Beschlussempfehlung:

 

1.      Das Städtische Hellmig-Krankenhaus soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Rechts­form einer GmbH überführt werden.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Überführung zu schaffen, in dem sie

 

-    förder-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen verbindlich klärt,

-    aufsichtbehördliche Verfahren vorbereitet,

-    personalvertretungsrechtliche Belange einleitet,

-    Entscheidungsvorschläge über Mitgliedschaften der GmbH in Arbeitgeberverband und Versorgungsanstalt mit deren Auswirkungen einbringt und

-    Entwürfe von Gesellschafts- und anderen notwendigen Verträgen zur Beratung vorlegt.

 

3.      Ein zukunftssicherndes Unternehmenskonzept ist bis zur Überführung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Der Krankenhausausschussvorsitzende, Herr Rickwärtz-Naujokat, führte diesen Tages­ordnungspunkt mit einem allgemeinen Rückblick auf die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen seit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 ff. ein. Das Städt. Hellmig-Krankenhaus hat u.a. aufgrund der Deckelungen im Erlösbereich seit 2001 keinen ausge­glichenen Haushalt mehr ausweisen können. Trotz intensiver Bemühungen, die Ausgaben zu begrenzen, wurde auch das Jahr 2003 mit einem negativen Betriebsergebnis abge­schlossen. Ebenso ist im Jahre 2004 mit einem negativen Betriebsergebnis zu rechnen.

 

Herr Bürgermeister Hupe gab nähere Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 30.09.2003 die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Krankenhausleitung und Mitarbeitern des Krankenhauses zu prüfen, wie ein zukunftssicheres Unternehmenskonzept des Krankenhauses erstellt werden kann. Gleichzeitig sollte auch eine gesellschaftsrechtliche Neuordnung in Betracht gezogen werden. Daraufhin wurde die Ernst & Young AG beauftragt, ein Gutachten zur wirtschaft­lichen Plausibilitäts-Prüfung sowie zur Rechts- und Organisationsform des Krankenhauses u. a. mit den Zielvorgaben

 

·          Erhalt des Krankenhauses als Einrichtung der Grundversorgung,

·          Erhalt der öffentlichen Trägerschaft,

·          Erhalt der Arbeitsplätze

 

zu erstellen. Ernst & Young AG hat dieses Gutachten der Verwaltungsleitung der Stadt Kamen, den Mitgliedern des Ältestenrates, dem Rat, der erweiterten Betriebsleitung des Städt. Hellmig-Krankenhauses und dem Personalrat der Stadt Kamen vorgelegt.

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen hat die Zeit seit dem Vorliegen des Gutachtens für inten­sive Gespräche mit den politischen Gremien der Stadt Kamen, dem Personalrat und den Mitarbeitern des Städt. Hellmig-Krankenhauses Kamen genutzt. Das Gutachten wurde in zwei Personalteilversammlungen vorgestellt. In zwei weiteren Personalversammlungen wurden durch den Personalrat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di die rechtlichen Fragen diskutiert.

 

Vor der Umwandlung in eine GmbH ist die Verwaltung gefordert, alle dafür nötigen Prü­fungen einzuleiten. Nach Abschluss aller im Beschlussvorschlag aufgeführten Fragestel­lungen ist ein endgültiger Beschluss zur Überführung zu fassen.

 

Die Vorlage eines zukunftssicherndes Gesamtkonzeptes bleibt an die Umwandlung der Rechtsform gebunden. Strategische, medizinische und pflegerische Konzepte werden durch Verwaltung und Klinikleitung verschriftlicht und vor dem Grundsatzbeschluss der Umwand­lung vorliegen.

 

Herr Müller konstatierte, dass sich die SPD aufgrund der finanziellen Situation des Kranken­hauses und der hohen Personalkosten, die den finanziellen Rahmen übersteigen, mit diesen Fragen befasst habe und den zu fassenden Beschluss tragen könne.

 

Frau Scharrenbach machte deutlich, dass die CDU den Ausstieg aus dem BAT-Tarif mit der Überführung des Krankenhauses in eine GmbH verbinde.

 

Es ist zu prüfen, ob der Punkt 3 des Beschlussvorschlages in öffentlicher oder nichtöffent­licher Sitzung zu behandeln ist.