Sitzung: 12.12.2002 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 247/2002
Beschluss:
Die vorgelegte Steuerhebesatz-Satzung der Stadt Kamen wird beschlossen.
§ 1 der Satzung wird wie folgt ergänzt:
Ziff. 1.1 265 v. H.
Ziff. 1.1 410 v. H.
Ziff. 2 460 v. H.
Abstimmungsergebnis: bei 17 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen
Die Tagesordnungspunkte A. 6 und A. 7 wurden, wie im Ältestenrat vereinbart, zusammen beraten (s. Ausführungen zum TOP A. 7).
Herr Baudrexl teilte vorab den aktuellen Sachstand mit. Der Haushaltsansatz 2002 für die Gewerbesteuer betrage 9 Mio. €. Im Ergebnis werde sich die Einnahme aus der Gewerbesteuer aber auf rd. 8,3 Mio. € belaufen. Bei der Einkommensteuer müsse nach den bisherigen Daten davon ausgegangen werden, dass der Ansatz von 2003 um rd. 848.000 € unterschritten wird. Nach den kurz vor Sitzungsbeginn bekannt gewordenen gemeindescharfen Zahlen verringere sich die Einnahme bei den Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Ansatz 2003 um 777.000 €. Im Bereich des Familienlastenausgleiches betrage die Verschlechterung 36.000 €. Hingegen ergebe sich bei der Abrechnung des Solidaritätsbeitrages eine Verbesserung von ca. 96.000 €. Bei der Kreisumlage gebe es voraussichtlich gegenüber dem Haushaltsansatz im Entwurf eine Minderausgabe von 529.000 €. GFG-bedingt trete somit eine Verschlechterung von 188.000 € ein. In Verbindung mit dem Anteil an der Einkommensteuer belaufe sich die Verschlechterung auf ca. 1 Mio. €.
Im Vermögenshaushalt entfalle die Investitionspauschale fast komplett, berichtete Herr Baudrexl weiter. Statt der veranschlagten 558.000 € erhalte die Stadt lediglich 50.000 €. Dafür sei im Vermögenshaushalt ein investiver Teil an Schlüsselzuweisungen zu veranschlagen. Letztlich ergebe sich eine Verbesserung von 71.000 €.
Die Mindereinnahme von 1 Mio. € sei vor dem Hintergrund der Gesamtsituation zwar schwierig zu verkraften, machte Herr Baudrexl deutlich, dennoch gebe es bei den Personalkosten im Hinblick auf eine Tariferhöhung, die voraussichtlich unterhalb der kalkulierten 3 % liegen werde, noch einen Spielraum. Darüber hinaus sei die Debatte um den Hebesatz für die Kreisumlage noch nicht abgeschlossen. Die aktuellen Zahlen sollten daher kein Anlass dafür sein, den Beschluss über den Haushalt 2003 und das Haushaltssicherungskonzept zu verschieben. Die Erfahrung in der Vergangenheit habe gezeigt, dass im Dezember häufig relativ unscharfe Zahlen vorlagen. Die Entwicklung bleibe abzuwarten. Möglicherweise müsse im Jahr 2003 auf Veränderungen entsprechend reagiert werden.
Abschließend erläuterte Herr Baudrexl, dass bei einem Beschluss über die Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern die Positionen 33 bis 35 im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes entfallen. Die Verwaltung werde auch zur Ziff. 9 beantragen, den Ansatz für 2003 auf 0 zu setzen, da das Hartz-Konzept voraussichtlich erst ab 1.1.2004 umgesetzt werde. In der Annahme, dass die Hebesätze wie von der SPD-Fraktion beantragt beschlossen werden sowie der Veränderung bzgl. der Auswirkungen des Hartz-Konzeptes ergebe sich im Zieljahr 2007 dann ein rechnerischer Überschuss von 384.000 €. Die Altdefizite beliefen sich demnach auf 14 Mio. €.