Beschluss:

 

Die vorgelegte ”7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen vom 15.10.2004” wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Kühnapfel begrüßte die Abschaffung des Bauausschusses, die von seiner Fraktion in der Vergangenheit auch wiederholt gefordert worden sei. Die Änderung der Hauptsatzung ergebe sich als Konsequenz aus diesem Schritt. Dennoch habe seine Fraktion Bedenken, über Vergaben nur im Nachhinein informiert zu werden. Seine Fraktion stimme den Satzungsänderungen zu, möchte bei problematischen Vergaben aber frühzeitig informiert werden.

 

Die CDU-Fraktion gehe bei größeren Baumaßnahmen auch von einer vorherigen Information aus, führte Herr Hasler aus. Weitere Informationen sollten im Nachhinein im Rahmen des Controllings gegeben werden. Die Formulierung ”im Rahmen der vorhandenen Mittel” müsse zu einem späteren Zeitpunkt noch präzisiert werden. Seine Fraktion stimme der Satzungs­änderung zu.

 

Die FDP-Fraktion schließe sich den Ausführungen an und könne daher nur unter Vorbehalt zustimmen, erklärte Herr Bremmer. Seine Fraktion sehe die ausschließliche Vergabekompe­tenz der Verwaltung als kritisch an und hätte begrüßt, wenn die Vergabekompetenz künftig beim Haupt- und Finanzausschuss bzw. Werksausschuss gelegen hätte. Zudem wären für seine Fraktion auch weitere Ausschusszusammenlegungen, z.B. Kultur- und Partnerschafts­ausschuss, denkbar gewesen.

 

Frau Dyduch legte dar, dass die SPD-Fraktion die Satzungsänderung mittragen werde. Die Änderung sei eine logische Konsequenz aus dem Wegfall des Bauausschusses. Auch ihre Fraktion gehe von einem detaillierten Berichtswesen und unveränderter Transparenz bei besonderen Projekten aus. Die geänderte Vergabekompetenz trage dazu bei, die Arbeit der Verwaltung schneller, transparenter und flexibler zu gestalten.

 

Die BG-Fraktion stimme unter der Voraussetzung zu, dass die Informationen im Haupt- und Finanzausschuss gegeben werden, sagte Herr Kloß.

 

Herr Hupe unterstrich, dass sich die Verwaltung des Vertrauens bewusst sei. Zukünftig werde im Haupt- und Finanzausschuss über bedeutende Vergaben berichtet. Zu berück­sichtigen sei auch die Notwendigkeit eines vorlaufenden Objektbeschlusses bei derartigen Vergaben, durch den eine frühzeitige Information über anstehende Vergaben erfolge.