Sitzung: 15.06.2004 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 103/2004
Beschluss:
1. Gegen den Antrag der GWA auf Änderung der Deponiekörperendgestaltung und des Schüttphasenplanes vom 05. Mai 2004 bestehen erhebliche Bedenken. Der Antrag sollte abgelehnt werden.
2. Die Verwaltung wird diesbezüglich mit der fristgemäßen Abgabe einer sachgerecht ablehnenden Stellungnahme beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Baudrexl erläuterte die Tischvorlage. Er kritisierte den engen zeitlich Rahmen, den die Bezirksregierung der Stadtverwaltung für eine politische Beratung und Stellungnahme vorgegeben hat.
Seitens der SPD-Fraktion stimmte Herr Lipinski dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Die betriebswirtschaftlichen Argumente der GWA seien zwar nachvollziehbar, die Belange der Anwohner und der Vertrauensschutz gegenüber der Bevölkerung wiegen jedoch schwerer.
Herr Behrens ergänzte, dass, trotz der klaren politischen Haltung, der Antrag auch fachlich / inhaltlich objektiv geprüft werden müsse.
Herr Kissing bedauerte die schlechte Kommunikation zwischen der GWA und den politischen Gruppen. Die Frage der Deponieabschlussplanung bleibe nebulös.
Für Herrn Kühnapfel sprachen fachliche Argumente gegen den GWA-Antrag. Frühere Fehlplanungen bei den Randbauwerken und der Entwässerung würden sich nun auswirken. Es könne nicht sein, dass in Bereichen ohne Basisabdichtung Industrieabfälle abgelagert werden.
Herr Goehrke schlug vor, den Beschlussvorschlag unter Punkt 2. wie folgt zu ändern:
„Die Verwaltung wird diesbezüglich mit der fristgemäßen Abgabe einer sachgerecht ablehnenden Stellungnahme beauftragt.“
Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Herr Nieme erklärte, dass sich seine Fraktion der Forderung der Bürgerinitiative anschließe.
Herr Lipinski stellte fest, das für bestimmte Schüttphasen (mit unbelastetem Boden) ein unbefristeter Weiterbetrieb der Deponie genehmigt, damit eine konkrete Restlaufzeit über 2009 hinaus nicht absehbar sei.
Insgesamt bestätigte er der GWA eine gute Arbeit, auch wenn man im vorliegenden Fall unterschiedlicher Meinung sei.