Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte “Elfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Stra­ßenreinigung und die Erhebung von Straßenreini­gungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Hasler bemerkte, dass sich die Gebühr insbesondere durch die Reduzierung des städt. Anteils von ursprünglich 25 % auf 10 % erhöhe. Die CDU-Fraktion gehe davon aus, dass es sich um eine kurzfristige Erhöhung handele, da durch die Übertragung der Straßenreinigung auf den Baubetriebshof eine Gebührensenkung erreicht werden sollte.

 

Die Verwaltung habe dargelegt, dass sie sich vorstellen könne, in der Kostenstruktur günsti­ger zu arbeiten, bestätigte Herr Baudrexl. Bekannt­lich müsse aber ein Fahrzeug angeschafft werden. Da sich auch andere Entwicklungen auf die Gebührenhöhe auswirkten, sollte mit entsprechen­den Signalen vorsichtig umgegangen werden.