Beschluss:

 

1.      Der von der Arbeitsgruppe „Brandschutzbedarfsplan“ der Feuerwehr Kamen am 11.04.2002 aufgestellte Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kamen wird beschlossen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen Entwicklungen in die weiteren Finanz­planungen aufzunehmen und die Realisierung mittelfristig zu orga­nisieren. Hinsichtlich der personellen Besetzung der hauptamtlich besetzten Feuer- und Rettungswache (Bereich Feuerwehr) ist das Einvernehmen mit der Bezirksregierung herzustellen.

 

3.      Der Leiter der Feuerwehr wird beauftragt, die Ausrückebereiche entsprechend dem Planerfordernis festzulegen.

4.      Der Leiter der Feuerwehr wird beauftragt, die Alarm- und Ausrück­ordnung in der Zielsetzung des Bedarfsplanes in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister und dem Leiter der Feuerwehr Bönen zu erstellen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen