Sitzung: 04.07.2002 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 84/2002
Beschluss:
Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Herr Wolfgang Funke wird mit Wirkung vom 15.05.2002 als Prüfer bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen