Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis:  bei 17 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Frau Scharrenbach führte aus, dass gerade in Zeiten mit Sparzwängen immer wieder die Kosten der Leistungen des Baubetriebshofes kritisiert würden. Die Verantwortlichkeit für diese Kosten liege aber nicht allein beim Baubetriebshof. Der Baubetriebshof erbringe als Auftragnehmer Dienstleistungen für andere Fachbereiche. Allgemein betrachtet könnten die Leistungen des Baubetriebshofes auch von einem privaten Anbieter erbracht werden. Die Antwort auf die Frage, ob eine Kommune oder mehrere Kommunen gemeinsam einen Baubetriebshof betreiben oder ob ein Baubetriebshof andere Aufgaben übernehmen solle, hänge von der Qualität und dem Preis der erstellten Leistungen ab. Maßstab hierfür sei der Wettbewerb. Vor diesem Hintergrund müsse sich auch der Kamener Baubetriebshof konsequent fit machen. Dieser Gedanke erfordere aller­dings, permanent die eigenen Potentiale zur Pflege öffentlicher Infra­struktur zu prüfen und dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll sei, auf den best­möglichen Stand zu bringen.

 

Im ersten Absatz der Beschlussvorlage werde ausgeführt, so Frau Scharrenbach weiter, dass die Straßenreinigung eine wirtschaftliche Stärke des Baubetriebshofes sei. Diese Feststellung sei zwar wie ange­geben ein Ergebnis der Prüfung der Verwaltung; die Prüfung sei jedoch erst auf einen Antrag der CDU-Fraktion hin erfolgt. Im zweiten Absatz sei beschrieben, dass ein funktionierendes System keine einschneidenden Eingriffe vertrage. Dieses Argument greife nicht, da die CDU-Fraktion nicht gesagt habe, dass die Verwaltung nicht funktioniere. Als unver­ständlich sah Frau Scharrenbach auch die Aussage an, dass eine isolierte Betrachtung eines einzelnen Fachbereiches einer Verwaltung wenig sinn­voll sei. Dies widerspreche der Beauftragung des ISA-Institutes für die Untersuchung der Heimpflegekosten und der Strukturen der Jugendhilfe. Die SPD-Fraktion habe auch beantragt, ein externes Gutachten zur Schulraumoptimierung erstellen zu lassen. Eine externe Wirtschaftlich­keitsuntersuchung des Baubetriebshofes könne helfen, Möglichkeiten und Chancen zu erkennen. Der Baubetriebshof sei zwar ein interner Dienst­leister, Nutznießer dieser Leistungen sei aber die Öffentlichkeit. Insofern nehme der Baubetriebshof in der Verwaltung eine Sonderstellung ein.

 

Die CDU-Fraktion habe sich zudem über die Aussage gewundert, dass es möglicherweise Überkapazitäten beim Personal und dem Anlagevermö­gen gebe, die nicht ohne Weiteres zu reduzieren seien. Damit mache die Verwaltung indirekt deutlich, dass sie von Überkapazitäten ausgehe. Die Beschlussvorlage zeige, dass nach Argumenten für eine Ablehnung gesucht worden sei. Im Prinzip werde aber nur die externe Untersuchung abgelehnt. Die CDU-Fraktion bitte daher, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen und eine externe Untersuchung anzustoßen.

 

Herr Baudrexl betonte, dass aufgrund der finanzpolitischen Verantwor­tung die Ausgaben noch stärker reduziert werden müssten. Es verbleibe aber auch der Gedanke an Selbstverwaltungsgarantie und Daseinsvor­sorge. Dies werde sich vielleicht noch ändern müssen. Thema der heuti­gen Sitzung sei auch die Bringeschuld gewesen. Angesichts der Entwick­lung des Rathauses seit Mitte der 90er Jahre, z.B. im Hinblick auf Organi­sationsveränderungen, Persoalabbau, Effizienzsteigerungen, sei er davon überzeugt, dass diese Bringeschuld von den Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern bereits erbracht worden sei. Andere Behörden, die bereits so viel Personal abgebaut hätten, seien ihm nicht bekannt. Die Verwaltung spreche nicht dagegen, sich noch mehr zu verschlanken und auch noch wirtschaftlicher zu werden. Dies gelte auch für den Baubetriebshof. Die Verwaltung müsse aber ihre Personalkapazitäten auch bündeln, z.B. Finanzmanagement. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten durch exter­ne Untersuchungen nicht noch verunsichert werden. Man habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass auch mit einem dritten Blick nicht richtig hingeschaut werde. An Stellen, wo Veränderungen als sinnvoll erkannt werden, müssten diese auch in Einklang gebracht werden mit dem Personal und den Möglichkeiten, auf natürliche Fluktuation zu reagieren. Der Stellenplan verdeutliche die erbrachte Bringeschuld. Die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung der Software im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements seien bereits weit fortgeschrit­ten, so dass zukünftig auch die eingeforderte Transparenz gegeben sei.

 

Herr Hupe erklärte, dass sich die SPD-Fraktion der Auffassung der Ver­waltung und den Ausführungen des Kämmerers anschließe. Die Forde­rung nach einer externen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Baube­triebshofes komme auch zu einem falschen Zeitpunkt. Es werde ein neues Rechnungslegungssystem eingeführt, das notwendige Berichte und die notwendige Transparenz bringen werde. Sollten dann strukturelle Veränderungen gewollt sein, könne dies untersucht werden.

 

Im Prinzip stimme die CDU-Fraktion Herrn Baudrexl zu, sagte Herr Kissing. Es sei bekannt, dass hinter vielen Vorschlägen auch die Perso­nalfrage stehe. Dennoch sei die Personalfrage nicht Thema ihres Antra­ges. Es gehe darum, Strukturen zu schaffen, in denen die Abläufe effi­zienter organisiert werden können. Wenn bekannt sei, wo Veränderungen erforderlich sind, dann könne auch unter Berücksichtung der Personal­frage sinnvoll gesteuert werden. Die CDU-Fraktion sei der Meinung, dass der Antrag Bestand haben müsse. Bereits vor 7 Jahren habe seine Frak­tion einen ähnlichen Antrag im Rahmen der Parlamentarischen Kommis­sion Verwaltungsstrukturreform gestellt. Die Verwaltung habe unbestritten auf diesem Weg gearbeitet und Strukturen auch schon verändert. Mit der Hilfe von externen Beratern könne eine objektivere Untersuchung statt­finden, die möglicherweise auch Hinweise für positive Veränderungen gebe.

 

Herr Lehmann hielt es angesichts der Schuldenkrise für erforderlich, den Wandel so früh wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grunde unterstütze die BG-Fraktion den Antrag.