Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 GO NRW (in der Fassung der Bekannt­machung vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westick“ für eine Teilfläche im süd-östlichen Geltungsbereich gem. § 10 BauGB zusammen mit der dazu gehörigen Begründung nach Prüfung und Abwägung der in der Beschlussvorlage beschriebenen Sachlage und den dort dargelegten Belangen als Satzung (s. Anlage).

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte, dass beim vorliegenden Bebauungsplanände­rungsverfahren eine Baulücke zur Optimierung von Wohnbaupotentialen einer Bebauung zugeführt werden soll.

 

Herr Kühnapfel begrüßte, dass man bemüht sei, Baulücken zu schließen statt Freiflächen zu bebauen, konnte aber nicht nachvollziehen, warum so dicht an das Nachbargrundstück gebaut werden soll.

 

Herr Liedtke stellte fest, dass die üblichen Grenzabstände vom zukünf­tigen Baukörper zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.

 

Herr Nieme befürchtete, dass sich der neue Baukörper nicht an das vor­handene ältere Gebäude anpasst und das neue Gebäude zu groß wird.

 

Herr Liedtke erwiderte, dass lediglich ein Ein- bis Zweifamilienhaus geplant und zulässig sei.

 

Herr Eckardt bekräftigte, dass die Baulückenschließung seines Erachtens städtebaulich vertretbar sei.