Beschlussempfehlung:

 

Gem. § 8 Abs. 4 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) vom 18.01.1985 (GV NW S. 155/447) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.05.2000 (SGV. NRW. 223) wird die Zügigkeit des 5. Jahrganges der Städt. Realschule für das Schuljahr 2002/03 auf 4 Züge und ab dem Schul­jahr 2003/04 auf 3 Züge festgelegt.

 

 

Die Sitzung wurde für 10 Minuten bis 18.30 Uhr unterbrochen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 9 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen

 


Herr Lipinski teilte mit, dass zu TOP 2 und 6 ein Sachantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorliege und schlug vor diesen zusammen mit der Beschlussvorlage zu beraten. Widerspruch ergab sich nicht.

 

Herr Flaskamp führte aus, dass im letzten Jahr an der Realschule 4 Ein­gangsklassen gebil­det wurden. Auch die diesjährigen Anmeldezahlen zeigten, dass die Bildung einer 4. Ein­gangsklasse erforderlich sei. Er sei davon ausgegangen, dass diese Entscheidung unprob­lematisch durch die Verwaltung geregelt werden könne. Die Bezirksregierung Arnsberg ver­lange jedoch einen Ratsbeschluss. Die Verwaltung hätte es vorgezogen, den Beschluss über die Festlegung der Zügigkeit erst im nächsten Jahr zu erwirken. Im nächsten Jahr sinke die Schülerzahl deutlich, so dass insgesamt 5 Züge wegfallen. In der Vorlage habe die Verwal­tung die Übergangsquote auf die tatsächlich erreichte Höhe von 20 % korrigiert. Danach sei in den kommenden Jahren nicht zu erwarten, dass eine

4-Zügigkeit erreicht wird. Er erklärte außerdem, es liege eine Zusage der Bezirksregierung vor, dass der Beschluss korrigierbar sei, wenn die Anmeldezahlen deutlich von der Prognose abweichen.

 

In diesem Jahr, so Herr Flaskamp weiter, habe die Gesamtschule rund 40 Kinder abgewie­sen. Es sei seiner Ansicht nach auch einer Realschule zuzumuten, Schüler, die eine Haupt­schulempfehlung haben, abzuweisen. Es sei auch nicht realistisch anzunehmen, dass jeder­zeit jedem Schul­wunsch entsprochen werden könne. Ein Schulträger müsse im Übrigen die Belange aller Schulformen beachten. Im kommenden Jahr gingen die Schülerzahlen um rd. 150 Kinder zurück, so dass insgesamt 5 Züge weg­fielen.

 

Zum Sachantrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN führte Herr Flaskamp aus, dass die Zügigkeit des Gymnasiums bereits festgelegt sei, über die Festlegung der Zügigkeit der Realschule in der kommenden Ratssitzung entschieden werde und die Zügigkeit der Ge­samtschule im Einvernehmen mit den Schulleitern der Gesamtschulen im kommenden Jahr festgelegt werden solle. Die Zahl der Auspendler könne ein Schul­träger nicht beeinflussen.

 

Die SPD-Fraktion, so Frau Dyduch, werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. In diesem Jahr sei der Jahrgang sehr stark. Sollte sich herausstellen, dass die Anmeldungen in den kommenden Jahren die Bil­dung von 4 Eingangsklassen erforderlich machen, so werde entsprechend flexibel reagiert.

 

Der Beschlussvorschlag, so Herr Weigel, korrespondiere nicht mit den tatsächlichen Zahlen. Außerdem liege der landesweite Durchschnitt der Übergänger zu Realschulen bei 29,5 % und seiner Ansicht nach trete immer wieder der Sonderfall 4-Zügigkeit auf.

 

Herr Flaskamp erwiderte, dass er bereits darauf hingewiesen habe, dass die Prognose unter den tatsächlichen Übergängern lag und dass die Quote in der Beschlussvorlage korrigiert worden sei. Der landesweite Durchschnitt könne nicht zu Grunde gelegt werden, da die Quoten regional sehr unterschiedlich sind. Dieses sei abhängig von dem Schul­angebot eines Schulträgers. In Gebieten, in denen z. B. keine Gesamt­schule angeboten werde, seien die Quoten zu den Realschulen beson­ders hoch. In Kamen würden jedoch alle 4 Schulformen angeboten. In diesem Jahr seien 19 Eingangsklassen an den weiterführenden Schulen zu bilden. Im nächsten Jahr fielen 5 Züge weg. Würde die Realschule auf 4 Züge festgelegt, so würden den anderen Schulformen diese Schüler fehlen.

 

Herr Goehrke bedauerte, dass die Diskussion ausschließlich aus dem Blickwinkel einer Schulform geführt wird. Bei einer 4-zügigen Realschule würden den anderen Schulen die verbleibenden Züge nicht ausreichen. Hinzu käme die Unabwägbarkeit der Zahl der Aus­pendler, wie die außer­gewöhnlich hohe Zahl der Pendler zu auswärtigen Gymnasien zeige. Keiner könne dieses bei der Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes voraussehen. Er halte die Beschlussvorlage für ausgereift.

 

Landesweit, so Herr Kissing, steige der Trend zur Realschule und er fragte, warum von ei­ner Prognose von 20 % und nicht von z. B. 21,5 % ausgegangen worden sei. Die Realschule Kamen sei erst seit einigen Monaten aktiv und ihre Bekanntheit steige. Die Schule habe ein Recht auf Planbarkeit, auch in Bezug auf den Lehrerbedarf und die innere Organisa­tion. Im Übrigen biete der Standort der Realschule für die Gesamtschule die Chance, dass die Schüler der Realschule, bei einer guten Kooperation beider Schulen, in die Sekundarstufe II der Gesamtschule wechseln und so die Sekundarstufe II stärken könnten.

 

Frau Dyduch entgegnete, dass nicht die Zahl der Klassen sondern die Schülerzahl für die Zuweisung von Lehrerstellen maßgebend ist. Wünschenswert sei eine Planungssicherheit für alle Schulformen. Zahlenspiele seien nicht hilfreich.

 

 

 

Herr Flaskamp wies nochmals darauf hin, dass ein Schulträger die Belange aller Schulen zu beachten habe. Bei der Prognose sei die tat­sächliche Quote zu Grunde gelegt worden. Auch einer Realschule sei es zuzumuten 3 oder 4 Schüler mit einer Hauptschulempfehlung abzu­weisen, wie bei der Gesamtschule geschehen. Die Verwaltung gehe von einer 3-Zügigkeit der Realschule aus. Wenn die künftigen Anmeldezahlen ausbrechen, könne immer noch entsprechend reagiert werden.

 

Die Aussage, so Herr Goehrke, das der landesweite Durchschnitt zu Realschulen bei 29 % liege, stimme nicht. Im Internet sei eine Quote von 24 % für die Realschule und für die Hauptschule von über 20 % als Landesdurchschnitt angegeben. Der statistische Mittelwert eines Landes könne nicht für eine regionale Prognose verwertet werden. Er halte die Statis­tik der Stadt für realistisch. Im Übrigen sei ein Wechsel aus der Realschule in die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule für die Real­schüler nicht leicht.

 

Nach einer weiteren kurzen Diskussion wies Herr Lipinski darauf hin, dass ein Sachantrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorliege. Einvernehm­lich wurde über diesen Sachantrag nicht abgestimmt, da der Antrag nicht konkret genug gefasst war.