Beschluss:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dring­lichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Haushaltsstelle 130.93520 - Erwerb eines Kommandowagens der Feuerwehr - werden außerplanmäßig 27.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen