Beschluss:

 

 

1.                  Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperation mit der ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve über ein gemeinsames Angebot der offenen Jugendarbeit zu treffen.

 

2.                  Der Kooperationsvereinbarung (Anlage) wird zugestimmt.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, eine pädagogische Fachkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Stunden zuzuweisen.

 

4.                  Die Stadt Kamen beteiligt sich für das gemeinsame Angebot mit einem Betrag in Höhe von 4.000,-- Euro/jährlich.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Es bestand Einvernehmen darüber, die Tagesordnungspunkte A. 6 und
A. 7 zusammen zu beraten.

 

Herr Flaskamp führte aus, dass die Problematik in den Fachausschüssen eingehend beraten worden sei. Die Kostenschätzung für den Umbau habe zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vorgelegen. Am 28.05.2003 habe mit dem Schulleiter und der stellv. Schulleiterin der Käthe-Kollwitz-Schule eine Begehung stattgefunden, wobei alle Wünsche aufgelistet worden seien, die seitens der Schule an die Verwaltung herangetragen worden sind. Unter Berücksichtigung aller Wünsche errechneten sich die Kosten auf 46.550,-- €. Die Ausführung der Arbeiten erfolge vorrangig durch Mitarbeiter des Baubetriebshofes. Es müsse auch festgestellt wer­den, dass es sich bei mind. 90 % der Kosten um Renovierungsarbeiten handele, die unabhängig von der schulischen Nutzung erforderlich ge­worden wären. Die schulspezifische Nutzung erhöhe die Kosten nur unwesentlich. Die Rückbaukosten beliefen sich auf weit weniger als 1.000,-- €. Insofern sprächen auch die Kosten nicht gegen eine temporäre schulische Nutzung.

 

Frau Dyduch begrüßte seitens der SPD-Fraktion, dass es gelungen sei, die Ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve als Kooperationspartner zu gewinnen. Die zeitliche Befristung entspreche dem Wunsch beider Part­ner. Die Raumnot der Käthe-Kollwitz-Schule werde gesehen. Die Koope­ration schaffe die Möglichkeit, einerseits die Jugendarbeit fortzusetzen und zum anderen der schulischen Raumnot entgegenzuwirken. Ihrer Fraktion sei wichtig, dass die Wünsche der Schule berücksichtigt werden konnten. Die SPD-Fraktion gehe davon aus, dass die Gründe der Verwal­tung für die zeitliche Befristung auch greifen werden. Das zu beauftragen­de Gutachten werde ferner dazu beitragen, Aufschluss über die Entwick­lung der Schulen und Schulstandorte zu geben. Zu gegebener Zeit werde über eine Rückkehr der Jugendarbeit in das Jugendzentrum zu entschei­den sein.

 

Die CDU-Fraktion habe bereits mehrfach auf das Subsidiaritätsprinzip im Rahmen der Jugendarbeit in Kamen hingewiesen, sagte Frau Scharrenbach. Ihrer Erinnerung nach seien zumindest 4 Anträge für den Jugendhilfeausschuss gestellt worden. Der Kooperationsvertrag komme insofern der ständigen Forderung der CDU-Fraktion nach. Die Befristung bis zum Jahr 2006 sei nachvollziehbar. Das Angebot müsse natürlich erst anlaufen, um zu sehen, wie es überhaupt angenommen wird. Ursächlich für die Verlagerung der Jugendarbeit sei die Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule. Die CDU-Fraktion verstehe auch, dass in finanziell schwieriger Zeit der Umbau eines bestehenden Gebäudes Vorrang vor einem Neubau habe. Allerdings teile ihre Fraktion nicht die Einschätzung der Verwaltung und der SPD-Fraktion zur demographischen Entwicklung. Ihre Fraktion gehe insbesondere bei der Käthe-Kollwitz-Schule davon aus, dass der Raumbedarf langfristig bestehen werde. Die Schülerzahl werde zumindest konstant bleiben. Die CDU-Fraktion lehne daher eine temporäre Lösung für die Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule ab.

 

 

Die BG-Fraktion halte die Forderungen des Schulleiters der Käthe-Kollwitz-Schule nicht für überzogen, erklärte Herr Kloß, und begrüße daher die gefundene Lösung. Die Kostenschätzung beziehe sich aber nur auf die Umbaukosten. Da nach Kenntnis seiner Fraktion der Schulleiter aber auch die Versetzung der Treppenanlage beantragt habe, bat Herr Kloß um Mitteilung, ob diese Veränderung in der Summe eingeschlossen sei. Die Sicherheit für die Kinder genieße Vorrang.

 

Herr Flaskamp erläuterte, dass auch diese Problematik mit dem Schul­leiter besprochen worden sei. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW werde zunächst eine Erhebung vornehmen und das Querungsverhalten be­obachten. Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass die Kinder die Straße an dieser Stelle überqueren und nicht die Ampelanlage benutzen, würden Maßnahmen ergriffen. Dieses Verfahren sei mit dem Schulleiter besprochen. Der Schulleiter habe sich damit auch einverstanden erklärt.

 

Auf die erneute Frage von Herrn Kloß, ob Kosten für die Umgestaltung der Treppenanlage in der Kostenschätzung enthalten seien, betonte Herr Flaskamp, dass die Treppenanlage unabhängig von der schulischen Nutzung des Jugendfreizeitzentrums zu sehen sei. Auch andere Nutzer des Gebäudes querten die Straße in Höhe der Treppenanlage. Eine mögliche Umgestaltung sei nicht ursächlich verbunden mit der Nutzungs­änderung des Jugendfreizeitzentrums in ein Schulgebäude.

 

Die Situation werde von der BG-Fraktion anders bewertet, sagte Herr Kloß. Eine große Schülerzahl müsse eine verkehrsreiche Straße über­queren, so dass nicht nur der Umbau der Räume gesehen werden könne. Er gehe davon aus, dass noch zusätzliche Kosten für eine Umgestaltung entstehen werden.

 

Herr Erdtmann wies auf die Ausführungen von Herrn Flaskamp hin und stellte klar, dass die Kosten für den Umbau und die möglichen Kosten für eine Umgestaltung im Bereich der Treppenanlage unabhängig vonein­ander entstünden.

 

Herr Kühnapfel sah für seine Fraktion die Zieldefinition als wichtig an. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN möchte, dass lernbehinderte Kinder wieder verstärkt in normale Schulformen integriert werden. Vor diesem Hintergrund mache es keinen Sinn, die Schule auf eine bestimmte Größe zu fixieren. Es werde daher als richtig angesehen, sich für die Zukunft auch den Rückbau offen zu halten. Hinzu komme, dass in den nächsten Jahren große Veränderungen in der Schullandschaft zu erwarten seien.

 

Die FDP-Fraktion werde den Beschlussvorschlägen ebenfalls zustimmen, legte Herr Bremmer dar. Seine Fraktion begrüße auch die Kooperations­vereinbarung mit der Ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve und hoffe auf ein gutes Gelingen in der Probezeit. Zur Raumsituation der Käthe-Kollwitz-Schule habe seine Fraktion die Prüfung von Alternativen anstelle des Anbaus beantragt. Maßgabe sei aber auch immer das Einverständnis der Schulleitung und die Berücksichtigung von pädagogischen Gesichts­punkten gewesen. Dies sei bei der Übergangslösung der Fall. Die Rück­baukosten seien nur gering und wirkten sich somit auch nicht auf eine spätere Entscheidung über einen möglicherweise noch erforderlich wer­denden Anbau aus.