung bedeute keine endgültige Festlegung auf eine Überfüh­rung in eine GmbH. Zudem seien die Voraussetzungen für eine Entscheidung in der Sache zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben, so dass die Verwaltung überhaupt keine endgültige Beschlussfassung vorschlagen dürfe. Herr Hupe gab ausdrücklich zu Protokoll, dass es sich um einen Tendenzbeschluss handele.

 

Frau Dyduch bestätigte für die SPD-Fraktion, dass der Beschlussvorschlag als Tendenz­beschluss aufgefasst werde. Seitens ihrer Fraktion sei auch öffentlich deutlich gemacht worden, dass im Frühjahr ein Gesamtbild zu bewerten sei. Dieses Gesamtbild setze sich zusammen aus den Antworten zu den formulierten Fragen und dem strategisch-medizi­nischen Unternehmenskonzept. Die SPD-Fraktion werde diesen Tendenzbeschluss fassen. Natürlich werde insbesondere auch die arbeitnehmerrechtliche Seite gesehen. Alle wünschten den Erhalt des Krankenhauses und der Arbeitsplätze. Es lasse sich dann aber nicht verhindern, offen und ehrlich auch über mögliche unangenehme Punkte in der Öffent­lichkeit zu sprechen. Es sei der falsche Weg, die Beschäftigten des Krankenhauses als Opfer zu bezeichnen.

 

Herr Kaminski sah die strategische Ausrichtung als den wichtigsten Punkt an. Wie seitens der CDU-Fraktion vorgetragen, dürfe es nicht in erster Linie darum gehen, soziale Niveaus abzusenken. Wenn sich nichts ändere, könne auch durch die Absenkung der Löhne und Gehälter kein Arbeitsplatz gesichert werden. Die Personalkosten seien bei einem kleinen Krankenhaus im Vergleich zu einem größeren natürlich höher.

 

Zumindest die Personalkostenaussage müsse auf sachliche Richtigkeit hin überprüft werden, wandte Herr Hupe ein.

 

Frau Scharrenbach betonte, dass die Aussage, die CDU-Fraktion spare als erstes beim Personal, falsch sei. Vielmehr sei in den Sitzungen des Krankenhausausschusses und auch gegenüber der Presse wiederholt dargelegt worden, dass beim gesamten Sachaufwand gespart worden und dort nichts mehr möglich sei. Es falle niemandem leicht, Tarifeinschnitte vorzunehmen und erstmals zu sagen, eine zu gründende GmbH werde nicht Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband. Bei den bereits bestehenden Gesellschaften müssten aber auch die Verlustabdeckungen aus Steuergeldern übernommen werden. Frau Scharrenbach stimmte mit Frau Dyduch dahingehend überein, dass eine Entscheidung zu treffen sei, die ausgerichtet sei auf den Erhalt des Krankenhauses. Diese Entscheidung sei ausgelöst durch die wirtschaftliche Situation des Krankenhauses. Die CDU-Fraktion habe hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung mehrfach und auch aktuell Anträge für Sach­berichte im Krankenhausausschuss gestellt. Angesichts der vielen künftigen Unwägbarkeiten sei vorrangiges Ziel gerade die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze durch den Erhalt des Krankenhauses.

 

Der Argumentation von Frau Scharrenbach stehe der von der CDU-Fraktion öffentlich aus­geübte Druck auf den Rat entgegen, sagte Herr Kloß. Eine seriöse Entscheidung, wie sie auch von der Verwaltung eingeleitet sei, könne nicht übereilt getroffen werden. Der Schritt erfordere Mut. Die BG-Fraktion habe diesen Mut bereits vor 3 Jahren eingefordert. Im Mittelpunkt stehe aber der Mensch, so dass die Entscheidung sensibel sowohl für die im Krankenhaus Beschäftigten als auch für die Patienten getroffen werden müsse.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN lege Wert auf die Protokollierung der Ausführungen des Bürgermeisters bezüglich des Tendenzbeschlusses, unterstrich Herr Kühnapfel. Wenn diese Feststellungen im Protokoll formuliert seien, könne seine Fraktion dem Tendenz­beschluss zustimmen.

 

Herr Hupe wiederholte seine Zusage.

 

Herr Grosch sah die Gegenüberstellung von Personal- und Sachkosten, wie von Frau Scharrenbach vorgetragen, als unredlich an. Wenn die Sachkosten nicht mehr gesenkt werden können, bedürfe es zunächst eines strategischen Konzeptes. Dann erübrige sich möglicherweise die Senkung der Personalkosten. Der Ausstieg aus einem Arbeitgeber­verband sei nach gewerkschaftlicher Definition nichts anderes als Tarifflucht. Gewerkschaft­liche Positionen als Populismus zu bezeichnen, treffe ihn als Gewerkschafter insbesondere.

 

Tarifflucht bestehe nach seinem gewerkschaftlichen Verständnis dann, so Herr Hupe, wenn der Arbeitgeber aus einem Tarif fliehe ohne einen neuen zu vereinbaren.

 

Herr Bremmer stellte erfreut fest, dass sich trotz der gegenseitigen Standpunkte in der Sache Einstimmigkeit bei den Fraktionen abzeichne. Damit könne eine gute Tradition bei wichtigen Entscheidungen für die Stadt fortgesetzt werden.