Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 20 Ka „Volkermanns Hof“ wird für die in dem beigefügten Plan dargestellten Teilbereiche gem. § 2 (4) BauGB geändert.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen