Beschluss:

 

Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW getroffene Dring­lichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW genehmigt:

 

Herr Klaus Terhörst wird mit Wirkung vom 01.05.2002 von den Aufgaben als Prüfer entbunden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen