Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Maßnahmen zur gesetz­lichen Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit über die regionalen und überregionalen Strukturen der im Rat der Stadt Kamen vertretenen Par­teien, aber auch über die in die kommunalen Spitzenver­bände entsandten Vertreterinnen und Vertreter zu unterstützen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Hupe erinnerte an die von der AGOT NRW beantragte Volksinitia­tive, die ebenfalls die rechtsverbindliche Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit zum Ziel habe. Die Verwaltung schlage wie im Beschluss­vorschlag formuliert die Unterstützung der Maßnahmen vor.

 

Frau Dyduch verwies auf die vorliegenden Gesetzesentwürfe der SPD- und CDU-Landtags­fraktion. Kernpunkte des 3. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes seien u.a. die Planungssicherheit, die Festschreibung von Standards und auch die Fest­schreibung der Landesförderung. Die SPD-Fraktion unterstütze die Maßnahmen in allen Gremien.

 

Die Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Vereine, Verbände etc. als Träger der freien Jugendhilfe arbeiten im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes partnerschaftlich zusammen, führte Herr Kissing aus. Die freien Träger benötigten natürlich eine finanzielle Absicherung und auch Planungssicherheit, wobei die Festschreibung kon­kreter Fördersummen angesichts der kommunalen Haushaltssituation aber nicht einfach sei. Die Intention des Antrages werde von der CDU-Fraktion unterstützt.