Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994).

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.                  Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläuterungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage).

 

Die Flächennutzungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

 

Die Fläche zwischen Germaniastraße, Jahnstraße, Sportplatz und südlicher Grenze des Flurstücks 19, Gemarkung Methler, Flur 9, wird entsprechend dem Planentwurf von „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung Sportplatz umgewandelt.

 

Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

 

2.                  Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungs­verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen