Sitzung: 25.03.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 34/2004
Beschluss:
In Abänderung des Beschlusses vom 18.12.2003 beschließt der Rat die Haushaltssatzung 2004 mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2004 mit folgenden Änderungen:
1. Haushaltssatzung
HhSt. Ansatz
2004 Verände- Ansatz 2004
Bezeichnung bisher
- € - rung - € - neu - € -
Verwaltungshaushalt
Einnahmen
900.00303
Gewerbesteuer 9.000.000 1.500.000 10.500.000
900.01008
Anteil an der Einkommensteuer 11.557.000 1.349.000 12.906.000
900.04104
Schlüsselzuweisungen
des Landes 15.449.000 582.000 16.031.000
HhSt. Ansatz
2004 Verände- Ansatz 2004
Bezeichnung bisher
- € - rung - € - neu - € -
900.09100
Kompensationsleistung
(Familienleistungsausgleich) 1.100.000 25.000 1.125.000
Veränderung 3.456.000
Volumen Einnahme VWH 70.816.440 3.456.000 74.272.440
Ausgaben
900.81001
Gewerbesteuerumlage 1.604.000 268.000 1.872.000
900.81100
Fonds Deutsche Einheit
(Anteil erhöhte Gewerbe-
steuerumlage) 685.000 114.000 799.000
900.83100
Finanzierungsbeteiligung Fonds
Deutsche Einheit - Abrechnung - 580.000 18.000 598.000
900.83209
Kreisumlage 14.555.000 207.000 14.762.000
Veränderung 607.000
Volumen Ausgabe VWH 78.305.325 607.000 78.912.325
Volumen Einnahme VWH 70.816.440 3.456.000 74.272.440
Fehlbetrag VWH 4.639.885
2. Haushaltssicherungskonzept
a) Die Position
Nr. 4 - Verringerung der komm. Finanzierungsbeteiligung an den
Sozialhilfekosten (Hartz) -
entfällt.
b) Die Position
Nr. 13 - Senkung Kreisumlage-Hebesatz (Hartz III/IV) - entfällt. Diese
Position war lediglich nachrichtlich aufgeführt und nicht mit Beträgen
versehen.
c) Bei der Position
Nr. 14 - Absenkung der Vervielfältigerpunkte Gewerbesteuerumlagen - beträgt der Konsolidierungsbetrag ab 2004 730.000,--
Euro p.a.
d) Bei der Position
Nr. 15 - Personalkostenreduzierung - beträgt der Konsolidierungsbetrag in
2004 1.500 TEur und ab 2005 2.175 TEur p.a.
e) Die Position
Nr. 16 - Erstattung von Personal- u. Sachkosten (Hartz) - entfällt.
Abstimmungsergebnis: bei 18 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen
Herr Baudrexl erläuterte, dass die Hartz-Gesetzgebung ein wesentlicher Grund für die Änderung der beschlossenen Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Kamen für das Haushaltsjahr 2004 sei. Der Eintrag von Hartz-Positionen in Haushaltssicherungskonzepte sei in der Vergangenheit bereits kontrovers diskutiert worden. Obwohl aus formalen Gründen die Streichung der Hartz-Positionen erforderlich sei, unterstrich Herr Baudrexl die Auffassung, dass die Hartz-Idee und auch die Aufnahme solcher Positionen in Haushaltssicherungskonzepte richtig war und auch noch sei. Insbesondere die Idee, Sozialhilfeleistungen erwerbsfähiger Menschen in einer Hand zu bündeln und dadurch die Sozialhilfekosten zu senken, sei richtig. Das Ergebnis langer Diskussionen sei aber nunmehr ein Debakel für die kommunale Familie. Nachdem die Kommunen nach vorheriger eindeutiger Aussage mindestens in einer Größenordnung um 2,5 Mrd. € entlastet werden sollten, kämen nach derzeitigem Berechnungsstand jährlich rd. 28 Mio. € Mehraufwendungen allein auf den Kreis Unna zu. Es habe sich nun die Frage gestellt, wie mit den Hartz-Positionen im Genehmigungsverfahren umgegangen werden soll. Die Aussage über die Einsparung von jährlich 2 Mio. € Sozialhilfekosten sei nach der Hartz-Gesetzgebung immer noch richtig, auch wenn im Hinblick auf die zusätzlichen Belastungen des Kreises davon ausgegangen werden müsse, dass der Kreis diese Mehraufwendungen über die Kreisumlage ausgleichen wird. Insofern hätte es einen guten Grund gegeben, auch weiterhin auf dieser Hartz-Position zu bestehen und sich eine steigende Kreisumlage gegenrechnen zu lassen. Dieser Forderung stehe aber eine klare Anweisung des Innenministers entgegen, die die Aufsichtsbehörden nicht in die Lage versetzt, Haushaltssicherungskonzepte mit Hartz-Positionen zu genehmigen. Um die Genehmigung des Haushaltes 2004 und somit die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen, seien die Hartz-Positionen gestrichen worden.
