Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994).

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.      die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 HW gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 BauGB,

 

2.      die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-HW gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 BauGB,

 

3.      die Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 11 Ka-HW gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 BauGB,

 

4.      über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen ent­sprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung sowie

 

5.      den Bebauungsplan Nr. 15 Ka-HW „Königsborn 2/5“ gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Aufhebungen und der Neuaufstellung sind im beiliegenden Plan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen