Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW ermächtigt bei der Hhst. 900.81001 - Gewerbesteuerumlage - eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 142.072,-- Euro und bei der Hhst. 900.81100 - erhöhte Ge­werbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit - eine überplanmäßige Ausgabe von 70.999,-- Euro zu leisten.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen