Beschluss:

 

1.      Gegen den Antrag der GWA auf Änderung der Deponiekörperend­gestaltung und des Schüttphasenplanes vom 05. Mai 2004 bestehen erhebliche Bedenken. Der Antrag sollte abgelehnt werden.

 

2.      Die Verwaltung wird diesbezüglich mit der fristgemäßen Abgabe einer sachgerecht ablehnenden Stellungnahme beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Baudrexl erläuterte die Tischvorlage. Er kritisierte den engen zeitlich Rahmen, den die Bezirksregierung der Stadtverwaltung für eine politische Beratung und Stellungnahme vor­gegeben hat.

 

Seitens der SPD-Fraktion stimmte Herr Lipinski dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Die betriebswirtschaftlichen Argumente der GWA seien zwar nachvollziehbar, die Be­lange der Anwohner und der Ver­trauensschutz gegenüber der Bevölkerung wiegen jedoch schwerer.

 

Herr Behrens ergänzte, dass, trotz der klaren politischen Haltung, der Antrag auch fachlich / inhaltlich objektiv geprüft werden müsse.

 

Herr Kissing bedauerte die schlechte Kommunikation zwischen der GWA und den politi­schen Gruppen. Die Frage der Deponieabschlussplanung bleibe nebulös.

 

Für Herrn Kühnapfel sprachen fachliche Argumente gegen den GWA-Antrag. Frühere Fehl­planungen bei den Randbauwerken und der Ent­wässerung würden sich nun auswirken. Es könne nicht sein, dass in Bereichen ohne Basisabdichtung Industrieabfälle abgelagert wer­den.

 

Herr Goehrke schlug vor, den Beschlussvorschlag unter Punkt 2. wie folgt zu ändern:

 

„Die Verwaltung wird diesbezüglich mit der fristgemäßen Abgabe einer sachgerecht ableh­nenden Stellungnahme beauftragt.“

 

Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

 

Herr Nieme erklärte, dass sich seine Fraktion der Forderung der Bürger­initiative anschließe.

 

Herr Lipinski stellte fest, das für bestimmte Schüttphasen (mit unbe­lastetem Boden) ein unbefristeter Weiterbetrieb der Deponie genehmigt, damit eine konkrete Restlaufzeit über 2009 hinaus nicht absehbar sei.

 

Insgesamt bestätigte er der GWA eine gute Arbeit, auch wenn man im vorliegenden Fall un­terschiedlicher Meinung sei.