Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Ka „Zollpost“ gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Gegen den Vorschlag von Herrn Hupe, die Tagesordnungspunkte A. 4 bis A. 6 zusammen zu beraten, ergaben sich keine Bedenken.

 

Herr Madeja legte dar, dass mit der Beschlussfassung zu den Tagesord­nungspunkten A. 4 bis A. 6 die letzte Hürde für die Umsiedlung von IKEA in das Kamen Karree genommen werde. Durch die Beschlussfassung des Rates am 26.08.2003 sei erst die Grundvoraussetzung hierfür geschaffen worden. Für die weiteren Schritte habe somit nur ein sehr enger Zeitrah­men zur Verfügung gestanden. Durch intensive Bearbeitung und parallele Verhandlungen mit allen Beteiligten sei es nunmehr möglich, auch das er­forderliche Baurecht im vorgegebenen Zeitraster zu schaffen. Für dieses Engagement gebühre allen Beteiligten Dank. Die vorliegenden Satzungs­beschlüsse machten den Weg frei für die Erteilung der Baugenehmigung für das Einrichtungshaus IKEA, für das Heizwerk der GSW, die weiteren Ansiedlungen im Kamen Karree, für eine Nachfolgenutzung an der Zoll­post sowie die verkehrliche Anbindung des Autohauses und der weiteren Unternehmen im Kamen Karree durch einen Kreisel. Die in Kürze einset­zende Bautätigkeit werde den Fortschritt im Kamen Karree verdeutlichen. Über den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen hinaus würden auch neue Stellen für Kamen und die Region geschaffen. Bei den Ansiedlun­gen und ihrem Sortiment werde darauf geachtet, dass keine Kaufkraft aus der Innenstadt abfließt. Im Gegenteil sei er davon überzeugt, dass der Einzelhandel in den Innenstädten von Kamen und Unna durch auswärtige Besucher profitieren wird. Herr Madeja verwies abschließend auf die ein­stimmige Beschlussfassung im Planungs- und Umweltausschuss und bat die Ratsmitglieder um ihre Zustimmung.

 

Herr Kissing stellte für die CDU-Fraktion erfreut fest, dass über die Be­bauungspläne zeitgerecht beschlossen werden könne. In der Vergangen­heit sei über die Entwicklung des Kamen Karree vielfach nachgedacht und diskutiert worden. Das Thema sei trotz der Wahl im vergangenen Jahr von den Fraktionen souverän bewältigt worden. In der Ratssitzung am 26.08.2003 habe der Rat sich auf eine gewagte Investition und Be­schlussfassung eingelassen. Das gemeinsame Ziel sei aber gewesen, die Stadt an der Stelle Kamen Karree weiterzubringen. Für die CDU-Fraktion sei deutlich gemacht worden, dass es sich auch um eine unternehmeri­sche Entscheidung mit einem durchaus bewussten Restrisiko handele. Die heutigen Beschlussvorlagen zeigten, dass die getroffene Entschei­dung richtig gewesen sei. Es bestehe die berechtigte Hoffnung, dass sich die Entwicklung im Kamen Karree für die Zukunft auch positiv im Haushalt der Stadt Kamen auswirken werde.

 

Herr Hupe ließ sodann über die Tagesordnungspunkte A. 4 bis A. 6 getrennt abstimmen.