Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004:

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen stimmt den im „Masterplan Emscher Landschaftspark 2010“ für das Stadtgebiet der Stadt Kamen dargestellten Grundsätzen und Maßnahmen, die mit den wichtigsten Zielen der Kamener Stadtentwicklung abgestimmt sind oder darauf aufbauen, zu.

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen wird beauftragt, die zur weiteren Ent­wicklung notwendigen Schritte einzuleiten.

 

Hierzu zählen im Einzelnen:

 

1.      die Unterstützung und Mitwirkung an der regionalen und inter­kommunalen Verabredung des Parkkonsenses als politische Platt­form für die Weiterentwicklung des Emscher Landschaftsparks in den kommenden 15 Jahren,

2.      die Überprüfung und abschließende Bestätigung der im Master­planentwurf dargestellten Grundfläche des Emscher Landschafts­parks auf dem Gebiet der Stadt Kamen,

3.      die Verwendung des „Masterplans Emscher Landschaftspark 2010“ als Grundlage für die weitere Konkretisierung und Umsetzung des Emscher Landschaftsparks,

4.      die Priorisierung der Kamener Projekte für die Projektübersicht des „Masterplans Emscher Landschaftsparks 2010“ und die Begleitung und Unterstützung der weiteren Projektentwicklung sowie

5.      die Mitwirkung an der Fortschreibung des Masterplanentwurfes zum „Masterplan Emscher Landschaftspark 2010“ bis zum Herbst 2004 durch die Projekt Ruhr GmbH.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Schwarze-Rodrian von der Projekt Ruhr GmbH stellte den Entwurf des Masterplans Emscher Landschaftspark in seinen Grundzügen vor. Er erläuterte anhand Kamener Land­schaftsbilder aus dem Planungsraum die Intention und den Aufbau des Masterplans sowie die konkreten Kamener Projekte.

 

Herr Behrens hinterfragte, inwiefern die Stadt Kamen vom Masterplan Emscher Land­schaftspark profitiert, da er die Auffassung vertrat, dass sich die Landschaftsstrukturen auch ohne Emscher Landschaftspark entwickeln werden.

 

Herr Kissing bekräftigte, dass die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Kamen der Beschluss­vorlage zustimmen wird. Er erachtete es als rele­vantes Ziel, die vorhandenen Industrieflä­chen im Ruhrgebiet lebenswert umzuwandeln und war davon überzeugt, dass der Master­plan einen Anteil daran haben wird. Des Weiteren unterstützte er die interkommunale Zu­sammenarbeit zwischen Kamen und ihren Nachbarkommunen und hinterfragte, inwiefern noch nicht bekannte Projekte für Kamen vorge­sehen sind.

 

Herr Eckardt bestätigte, dass auch die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Kamen der Be­schlussvorlage zustimmen wird, da ein einheitliches Gesicht des Ruhrgebiets wichtig sei.

 

Herr Goehrke erkundigte sich nach dem Planungshorizont des anvisierten Rad- und Wan­derwegebaues.

 

Herr Lipinski äußerte sich bzgl. der Zukunft des Ruhrgebiets als bisher landschaftlich ge­schundene Region, die zielorientiert für die Menschen, die hier leben, gewandelt werden soll. Seines Erachtens kann der Master­plan Emscher Landschaftspark hierzu einen Beitrag zur Realisierung leisten.

 

Herr Nieme begrüßte den Masterplan Emscher Landschaftspark. Er äußerte lediglich Be­denken zur Finanzierung der zukünftigen Pflege des Parks und möchte den Förderturm auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Monopol stärker in das Kamener Konzept integriert haben.

 

Herr Schwarze-Rodrian erläuterte, dass der vorliegende Masterplan das Ergebnis einer einjährigen Diskussion mit den Kommunen sei. Der Emscher Landschaftspark wird zukünftig keinen formellen Plan ablösen, sondern lediglich regionalbezogene Handlungshinweise ge­ben. Die in ihm gesammelten Projekte werden nicht automatisch gefördert. Sie werden sei­tens der Bezirksregierung bei Beantragung einer Einzelfallprüfung unterzogen. Zusätzliche Projekte können eingebracht werden, wenn sie einen lokalen, kommunalpolitischen Konsens haben.