Beschluss:

 

Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlich­keitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Baumaßnahme „Umbau der Woh­nung in der Glückaufschule zu Volkshochschulzwecken“ eine außerplan­mäßige Ausgabe in Höhe von 125.000,00 € zu leisten.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch die Haus­haltsstelle 560.95080 „Errichtung eines Trainingsplatzes aus Kunstrasen in Kamen-Methler“.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herr Baudrexl stellte klar, dass die Verwaltung bei über- und außerplan­mäßigen Ausgaben üblicherweise Deckungsvorschläge in der Beschluss­vorlage angebe, ohne hierzu nach der Gemeindeordnung zwingend ver­pflichtet zu sein. An dieser Stelle sei der Deckungsvorschlag etwas über­zeichnet. Gleichwohl sei eine ausreichende Deckung vorhanden.

 

Als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft des VHS-Zweckverbandes betonte Herr Behrens, dass seitens der Verwaltung flexibel auf das Erfor­dernis neuer Räume für die VHS reagiert worden sei. Mit dem Wegfall des VHS-Gebäudes II habe es Probleme gegeben, kurzfristig die VHS-Kurse im Vormittagsbereich unterzubringen. Durch den Umbau der frei gezo­genen Hausmeisterwohnung in der Glückaufschule zu Volkshochschul­zwecken sei eine gute Lö­sung gefunden worden, die den Bedürfnissen der VHS gerecht werde.

 

Herr Kissing bat im Hinblick auf die Höhe der Kosten für die Umbaumaß­nahme um Erläute­rung der weiteren Überlegungen für eine mögliche Nutzung der Räume. Diese Information habe er vor Unterzeichnung der Dringlichkeitsentscheidung von der Verwaltung erhalten.

 

Es sei richtig, so Herr Flaskamp, dass die Wohnung derzeit für die Nutzung durch die Volkshochschule umgebaut werde. Der Umbau erfolge aber auch mit Blick auf die mögliche Einführung von Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Bei der Umgestaltung der Räume sei diese Nutzung berücksichtigt worden, um zukünftig nicht erneut investieren zu müssen. Dies ermögliche auch eine schnelle Reaktion auf die angekündigte Initiative des Landes. Sollte die Schulnutzung erforderlich werden, müsse die VHS leider wieder in andere Räume aus­weichen.

 

Herr Klein führte aus, dass der Kreis Unna für das Jahr 2002 noch als Wohnungsnotstands­gebiet angegeben sei. Aus diesem Grunde werde privaten Eigentümern die Umwandlung von Wohnraum zu gewerblichen oder anderen Zwecken nicht bzw. nur mit Auflagen geneh­migt. Herr Klein befürchtete, dass bei der Umwandlung von Wohnraum durch die öffent­liche Hand mit zweierlei Maß gemessen werde.

 

Diese stringente Auffassung herrsche nicht mehr vor, erklärte Herr Flaskamp. Zur Zeit sei ausreichend Wohnraum vorhanden, so dass auch bei privaten Antragstellern großzügig ver­fahren werde. Zum anderen handele es sich im vorliegenden Fall nicht um Wohnraum im üblichen Sinne, sondern um eine Hausmeisterwohnung in einem öffentlichen Schulgebäude. Da nicht mehr an jeder Schule eine Wohnung für den Hausmeister benötigt werde, sei diese behindertengerechte Wohnung vorübergehend an eine Familie, der auch ein Rollstuhlfahrer angehöre, vermietet worden. Die Familie habe inzwischen eine besser geeignete Wohnung gefunden und sei ausgezogen. Es entstehe kein Konflikt, wenn in einem öffentlichen Ge­bäude Räume für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Lehmann fand es komisch, dass über die außerplanmäßige Aus­gabe nicht bereits in der letzten Ratssitzung entschieden worden sei. Der Bedarf dürfte schon zu diesem Zeit­punkt bekannt gewesen sein. Eine Dringlichkeit sei für ihn nicht erkennbar. Er halte die Be­schlussfassung daher für erschlichen. Darüber hinaus sehe die BG-Fraktion hier auch eine Verschwendung von Steuergeldern, wenn mit 125.000 € lediglich eine Wohnung umgebaut werde. Dieser Betrag reiche für die Errichtung eines Wohnhauses aus.

 

Herr Erdtmann forderte Herrn Lehmann zu einer vorsichtigen Wortwahl auf. Die Wortwahl sei nicht angemessen und werde so nicht hinge­nommen. Die Beschlussfassung sei nicht erschlichen worden, sondern beruhe auf gesetzlichen Grundlagen.

 

Die Frage von Herrn Nieme, ob es auch Überlegungen für die Nutzung von Räumen der Schule In der Mark gegeben habe, wurde von Herrn Flaskamp verneint.

 

Auf den Vorwurf der BG-Fraktion der “erschlichenen“ Dringlichkeit stellte Herr Flaskamp richtig, dass die Wohnung vermietet gewesen sei und Überlegungen zur Unterbringung der VHS erst nach Bekanntwerden der Kündigung und des Auszugstermins angestellt werden konnten. Um den Umbau bis zum Semesterbeginn fertigstellen zu können, habe man mit der Maßnahme umgehend beginnen müssen. Zur Zeit hoffe man, die Arbeiten noch rechtzeitig beenden zu können. Herr Flaskamp verwahrte sich auch seitens seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen den Vorwurf.

 

Frau Schneider zeigte sich für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erfreut über das Ver­waltungshandeln und begrüßte die neuen Räume für die VHS.