Beschluss:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dring­lichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Herr Wolfgang Funke wird mit Wirkung vom 15.05.2002 als Prüfer bestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen