Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem.
§ 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.      die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinden Methler und Westick gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 BauGB;

 

2.      über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen entspre­chend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

3.      den Bebauungsplan Nr. 23 Ka-Me „Germaniastraße / Jahnstraße“ gem. § 10 BauGB (Bau­gesetzbuch in der Fassung der Bekannt­machung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:

      im Norden durch die Südgrenze der Parzelle Nr. 19 der
     Gemarkung Methler, Flur 9,

      im Osten durch die Westgrenze der Parzelle Nr. 324 der
     Gemarkung Methler, Flur 9,

      im Süden durch die Jahnstraße und

      im Westen durch die Germaniastraße.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Neuaufstellung sind in dem beiliegen­den Plan ersichtlich.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herr Hasler machte deutlich, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvor­schlag zustimmen werde, da es hier um die Änderung von Planungsrecht gehe. Seine Fraktion sei auch der Auffassung, dass das Gelände als Sportgelände vorgehalten werden sollte. Die Zustimmung für die Schaf­fung von Planungsrecht bedeute aber nicht gleichzeitig, dass im Nach­hinein die geplante Umsetzung gebilligt werde.