Sitzung: 22.06.2004 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 114/2004
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Maßnahmen zur gesetzlichen Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit über die regionalen und überregionalen Strukturen der im Rat der Stadt Kamen vertretenen Parteien, aber auch über die in die kommunalen Spitzenverbände entsandten Vertreterinnen und Vertreter zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Hupe erinnerte an die von der AGOT NRW beantragte Volksinitiative, die ebenfalls die rechtsverbindliche Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit zum Ziel habe. Die Verwaltung schlage wie im Beschlussvorschlag formuliert die Unterstützung der Maßnahmen vor.
Frau Dyduch verwies auf die vorliegenden Gesetzesentwürfe der SPD- und CDU-Landtagsfraktion. Kernpunkte des 3. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes seien u.a. die Planungssicherheit, die Festschreibung von Standards und auch die Festschreibung der Landesförderung. Die SPD-Fraktion unterstütze die Maßnahmen in allen Gremien.
Die Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Vereine, Verbände etc. als Träger der freien Jugendhilfe arbeiten im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes partnerschaftlich zusammen, führte Herr Kissing aus. Die freien Träger benötigten natürlich eine finanzielle Absicherung und auch Planungssicherheit, wobei die Festschreibung konkreter Fördersummen angesichts der kommunalen Haushaltssituation aber nicht einfach sei. Die Intention des Antrages werde von der CDU-Fraktion unterstützt.