Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994)

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.      die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 Ka – Sk gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB,

2.      über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen und Beden­ken entsprechend der beigefügten Stel­lungnahme der Verwaltung;

3.      den Bebauungsplan Nr. 5 Ka – Sk „Auf den Kämpen“ für den Bereich südlich der bebau­ten Grundstücke an der Südkamener Straße, west­lich der Bebauung an der „Lütge Heide“, nördlich der Bebauung der Straße „Auf den Kämpen“ und östlich des Wirt­schaftsweges „Auf den Kämpen“ im Stadtteil Südkamen gem. § 10 BauGB (Baugesetz­buch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997, BGBl. I, S. 2141) als Sat­zung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Aufhebung und der Neuaufstellung sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen