Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 GO NRW (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ für eine Teilfläche im nordwestlichen Bereich gem. § 10 BauGB zusammen mit der dazu gehörigen Begründung nach Prüfung und Abwägung als Satzung (s. Anlage).

 

 

 

Herr Hupe dankte für die einstimmigen Beschlussfassungen, die die Handlungsfähigkeit kommunaler Politik bei Ansiedlungsvorhaben dieser Größenordnung nachdrücklich unter Beweis stelle. Mit diesen Beschluss­fassungen sei formal das Planungsrecht abschließend sichergestellt und ermögliche die Baugenehmigung für IKEA in der erforderlichen Frist. Herr Hupe dankte den Beteiligten für ihre engagierte Arbeit.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen