Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Daten zur Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2002/2003 zur Kenntnis. Der Jugendhilfeausschuss nimmt mit Blick auf die Nachfrage­situation, insbesondere im Bereich der hereinwachsenden Jahrgänge, ferner zur Kenntnis, dass die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz absolut Priorität hat vor einer weiteren, gewünschten Angebotsflexibilisierung.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, zum Kindergartenjahr 2005 in enger Abstimmung mit den Trägern

 

·         unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt “Jugendhilfestrategien 2010”,

·         unter Einbeziehung der schulpolitischen Diskussion zu der Frage einer früheren Einschu­lung und weiterer schulischer Veränderungen

·         mit Gewichtung der stadtteilscharfen tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung zu diesem Zeitpunkt

·         und der aus der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu gewinnenden Erkennt­nisse

 

eine wegen der dann verfügbaren weiterentwickelten Eckpunkte neue Fünf-Jahres-Prognose vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche punktuelle Weiterentwicklungen der Angebots­formen in einzelnen Kindergärten nach Abstimmung mit dem jeweiligen Träger und nach Vortrag in den jährlichen Trägerkonferenzen im Jugendhilfeausschuss mit einer begleitenden Finanzaussage zur Beschlussfassung vorzutragen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Lungenhausen erklärte, dass im Hinblick auf die demographische Entwicklung die Angebote der Kindertageseinrichtungen ständig überprüft werden müssen. Dies wäre eine Chance für die Zukunft, um schnell und flexibel auf neue Bedarfe reagieren zu können.

 

Herr Brüggemann entgegnete, es sei zunächst der Rechtsanspruch zu erfüllen. Dies sei bei einer Konferenz mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen auch dargestellt worden. In Bezug auf Umwandlungen oder Schließungen von Kindergartengruppen könne frühestens zum Kindergartenjahr 2005/2006 nachgedacht werden. Zu diesem Zeitpunkt solle eine bedarfsorientierte Planung erfolgen.

 

Frau Scharrenbach bemerkte, dass der gesetzliche Rechtsanspruch und eine bedarfs­gerechte Angebotsentwicklung gleichrangig zu sehen seien. Bedarfsgerecht wäre in diesem Fall nicht gleich nachfrageorientiert.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in erster Linie Priorität hat, da dieser gesetzlich vorgeschrieben sei. Die weitere Planung solle sich an den Bedürfnissen der Eltern ausrichten.

 

Herr Suk wies darauf hin, dass in der Trägerkonferenz thematisiert wurde, einen einheit­lichen Fragebogen für die Abfrage der Elternwünsche zu entwickeln.

 

Herr Brüggemann brachte zum Ausdruck, dass eine Elternbefragung mit Abstimmung des Jugendamtes und der Träger durchgeführt werde. Es solle sichergestellt werden, dass es bei der Befragung zu Ergebnissen komme, die eine weitere Planung möglich macht.

 

Herr Kissing wies darauf hin, dass das Kindergartenangebot auch quantitativ anderen Bedarfssituationen angepasst werden müsse. Eine Formulierung in der Beschlussvorlage, dass “die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz absolut Priorität” habe, wirke polarisierend.

 

Herr Brüggemann entgegnete, es seien in den letzen Jahren rund 100 Kindergartenplätze aufgegeben worden, damit neue Angebotsstrukturen unter Mitarbeit des Jugendhilfeaus­schusses entwickelt werden konnten, die sich am Bedarf der Eltern ausgerichtet haben.

 

Herr Kissing stellte fest, dass in Hinblick auf die Pisa-Studie und deren Auswirkungen bald noch weiterer Diskussionsbedarf bestehen würde.

 

Frau Lungenhausen führte an, die Stadt Kamen weise, im Vergleich mit anderen Städten, ein sehr flexibles Angebot an Betreuungsformen auf. Eben in dieser Entwicklung sähe sie, bei dem prognostizierten Bevölkerungsrückgang, eine Chance für eine weitere Flexibilisie­rung in der Zukunft.

 

Herr Suk bemerkte, dass durch Herrn Clement im Gespräch sei, den Stichtag der Einschu­lung vom 1.7 auf den 1.1 vorzuverlegen. Des weiteren solle die Betreuung der Schulkinder direkt in der Schule stattfinden. Zusätzlich sei angedacht, ein “Schulvorbereitungsjahr” in den Kindergärten einzuführen.

 

Frau Scharrenbach fragte, wie denn die Gruppenstärke in den Kindertageseinrichtungen zu beurteilen sei.

 

Herr Suk antwortete, dass in den Ev. Kindertageseinrichtungen, in Abstimmung mit dem Träger und dem Jugendamt, Kinder über die Platzanzahl hinaus aufgenommen wurden und werden. Man solle hier aber nicht außer Acht lassen, dass dies eine Mehrbelastung für das Personal bedeute.

 

Herr Güldenhaupt bemerkte, dass durch die gute Zusammenarbeit mit den Trägern bisher der Rechtsanspruch gut erfüllt werden konnte.