Beschluss:

 

Die vorgelegte Steuerhebesatz-Satzung der Stadt Kamen wird beschlossen.

 

§ 1 der Satzung wird wie folgt ergänzt:

 

Ziff. 1.1            265  v. H.
Ziff. 1.1            410  v. H.
Ziff. 2               460  v. H.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 17 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Die Tagesordnungspunkte A. 6 und A. 7 wurden, wie im Ältestenrat vereinbart, zusammen beraten (s. Ausführungen zum TOP A. 7).

 

Herr Baudrexl teilte vorab den aktuellen Sachstand mit. Der Haushalts­ansatz 2002 für die Gewerbesteuer betrage 9 Mio. €. Im Ergebnis werde sich die Einnahme aus der Gewerbesteuer aber auf rd. 8,3 Mio. € belau­fen. Bei der Einkommensteuer müsse nach den bisherigen Daten davon ausgegangen werden, dass der Ansatz von 2003 um rd. 848.000 € unter­schritten wird. Nach den kurz vor Sitzungsbeginn bekannt gewordenen gemeindescharfen Zahlen verringere sich die Einnahme bei den Schlüs­selzuweisungen im Vergleich zum Ansatz 2003 um 777.000 €. Im Bereich des Familienlastenausgleiches betrage die Verschlechterung 36.000 €. Hingegen ergebe sich bei der Abrechnung des Solidaritätsbeitrages eine Verbesserung von ca. 96.000 €. Bei der Kreisumlage gebe es voraus­sichtlich gegenüber dem Haushaltsansatz im Entwurf eine Minderausgabe von 529.000 €. GFG-bedingt trete somit eine Verschlechterung von 188.000 € ein. In Verbindung mit dem Anteil an der Einkommensteuer belaufe sich die Verschlechterung auf ca. 1 Mio. €.

 

Im Vermögenshaushalt entfalle die Investitionspauschale fast komplett, berichtete Herr Baudrexl weiter. Statt der veranschlagten 558.000 € erhalte die Stadt lediglich 50.000 €. Dafür sei im Vermögenshaushalt ein investiver Teil an Schlüsselzuweisungen zu veranschlagen. Letztlich ergebe sich eine Verbesserung von 71.000 €.

 

Die Mindereinnahme von 1 Mio. € sei vor dem Hintergrund der Gesamt­situation zwar schwierig zu verkraften, machte Herr Baudrexl deutlich, dennoch gebe es bei den Personalkosten im Hinblick auf eine Tarifer­höhung, die voraussichtlich unterhalb der kalkulierten 3 % liegen werde, noch einen Spielraum. Darüber hinaus sei die Debatte um den Hebesatz für die Kreisumlage noch nicht abgeschlossen. Die aktuellen Zahlen soll­ten daher kein Anlass dafür sein, den Beschluss über den Haushalt 2003 und das Haushaltssicherungskonzept zu verschieben. Die Erfahrung in der Vergangenheit habe gezeigt, dass im Dezember häufig relativ un­scharfe Zahlen vorlagen. Die Entwicklung bleibe abzuwarten. Möglicher­weise müsse im Jahr 2003 auf Veränderungen entsprechend reagiert werden.

 

Abschließend erläuterte Herr Baudrexl, dass bei einem Beschluss über die Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern die Positionen 33 bis 35 im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes ent­fallen. Die Verwaltung werde auch zur Ziff. 9 beantragen, den Ansatz für 2003 auf 0 zu setzen, da das Hartz-Konzept voraussichtlich erst ab 1.1.2004 umgesetzt werde. In der Annahme, dass die Hebesätze wie von der SPD-Fraktion beantragt beschlossen werden sowie der Veränderung bzgl. der Auswirkungen des Hartz-Konzeptes ergebe sich im Zieljahr 2007 dann ein rechnerischer Überschuss von 384.000 €. Die Altdefizite beliefen sich demnach auf 14 Mio. €.