Herr Baudrexl erläuterte sodann die geänderten Einnahme- und Ausgabepositionen. Bei der Aufstellung des Haushaltes seien die Einnahmepositionen sehr vorsichtig geschätzt worden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Proberechnungen und der Verabschiedung des GFG 2004/ 2005 ergäben sich die dargestellten Veränderungen. Die Verwaltung schlage daher vor, die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept den Entwicklungen anzupassen. Die vorgeschlagenen Änderungen seien von der Aufsichtsbehörde für genehmigungsfähig erklärt worden.
Frau Dyduch stimmte seitens der SPD-Fraktion den veränderten Haushaltsansätzen zu. Es handele sich um ein solides Gerüst, hinter dem auch reale Einnahmeerwartungen stünden. Zum Haushaltssicherungskonzept verwundere nach den klaren Aussagen des Innenministers von Dezember, dass die Hartz-Positionen nunmehr gestrichen werden müssen. Nach wie vor sehe ihre Fraktion den Beschluss von Dezember aber als richtig an, da zum damaligen Zeitpunkt durchaus mit den Hartz-Auswirkungen zu rechnen gewesen sei. Diese Auffassung sei auch von vielen Kommunen geteilt worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei die künftige Entwicklung für die Kommunen aber völlig offen. Die geänderte Beschlussfassung ermögliche die Genehmigung des Haushaltes 2004. Seitens der Aufsichtsbehörde sei der Stadt Kamen eine gute Haushaltsführung bescheinigt worden.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vertrete ebenfalls die Auffassung, dass der Eintrag von Hartz-Positionen in das Haushaltssicherungskonzept im Dezember des vergangenen Jahres richtig gewesen sei, erklärte Frau Schneider. Seitens der Kommunen gelte es auch Zeichen zu setzen. Im Dezember habe es keine andere Wahl gegeben. Insofern sei es zum jetzigen Zeitpunkt besonders erfreulich, dass der Ausgleich auch ohne Hartz-Positionen möglich wird.
Herr Hasler wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den Haushalt und das Haushaltssicherungskonzept abgelehnt habe. Die Ablehnungsgründe waren u.a. die Hartz-Positionen und die Einsparungen aufgrund der Rückführung von Asylbewerbern aus dem Kosovo. Zu den Hartz-Positionen habe seine Fraktion schon im Dezember gesagt, dass diese Positionen nicht im Haushaltssicherungskonzept stehen dürften. Der Kreis Unna habe aus diesem Grunde bereits sein Haushaltssicherungskonzept für 2003 nicht genehmigt bekommen. Zu den neuen Zahlen fiele ihm der Filmtitel “Was nicht passt, wird passend gemacht“ ein. Angesichts der steigenden Arbeitslosenzahl seien die Steuereinnahmen sehr optimistisch geschätzt worden. Die CDU-Fraktion werde den Änderungen nicht zustimmen.
Herr Baudrexl stellte klar, dass es bei der Aufstellung des Haushalts ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz gegeben habe, auf dessen Grundlage solide gerechnet worden sei. Diese Berechnungen stimmten auch heute noch, allerdings müsse jetzt möglicherweise eine höhere Kreisumlage gegengerechnet werden. Es sei nicht zu erwarten gewesen, dass sich durch eine Bundesratsinitiative diese drastische Verschlechterung für die Kommunen ergeben könnte. Die Aussage, dass die Steuereinnahmen “passend gemacht“ würden, wies Herr Baudrexl mit Bezug auf die aktuellen Berechnungsgrundlagen entschieden zurück.
Die FDP-Fraktion begrüße die positiven Entwicklungen, legte Herr Bremmer dar. Seine Fraktion fühle sich natürlich auch in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Hartz-Positionen nicht aufzunehmen gewesen wären. Es werde zur Kenntnis genommen, dass die Positionen gestrichen werden müssen, um die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Die FDP-Fraktion habe bereits bei der Haushaltsdiskussion deutlich gemacht, dass es bei einer Entlastung der Kommunen an anderer Stelle ohnehin zu einer Neubelastung gekommen wäre. Die negative Entwicklung in Bezug auf Hartz sei absehbar gewesen.
Die damalige BG-Fraktion habe den Haushalt und das Haushaltssicherungskonzept ebenfalls abgelehnt und zudem eine Verschiebung der Beschlussfassung beantragt, sagte Herr Kloß. Dieser Antrag sei abgelehnt worden. Fakt sei nun, dass die Aufsichtsbehörde den vorgelegten Haushalt nicht genehmigt habe und eine Änderung verlange. Sämtliche Hartz-Positionen, auf die der Kämmerer im Haushaltssicherungskonzept den besonderen Schwerpunkt gelegt habe, seien zu streichen. Da in der Presse die Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde bereits nachlesbar sei, stelle sich die Frage nach dem Sinn der heutigen Haushaltsdiskussion. Außerdem könne man sich nach den Ausführungen weiter fragen, warum Hartz, wenn auch ohne Hartz der Haushaltsausgleich so leicht möglich sei. Als Beispiel erinnerte Herr Kloß an die Einbringung des Haushalts, wo eine Personalkosteneinsparung von 60.000,00 € vorgetragen worden sei. Unverständlich sei, wie nun für das Jahr 2004 mit einer Personalkostenreduzierung von 1,5 Mio. € gerechnet werde. An dieser Stelle bat Herr Kloß um nähere Erläuterung.
In seiner Haushaltsrede, so Herr Kloß weiter, habe er bereits auf die Nichtgenehmigungsfähigkeit hingewiesen. Dieser Punkt sei nun erreicht. Die Ablehnung durch die Aufsichtsbehörde sollte nun dazu veranlassen, gemeinsam nach vorne zu schauen, ehrliche und echte Zahlen vorzulegen, vernünftige Haushaltsdebatten zu führen und die Haushaltsgrundsätze mehr als bisher zu beachten. Ein Hinbiegen des Haushaltes in die politisch gewünschte Richtung, wie seit Jahren in Kamen praktiziert, führe zu nichts.
Herr Baudrexl bot Herrn Kloß zu gegebener Zeit eine ausführliche Erläuterung der Personalkosten an. Verwunderlich sei allerdings die Abwehr gegen die Hartz-Positionen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger setze sich gerade der Kämmerer einer Stadt für diese Positionen ein. Ein Kernproblem der kommunalen Finanzen seien u.a. die steigenden Sozialhilfekosten. Mit der vernünftigen Umsetzung von Hartz könne ein Schritt in die richtige Richtung zur Gesundung der kommunalen Finanzen gemacht werden.
Herr Behrens stimmte mit Herrn Kissing hinsichtlich der Bewertung des Jahresergebnisses 2003 überein. Die Haushaltszahlen seien immer seriös erarbeitet worden, so dass die Unterstellung unseriöser Zahlen seitens der CDU-Fraktion ausdrücklich zurückgewiesen werde.
Die Frage, ob Zahlen passend gemacht worden seien, könne aus seiner Sicht nur bejaht werden, führte Herr Kissing aus. Mit Hartz sei der Haushaltsausgleich errechnet worden, obwohl bekannt war und von seiner Fraktion auch deutlich gemacht worden sei, dass Hartz auf tönernen Füßen stehe. Es habe lediglich einen Gesetzesentwurf gegeben. Dies sei für die CDU-Fraktion daher auch einer der Ablehnungsgründe gewesen. Auch die finanzielle Misere der Kommunen sei zurückzuführen auf das System rot-grüner Regierungsverantwortung.
Herr Hupe erinnerte daran, dass bereits im Haushaltssicherungskonzept 2003 Hartz-Positionen genehmigt worden seien und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes 2004 eine gesetzliche Grundlage bestanden habe. Niemand habe mit einer strukturellen Verwerfung rechnen können, die auch nicht pauschal der Bundesregierung zugerechnet werden könne. Fakt sei, dass in Kamen immer auf solider Basis gerechnet worden sei. Alle Veränderungen seien positiv und ermöglichten auch, mit durchaus gesicherten Annahmen in die nächsten Jahre zu gehen.
Frau Scharrenbach war der Meinung, dass das Jahresergebnis 2004 zeigen werde, ob tatsächlich konservativ gerechnet worden ist. Unbeantwortet geblieben sei bisher der Hinweis auf die Einsparungen durch die Rückführung der Asylbewerber aus dem Kosovo. Die Hartz-Gesetzgebung beinhalte eine kommunale Option, die insbesondere vom Landkreistag befürwortet werde. Die Optionsfrist laufe bis zum 31.08.2004. Der Kreis müsse sich bis zu diesem Zeitpunkt für ein Modell entscheiden. An dieser Entscheidung sollten auch die kreisangehörigen Kommunen beteiligt sein, da es auch um die Kreisumlage und die Organisation der einzelnen Modelle gehe. Die CDU-Fraktion gehe daher davon aus, dass die Verwaltung mit dem Kreis hierzu in Kontakt stehe und nähere Informationen geben könne.
Gespräche mit dem Kreis über die Option werden selbstverständlich geführt, bestätigte Herr Hupe. Als Stadt Kamen habe man den Kreis auch gebeten, zunächst das Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Grundlage abzuwarten. Dies werde nicht vor April der Fall sein. Erst müsse bekannt sein, wie die finanzielle Regelung konkret aussehen und sich für den Kreis Unna auswirken wird. Die Verwaltung vertraue auf eine gemeinsame Entscheidung des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen. Es gebe Arbeitsgruppen auch unter Beteiligung von Vertretern der Stadt Kamen. Ein Ratsbeschluss sei nicht erforderlich, da die Entscheidung nicht bei der Stadt Kamen liege. Begrüßenswert wäre allerdings, wenn die Abstimmung auch im politischen Raum erfolgte. Die Umsetzung von Hartz IV zum 1.1.2005 werde nach ernst zu nehmender Einschätzung noch in Frage gestellt, so dass über die Zeitschiene noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen.
Herr Kloß wies die Auslegung seiner Ausführungen als gegen die Person des Kämmerers gerichtet als unverständlich zurück. Unterschiedliche Auffassungen gebe es in der Sache, da der Kämmerer die Sichtweise der Verwaltung und nicht die der Bürgergemeinschaft für die Bürger vertrete. Insofern habe er sich, so Herr Kloß, etwas mehr Neutralität gewünscht. Der Kämmerer vertrete einseitig die Auffassung der Mehrheitsfraktion und allenfalls am Rande noch die der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Wenn der Bürgergemeinschaft vorgeworfen werde, Leistungen wegnehmen zu wollen, müsse auf der anderen Seite auch deutlich gemacht werden, dass diese Leistungen seit Jahren durch Neuverschuldungen finanziert werden. Diese Finanzierung sei auf Dauer nicht durchzuhalten, so dass es ohnehin zu einem Einschnitt kommen werde. Aus diesem Grunde sollte vorher versucht werden, die Leistungen in vernünftige Bahnen zu lenken.
Wie bereits mehrfach ausgeführt, stellte Herr Baudrexl fest, kritisiere Herr Kloß die Ausgabepositionen ohne jedoch Deckungsvorschläge zu unterbreiten.
Frau Dyduch bezeichnete die Hartz-Gesetzgebung als eine Gemeinschaftsproduktion auf der Bundesebene. In der Diskussion über die Hartz-Positionen dürfe nicht übersehen werden, dass sich hinter dieser Gesetzgebung Arbeitslosigkeit, Armut und Menschen in Not verbergen. Es müssten alle Chancen ergriffen werden, die Umsetzung gemeinsam voranzutragen. Der Kamener Haushalt sei, wie auch von der Aufsichtsbehörde bestätigt, solide gerechnet.
Fakt sei dennoch, betonte Herr Bremmer, dass die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes nur durch Änderungen bei den Hartz-Positionen sichergestellt werden kann. Die FDP-Fraktion lehne den Beschlussvorschlag ab und erinnere an ihre Ausführungen in der letzten Sitzung. Die Hartz-Positionen seien auch als Signal an den Bund beschlossen worden, obwohl als Signal hätte verstanden werden sollen, dass die Positionen bereits vom Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltes im November bis zur Verabschiedung im Dezember korrigiert werden mussten. Es müsse zur Kenntnis genommen werden, dass sowohl in Kamen als auch im Land NRW und im Bund die rot-grüne Mehrheit herrsche und die Haushalte auf allen Ebenen ein Desaster seien.
Nach Streichung der Hartz-Positionen sah Herr Hupe als logische Folgerung eher eine Zustimmung und nicht Ablehnung der FDP-Fraktion an.
Herr Kaminski wies darauf hin, dass sich kommunalpolitisches Handeln an den gesetzlichen Vorgaben orientieren müsse und entsprechend auch verfahren worden sei.
Herr Klein bat um Erläuterung der Personalkostenreduzierung.
Bei der Einbringung des Haushaltes 2004 im November habe er die Haushaltsansätze 2004 und 2003 verglichen und an dieser Stelle eine Reduzierung der Personalkosten in Höhe von 60.000,00 € angeführt, stellte Herr Baudrexl klar. Der Haushaltsansatz dürfe nicht mit der Position im Haushaltssicherungskonzept verwechselt werden. Die Personalkostenreduzierung bei der Position Nr. 15 des Haushaltssicherungskonzeptes resultiere aus der gesetzlichen Aufgabenveränderung durch Hartz.
Herr Brüggemann führte zu der Position über die Einsparungen aufgrund der Rückführung von Asylbewerbern aus dem Kosovo aus, dass unabhängig von der bedauerlichen aktuellen Situation in der Sache selbst festgestellt werden müsse, dass die Stadt Kamen Einsparungen erst ab Juli 2004 eingetragen habe und hieran auch festhalte. Es werde erwartet, dass die nächste Innenministerkonferenz entscheiden wird, Duldungen nicht mehr auszusprechen. Im Familien- und Sozialausschuss sei bereits mehrfach deutlich gemacht worden, dass, wie seinerzeit auch zunächst erfolgt, eine Bezuschussung durch das Land gefordert wird. Diese Forderung sei auch bereits schriftlich formuliert worden. In der Hoffnung, dass die Menschen in eine befriedete Heimat zurückkehren können, sollte gemeinsam an der Strategie festgehalten werden.