Sitzung: 13.12.2001 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 278/2001
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B.
vom 14.07.1994)
Es erklärte sich kein Ratsmitglied
für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:
1. die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 Ka – Sk gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB,
2. über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen und Bedenken entsprechend der beigefügten Stellungnahme der Verwaltung;
3. den Bebauungsplan Nr. 5 Ka – Sk „Auf den Kämpen“ für den Bereich südlich der bebauten Grundstücke an der Südkamener Straße, westlich der Bebauung an der „Lütge Heide“, nördlich der Bebauung der Straße „Auf den Kämpen“ und östlich des Wirtschaftsweges „Auf den Kämpen“ im Stadtteil Südkamen gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Aufhebung und der Neuaufstellung sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen