Beschluss:

 

1.      Der Bericht über die Beteiligungen der Stadt Kamen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts gem. § 112 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntmachung die Einwohner Kamens auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Kamener Bekanntmachungen – Amtsblatt der Stadt Kamen – hinzuweisen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen