Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt

 

1.         die Verwaltung zu beauftragen, den o.g. Förderverein für Jugendhilfe „FÖRJU“ entsprechend den Voraussetzungen eines gemeinnützigen Vereines zu gründen,

 

2.                  die vorgelegte Satzung.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Frau Dyduch verwies auf den einstimmigen Beschluss des Jugendhilfe­ausschusses. Im Jugendhilfeausschuss sei die informative Vorlage be­grüßt worden, in der neben der jugend­politischen Entwicklung in der Stadt auch die neuesten Anforderungen an die Qualität von Jugendarbeit und die für Kamen vorhandenen Möglichkeiten beschrieben seien. In den ver­gangenen Monaten habe man sich intensiv mit der Frage nach neuen Wegen für die Quali­tätsentwicklung beschäftigt. Im Ergebnis sei als ein neuer Weg die Idee für die Gründung des Fördervereins entstanden. Die SPD-Fraktion unterstütze diesen Gedanken und stimme dem Beschluss­vorschlag zu. Für ihre Fraktion sei wichtig festzustellen, dass mit der Ver­einsgründung kein Stellenabbau im Fachbereich Jugend verbunden sei. Die Arbeit solle sich ergänzen und die Möglichkeit schaffen, auch flexibel zu reagieren. Nach Auffassung ihrer Fraktion biete der Verein diese Möglichkeiten.

 

Frau Scharrenbach erklärte, dass die CDU-Fraktion die Gründe für die Vereinsbildung ähn­lich sehe wie die SPD-Fraktion und ebenfalls zustim­men werde. Es sei nicht nur in Kamen ein zunehmender Bedarf an Hilfe für Familien und Kinder festzustellen. Im Fachbereich Ju­gend liege im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes eine sehr hohe fachliche Qualität vor. Es werde aber auch gesehen, dass auf die gestiegenen Anforderungen reagiert werden müsse. Die Gründung des Fördervereins sei ein Weg, diesen Anforderungen begegnen zu können.

 

Grundsätzlich beurteile auch die FDP-Fraktion die Vereinsgründung positiv, führte Herr Bremmer aus. Bezüglich der Mitgliedschaft stelle sich die Frage, inwieweit privates Enga­gement und Sponsoring eingebunden werden könne.

 

In der Vereinssatzung sei eine “Kernmannschaft“ dargestellt, von der man annehme, dass sie sich für das operative Geschäft als erforderlich erwei­sen könne, erläuterte Herr Brüggemann. Die Mitgliedschaft sei aber dem Grunde nach offen. Allerdings sollte der Kreis im Hinblick auf die Arbeit in der Praxis auch nicht zu groß werden.

 

Die Beschlussvorlage habe ihn überfordert, sagte Herr Lehmann. Obwohl diese sehr um­fangreich sei, habe er nicht erkennen können, warum die Gründung eines Vereines erforder­lich sei. Darüber hinaus sei ihm nicht klar, welche Kräfte auf 400 € Basis beschäftigt werden sollen. Auch die Abkürzung SPFH sei ihm unverständlich. Außerdem stelle sich für ihn die Frage, welcher Personenkreis mit “Personen, die eine außerordentlich große Erfahrung in der Jugendarbeit haben“ gemeint sei.

 

Für Personen, die sich mit Jugendpolitik beschäftigen, stellen sich diese Fragen nicht, ant­wortete Herr Brüggemann. Derartige Fragen sollten im Vorfeld an die Verwaltung gerichtet werden. Er wäre gern bereit gewesen, umfassende Erläuterungen zu geben. In der Ratssit­zung werde er hierzu keine Stellung nehmen.

 

Herr Kühnapfel zeigte sich mit der Antwort von Herrn Brüggemann auf die Frage von Herrn Bremmer nicht zufrieden. Nach dem Satzungs­entwurf können Einzelpersonen nur dann aufgenommen werden, wenn sie große Erfahrung in der Jugendarbeit haben. Diese Voraus­setzung werde von privaten Sponsoren aber nicht unbedingt erfüllt.

 

Bei Vereinen entscheide letztlich die Mitgliederversammlung über die Aufnahme, legte Herr Brüggemann dar. Die Verwaltung habe nicht die Absicht von vornherein auszugrenzen. Philosophie sei aber die Mitwir­kung auf einem qualitativ hohen Niveau, damit die Mitglieder auch in der Arbeit mitwirken und mitverantworten können. Dieses Ziel unterstütze er aus­drücklich, da es auch um personalwirtschaftliche Fragen innerhalb des Vereines gehe.

 

Herr Kloß ergänzte die Ausführungen von Herrn Lehmann unter Hinweis darauf, dass seiner Meinung nach der erste Satz unter Sachverhalt und Begründung in der Beschlussvorlage dem Bedarf für eine Vereinsgrün­dung bereits widerspreche. Es sei ausgeführt, dass die Offene Jugend­arbeit in Kamen ein Qualitätsniveau erreicht habe, das den Ansprüchen aus Politik und Verwaltung mehr als gerecht werde. Das werfe die Frage auf, was dann noch ein Verein ausrichten solle, dem außerdem 10.000 € frei zur Verfügung gestellt werden sollen. Die BG-Fraktion sehe keinen Sinn darin, die Jugendarbeit über den Umweg eines Vereines weiter nach vorne zu bringen. Dies könne wie bisher auch von den eigenen Mitarbei­tern geleistet werden. Allein im Hinblick auf die finanzielle Ausstattung stelle sich schon die Frage nach der Mitgliedschaft.

 

Herr Brüggemann verwies auf die nachfolgenden Erläuterungen in der Beschlussvorlage und erneuerte sein Beratungsangebot im Vorfeld der Sitzungen.

 

Es handele sich um eine Fachausschussvorlage, machte Frau Scharrenbach deutlich. Dem Jugendhilfeausschuss gehöre auch ein beratendes Mitglied der BG-Fraktion an, so dass Fragen bereits bei der Beratung im Fachausschuss hätten gestellt werden können. Der Be­darf für die Unterstützung der hauptamtlichen Arbeit durch einen Verein werde von den an­deren Fraktionen nicht bestritten.

 

Frau Dyduch unterstrich noch einmal ihre Ausführungen zur inhaltlichen Qualität der Vor­lage. Die Mitglieder des Vereins seien qualifiziert. Die Steuerung werde von Mitarbeitern des Fachbereichs übernommen. Natür­lich wünsche man sich eine Personalaufstockung im Ju­gendbereich, die aber aus finanzieller Sicht nicht umsetzbar sei. Die Vereinsgründung sei ein Weg, auf entstehende Bedarfe zu reagieren.

 

Auf die Frage von Herrn Kloß, wofür der Betrag in Höhe von 10.000,-- € benötigt werde und wer hierfür die Verantwortung trage, verwies Herr Brüggemann auf Ziff. 7 der Beschluss­vorlage. Der Betrag sei für dieses Jahr auf 10.000,00 € gedeckelt worden, da die Vereinsar­beit voraussicht­lich erst im Oktober aufgenommen werden könne. Über den Ansatz für das Jahr 2004 werde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu disku­tieren sein.