Beschluss:

 

Für die Einführung des Schülertickets zum 01.02.2004 werden zur Finan­zierung folgende Eigenanteile für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler festgesetzt, die von den Verkehrsunternehmen als Fahrgeld ein­gezogen werden:

 

·         7,70 € pro Monat für das 1. Kind bzw. für Kinder ab 18 Jahren

·         5,10 € pro Monat für das 2. Kind

·         0,00 € pro Monat ab dem 3. Kind und für Sozialhilfeempfänger

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Anlage beigefügten Vertrag mit den Verkehrsunternehmen abzuschließen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen