Beschluss:

 

In Abänderung des Beschlusses vom 18.12.2003 beschließt der Rat die Haushaltssatzung 2004 mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungs­konzept für das Haushaltsjahr 2004 mit folgenden Änderungen:

 

 

1.       Haushaltssatzung

 

 

HhSt.                                            Ansatz 2004        Verände-       Ansatz 2004

Bezeichnung                               bisher - € -          rung - € -       neu - € -        

 

 

Verwaltungshaushalt

 

Einnahmen

 

900.00303

Gewerbesteuer                                   9.000.000         1.500.000          10.500.000

 

900.01008

Anteil an der Einkommensteuer          11.557.000         1.349.000          12.906.000

 

900.04104

Schlüsselzuweisungen

des Landes                                      15.449.000            582.000          16.031.000

 


HhSt.                                            Ansatz 2004        Verände-       Ansatz 2004

Bezeichnung                               bisher - € -          rung - € -       neu - € -        

 

900.09100

Kompensationsleistung

(Familienleistungsausgleich)                1.100.000              25.000            1.125.000

 

Veränderung                                                            3.456.000

Volumen Einnahme VWH               70.816.440         3.456.000          74.272.440

 

 

Ausgaben

 

900.81001

Gewerbesteuerumlage                         1.604.000            268.000            1.872.000

 

900.81100

Fonds Deutsche Einheit

(Anteil erhöhte Gewerbe-

steuerumlage)                                       685.000            114.000               799.000

 

900.83100

Finanzierungsbeteiligung Fonds

Deutsche Einheit - Abrechnung -             580.000              18.000               598.000

 

900.83209

Kreisumlage                                     14.555.000            207.000          14.762.000

 

Veränderung                                                              607.000

Volumen Ausgabe VWH                 78.305.325            607.000          78.912.325

 

 

Volumen Einnahme VWH               70.816.440         3.456.000          74.272.440

Fehlbetrag VWH                                                                                4.639.885

 

 

 

 

2.       Haushaltssicherungskonzept

 

a)       Die Position Nr. 4 - Verringerung der komm. Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfekosten (Hartz) - entfällt.

b)       Die Position Nr. 13 - Senkung Kreisumlage-Hebesatz (Hartz III/IV) - entfällt. Diese Position war lediglich nachrichtlich aufgeführt und nicht mit Beträgen versehen.

c)       Bei der Position Nr. 14 - Absenkung der Vervielfältigerpunkte Gewerbesteuerumlagen - beträgt der Konsolidierungsbetrag ab 2004 730.000,-- Euro p.a.

d)       Bei der Position Nr. 15 - Personalkostenreduzierung - beträgt der Konsolidierungsbetrag in 2004 1.500 TEur und ab 2005 2.175 TEur p.a.

e)       Die Position Nr. 16 - Erstattung von Personal- u. Sachkosten (Hartz) - entfällt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:  bei 18 Gegenstimmen mit Mehrheit ange­nommen

 


Herr Baudrexl erläuterte, dass die Hartz-Gesetzgebung ein wesentlicher Grund für die Än­derung der beschlossenen Haushaltssatzung, des Haus­haltsplanes und des Haushaltssiche­rungskonzeptes der Stadt Kamen für das Haushaltsjahr 2004 sei. Der Eintrag von Hartz-Po­sitionen in Haus­haltssicherungskonzepte sei in der Vergangenheit bereits kontrovers dis­kutiert worden. Obwohl aus formalen Gründen die Streichung der Hartz-Positionen erforder­lich sei, unterstrich Herr Baudrexl die Auffassung, dass die Hartz-Idee und auch die Auf­nahme solcher Positionen in Haushalts­sicherungskonzepte richtig war und auch noch sei. Insbesondere die Idee, Sozialhilfeleistungen erwerbsfähiger Menschen in einer Hand zu bündeln und dadurch die Sozialhilfekosten zu senken, sei richtig. Das Ergebnis langer Dis­kussionen sei aber nunmehr ein Debakel für die kommunale Familie. Nachdem die Kommu­nen nach vorheriger eindeutiger Aussage mindestens in einer Größenordnung um 2,5 Mrd. € entlastet werden soll­ten, kämen nach derzeitigem Berechnungsstand jährlich rd. 28 Mio. € Mehraufwendungen allein auf den Kreis Unna zu. Es habe sich nun die Frage gestellt, wie mit den Hartz-Positionen im Genehmigungsverfahren umgegangen werden soll. Die Aus­sage über die Einsparung von jährlich 2 Mio. € Sozialhilfekosten sei nach der Hartz-Gesetz­gebung immer noch richtig, auch wenn im Hinblick auf die zusätzlichen Belastungen des Kreises davon ausgegangen werden müsse, dass der Kreis diese Mehr­aufwendungen über die Kreisumlage ausgleichen wird. Insofern hätte es einen guten Grund gegeben, auch wei­terhin auf dieser Hartz-Position zu bestehen und sich eine steigende Kreisumlage gegen­rechnen zu lassen. Dieser Forderung stehe aber eine klare Anweisung des Innenministers entgegen, die die Aufsichtsbehörden nicht in die Lage versetzt, Haus­haltssicherungskon­zepte mit Hartz-Positionen zu genehmigen. Um die Genehmigung des Haushaltes 2004 und somit die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen, seien die Hartz-Positionen gestrichen worden.

 

Herr Baudrexl erläuterte sodann die geänderten Einnahme- und Ausgabe­positionen. Bei der Aufstellung des Haushaltes seien die Einnahmepositi­onen sehr vorsichtig geschätzt worden. Aufgrund der aktuellen Entwick­lungen und Proberechnungen und der Verabschiedung des GFG 2004/ 2005 ergäben sich die dargestellten Veränderungen. Die Verwaltung schlage daher vor, die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept den Entwicklungen anzupassen. Die vorge­schlagenen Änderungen seien von der Aufsichts­behörde für genehmi­gungsfähig erklärt worden.

 

Frau Dyduch stimmte seitens der SPD-Fraktion den veränderten Haus­haltsansätzen zu. Es handele sich um ein solides Gerüst, hinter dem auch reale Einnahmeerwartungen stünden. Zum Haushaltssicherungskonzept verwundere nach den klaren Aussagen des Innenminis­ters von Dezem­ber, dass die Hartz-Positionen nunmehr gestrichen werden müssen. Nach wie vor sehe ihre Fraktion den Beschluss von Dezember aber als richtig an, da zum damali­gen Zeitpunkt durchaus mit den Hartz-Auswirkungen zu rechnen gewesen sei. Diese Auffas­sung sei auch von vielen Kommunen geteilt worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei die künftige Entwicklung für die Kommunen aber völlig offen. Die geänderte Beschlussfassung er­mögliche die Genehmigung des Haushaltes 2004. Seitens der Aufsichts­behörde sei der Stadt Kamen eine gute Haushaltsführung bescheinigt worden.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vertrete ebenfalls die Auffassung, dass der Eintrag von Hartz-Positionen in das Haushaltssicherungskonzept im Dezember des vergangenen Jahres richtig gewesen sei, erklärte Frau Schneider. Seitens der Kommunen gelte es auch Zeichen zu setzen. Im Dezember habe es keine andere Wahl gegeben. Insofern sei es zum jetzigen Zeitpunkt besonders erfreulich, dass der Ausgleich auch ohne Hartz-Positionen möglich wird.

 

Herr Hasler wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den Haushalt und das Haushaltssiche­rungskonzept abgelehnt habe. Die Ablehnungsgründe waren u.a. die Hartz-Positionen und die Einsparungen aufgrund der Rück­führung von Asylbewerbern aus dem Kosovo. Zu den Hartz-Positionen habe seine Fraktion schon im Dezember gesagt, dass diese Positionen nicht im Haushaltssicherungskonzept stehen dürften. Der Kreis Unna habe aus diesem Grunde bereits sein Haushaltssicherungskonzept für 2003 nicht genehmigt bekommen. Zu den neuen Zahlen fiele ihm der Filmtitel “Was nicht passt, wird passend gemacht“ ein. Ange­sichts der steigenden Arbeitslosenzahl seien die Steuereinnahmen sehr optimistisch ge­schätzt worden. Die CDU-Fraktion werde den Änderungen nicht zustim­men.

 

Herr Baudrexl stellte klar, dass es bei der Aufstellung des Haushalts ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz gegeben habe, auf dessen Grund­lage solide gerechnet worden sei. Diese Berechnungen stimmten auch heute noch, allerdings müsse jetzt möglicherweise eine höhere Kreisum­lage gegengerechnet werden. Es sei nicht zu erwarten gewesen, dass sich durch eine Bundesratsinitiative diese drastische Verschlechterung für die Kommunen erge­ben könnte. Die Aussage, dass die Steuereinnahmen “passend gemacht“ würden, wies Herr Baudrexl mit Bezug auf die aktu­ellen Berechnungsgrundlagen entschieden zurück.

 

Die FDP-Fraktion begrüße die positiven Entwicklungen, legte Herr Bremmer dar. Seine Fraktion fühle sich natürlich auch in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Hartz-Positionen nicht aufzunehmen gewesen wären. Es werde zur Kenntnis genommen, dass die Positionen gestrichen wer­den müssen, um die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Die FDP-Frak­tion habe bereits bei der Haushaltsdiskussion deutlich gemacht, dass es bei einer Entlastung der Kommunen an anderer Stelle ohnehin zu einer Neubelastung gekommen wäre. Die negative Entwicklung in Bezug auf Hartz sei absehbar gewesen.

 

Die damalige BG-Fraktion habe den Haushalt und das Haushaltssiche­rungskonzept eben­falls abgelehnt und zudem eine Verschiebung der Beschlussfassung beantragt, sagte Herr Kloß. Dieser Antrag sei abge­lehnt worden. Fakt sei nun, dass die Aufsichtsbehörde den vorgelegten Haushalt nicht genehmigt habe und eine Änderung verlange. Sämtliche Hartz-Positionen, auf die der Kämmerer im Haushaltssicherungskonzept den besonderen Schwer­punkt gelegt habe, seien zu streichen. Da in der Presse die Abstimmung mit der Aufsichts­behörde bereits nachlesbar sei, stelle sich die Frage nach dem Sinn der heutigen Haushalts­diskussion. Außerdem könne man sich nach den Ausführungen weiter fragen, warum Hartz, wenn auch ohne Hartz der Haushaltsausgleich so leicht möglich sei. Als Beispiel erinnerte Herr Kloß an die Einbringung des Haushalts, wo eine Personalkosteneinsparung von 60.000,00 € vorgetragen worden sei. Unverständlich sei, wie nun für das Jahr 2004 mit einer Personalkosten­reduzierung von 1,5 Mio. € gerechnet werde. An dieser Stelle bat Herr Kloß um nähere Erläuterung.

 

In seiner Haushaltsrede, so Herr Kloß weiter, habe er bereits auf die Nichtgenehmigungsfä­higkeit hingewiesen. Dieser Punkt sei nun erreicht. Die Ablehnung durch die Aufsichtsbe­hörde sollte nun dazu veranlassen, gemeinsam nach vorne zu schauen, ehrliche und echte Zahlen vorzule­gen, vernünftige Haushaltsdebatten zu führen und die Haushaltsgrund­sätze mehr als bisher zu beachten. Ein Hinbiegen des Haushaltes in die politisch gewünschte Richtung, wie seit Jahren in Kamen praktiziert, führe zu nichts.

 

Herr Baudrexl bot Herrn Kloß zu gegebener Zeit eine ausführliche Erläu­terung der Perso­nalkosten an. Verwunderlich sei allerdings die Abwehr gegen die Hartz-Positionen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger setze sich gerade der Kämmerer einer Stadt für diese Positio­nen ein. Ein Kern­problem der kommunalen Finanzen seien u.a. die steigenden Sozialhilfe­kosten. Mit der vernünftigen Umsetzung von Hartz könne ein Schritt in die richtige Richtung zur Gesundung der kommunalen Finanzen gemacht werden.

 

Herr Behrens stimmte mit Herrn Kissing hinsichtlich der Bewertung des Jahresergebnisses 2003 überein. Die Haushaltszahlen seien immer seriös erarbeitet worden, so dass die Unter­stellung unseriöser Zahlen seitens der CDU-Fraktion ausdrücklich zurückgewiesen werde.

 

Die Frage, ob Zahlen passend gemacht worden seien, könne aus seiner Sicht nur bejaht werden, führte Herr Kissing aus. Mit Hartz sei der Haus­haltsausgleich errechnet worden, obwohl bekannt war und von seiner Fraktion auch deutlich gemacht worden sei, dass Hartz auf tönernen Füßen stehe. Es habe lediglich einen Gesetzesentwurf gegeben. Dies sei für die CDU-Fraktion daher auch einer der Ablehnungsgründe gewesen. Auch die finanzielle Misere der Kommunen sei zurückzuführen auf das System rot-grüner Regierungsverant­wortung.

 

Herr Hupe erinnerte daran, dass bereits im Haushaltssicherungskonzept 2003 Hartz-Positio­nen genehmigt worden seien und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltssicherungs­konzeptes 2004 eine gesetzliche Grundlage bestanden habe. Niemand habe mit einer strukturellen Ver­werfung rechnen können, die auch nicht pauschal der Bundesregierung zugerechnet werden könne. Fakt sei, dass in Kamen immer auf solider Basis gerechnet wor­den sei. Alle Veränderungen seien positiv und ermög­lichten auch, mit durchaus gesicherten Annahmen in die nächsten Jahre zu gehen.

 

Frau Scharrenbach war der Meinung, dass das Jahresergebnis 2004 zeigen werde, ob tat­sächlich konservativ gerechnet worden ist. Unbeant­wortet geblieben sei bisher der Hinweis auf die Einsparungen durch die Rückführung der Asylbewerber aus dem Kosovo. Die Hartz-Gesetz­gebung beinhalte eine kommunale Option, die insbesondere vom Land­kreistag befürwortet werde. Die Optionsfrist laufe bis zum 31.08.2004. Der Kreis müsse sich bis zu diesem Zeitpunkt für ein Modell entscheiden. An dieser Entscheidung sollten auch die kreis­angehörigen Kommunen betei­ligt sein, da es auch um die Kreisumlage und die Organisation der einzel­nen Modelle gehe. Die CDU-Fraktion gehe daher davon aus, dass die Verwaltung mit dem Kreis hierzu in Kontakt stehe und nähere Informa­tionen geben könne.

 

Gespräche mit dem Kreis über die Option werden selbstverständlich ge­führt, bestätigte Herr Hupe. Als Stadt Kamen habe man den Kreis auch gebeten, zunächst das Vorliegen der ent­sprechenden gesetzlichen Grundlage abzuwarten. Dies werde nicht vor April der Fall sein. Erst müsse bekannt sein, wie die finanzielle Regelung konkret aussehen und sich für den Kreis Unna auswirken wird. Die Verwaltung vertraue auf eine gemeinsame Entscheidung des Kreises und der kreisangehörigen Kom­munen. Es gebe Arbeitsgruppen auch unter Beteili­gung von Vertretern der Stadt Kamen. Ein Ratsbeschluss sei nicht erforderlich, da die Ent­scheidung nicht bei der Stadt Kamen liege. Begrüßenswert wäre aller­dings, wenn die Ab­stimmung auch im politischen Raum erfolgte. Die Um­setzung von Hartz IV zum 1.1.2005 werde nach ernst zu nehmender Ein­schätzung noch in Frage gestellt, so dass über die Zeit­schiene noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen.

 

Herr Kloß wies die Auslegung seiner Ausführungen als gegen die Person des Kämmerers gerichtet als unverständlich zurück. Unterschiedliche Auffassungen gebe es in der Sache, da der Kämmerer die Sichtweise der Verwaltung und nicht die der Bürgergemeinschaft für die Bürger vertrete. Insofern habe er sich, so Herr Kloß, etwas mehr Neutralität gewünscht. Der Kämmerer vertrete einseitig die Auffassung der Mehrheitsfraktion und allenfalls am Rande noch die der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Wenn der Bürgergemeinschaft vorgeworfen werde, Leistungen wegneh­men zu wollen, müsse auf der anderen Seite auch deutlich ge­macht wer­den, dass diese Leistungen seit Jahren durch Neuverschuldungen finan­ziert werden. Diese Finanzierung sei auf Dauer nicht durchzuhalten, so dass es ohnehin zu einem Einschnitt kommen werde. Aus diesem Grunde sollte vorher versucht werden, die Leistun­gen in vernünftige Bahnen zu lenken.

 

Wie bereits mehrfach ausgeführt, stellte Herr Baudrexl fest, kritisiere Herr Kloß die Ausga­bepositionen ohne jedoch Deckungsvorschläge zu unter­breiten.

 

Frau Dyduch bezeichnete die Hartz-Gesetzgebung als eine Gemein­schaftsproduktion auf der Bundesebene. In der Diskussion über die Hartz-Positionen dürfe nicht übersehen wer­den, dass sich hinter dieser Gesetz­gebung Arbeitslosigkeit, Armut und Menschen in Not verbergen. Es müss­ten alle Chancen ergriffen werden, die Umsetzung gemeinsam voranzu­tragen. Der Kamener Haushalt sei, wie auch von der Aufsichtsbehörde bestätigt, solide ge­rechnet.

 

Fakt sei dennoch, betonte Herr Bremmer, dass die Genehmigungsfähig­keit des Haushaltes nur durch Änderungen bei den Hartz-Positionen sichergestellt werden kann. Die FDP-Frak­tion lehne den Beschlussvor­schlag ab und erinnere an ihre Ausführungen in der letzten Sitzung. Die Hartz-Positionen seien auch als Signal an den Bund beschlossen worden, ob­wohl als Signal hätte verstanden werden sollen, dass die Positionen bereits vom Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltes im November bis zur Verabschiedung im Dezember korri­giert werden mussten. Es müsse zur Kenntnis genommen werden, dass sowohl in Kamen als auch im Land NRW und im Bund die rot-grüne Mehrheit herrsche und die Haushalte auf allen Ebenen ein Desaster seien.

 

Nach Streichung der Hartz-Positionen sah Herr Hupe als logische Folge­rung eher eine Zustimmung und nicht Ablehnung der FDP-Fraktion an.

 

Herr Kaminski wies darauf hin, dass sich kommunalpolitisches Handeln an den gesetzlichen Vorgaben orientieren müsse und entsprechend auch verfahren worden sei.

 

Herr Klein bat um Erläuterung der Personalkostenreduzierung.

 

Bei der Einbringung des Haushaltes 2004 im November habe er die Haushaltsansätze 2004 und 2003 verglichen und an dieser Stelle eine Reduzierung der Personalkosten in Höhe von 60.000,00 € angeführt, stellte Herr Baudrexl klar. Der Haushaltsansatz dürfe nicht mit der Posi­tion im Haushaltssicherungskonzept verwechselt werden. Die Personal­kostenreduzie­rung bei der Position Nr. 15 des Haushaltssicherungskon­zeptes resultiere aus der gesetzli­chen Aufgabenveränderung durch Hartz.

 

Herr Brüggemann führte zu der Position über die Einsparungen aufgrund der Rückführung von Asylbewerbern aus dem Kosovo aus, dass unab­hängig von der bedauerlichen aktuellen Situation in der Sache selbst fest­gestellt werden müsse, dass die Stadt Kamen Einsparun­gen erst ab Juli 2004 eingetragen habe und hieran auch festhalte. Es werde erwartet, dass die nächste Innenministerkonferenz entscheiden wird, Duldungen nicht mehr auszuspre­chen. Im Familien- und Sozialausschuss sei bereits mehrfach deutlich gemacht worden, dass, wie seinerzeit auch zunächst erfolgt, eine Bezuschussung durch das Land gefordert wird. Diese Forde­rung sei auch bereits schriftlich formuliert worden. In der Hoffnung, dass die Menschen in eine befriedete Heimat zurückkehren können, sollte ge­meinsam an der Strategie festgehalten werden.