Sitzung: 18.11.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 231/2004
Beschluss:
Gem. § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz i. V. mit § 66 Kommunalwahlordnung wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 a – c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Die Wahl der Vertretung der Stadt Kamen vom 26.09.2004 wird für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen