Beschluss:

 

Der Jungendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung des Jugendamtes in einer prozesshaften Entwicklung und im Rahmen der Aufgabenkritik die Angebotsstrukturen der freien Träger, insbesondere im ehrenamtlichen Bereich erörtert, diese grundsätzlich stützt und synergetisch nutzt.

Die Weiterentwicklung und die Optimierung der Jugend- und Jugendsozialarbeit ist u.a. wesentlicher sozialräumlicher Ansatz. Der Antrag ist gegenstandslos.


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen


Herr Kissing erklärte, dass durch die Veränderungen in der Jugend- und Sozialarbeit neue und andere Aufgabenfelder entstehen. Durch ein Änderungsdenken in der Verwaltung und durch intensive Zusammenarbeit mit den Trägern könnten Aufgaben an freie Träger über­tragen werden. Auch in Hinblick auf die finanzielle Entwicklung könnten bei einer Übertra­gung der Aufgaben an freie Träger Kosten eingespart werden, wenn diese das “Produkt” günstiger anbieten würden. Aus diesen Gründen sei er nicht der Meinung, dass der Antrag gegenstandlos sei.

 

Herr Brüggemann wies auf die bereits bestehende intensive Zusammenarbeit mit den Trägern hin. Die Verwaltung sei nicht gewillt, funktionierende kommunale Strukturen für mit einem damit einhergehenden Finanztransfer aufzugeben.

 

Herr Kaczmarek bemerkte, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Trägern bestehe. Ein Beispiel hierfür sei die offene Jugendarbeit in Südkamen. Zusätzlich solle man beachten, dass man das Ehrenamt bei den freien Trägern eventuell überlaste.

 

Frau Scharrenbach sagte, die Träger sollten nicht nur in die Jugendarbeit mit eingebunden werden, sondern auch Aufgaben ganz übernehmen. So könnten, auch in Hinblick auf das Haushaltsloch, schon früh Einsparungen erfolgen. Außerdem würden die Träger von sich aus gerne Aufgaben übernehmen.

 

Frau Lungenhausen erklärte, dass das ehrenamtliche Angebot an seine Grenzen stößt. Es stelle sich die Frage, wo bei der öffentlichen Jugendarbeit gestrichen werden solle.

 

Herr Kissing erwiderte, es solle vielmehr eine Partnerschaft zwischen der Stadt und den Träger geben. Es sollten keine Angebote der öffentlichen Jugendhilfe gestrichen werden, sondern nur da übertragen werden, wo ein freier Träger dieses Angebot günstiger anbieten kann, um so Kosten einzusparen.

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass es kommunale Angebote für Nachfrager, die keine Vereins- oder kirchliche Angebote nutzen wollten, geben müsse.