Beschluss:

 

Nach Vornahme von Überprüfungen durch die Verwaltung ist die zeitliche Befristung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Stadtgebiet Kamen nicht vorzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Für die Antragstellerin, die CDU-Fraktion, trug Frau Scharrenbach vor, dass sie die ableh­nende Begründung der Verwaltung nicht nachvollziehen könne.

Den Kraftfahrzeugführern sei es nicht verständlich zu machen, dass auf den verhältnismäßig breit dimensionierten Fahrbahnen des inneren Ringes nachts bzw. früh morgens nur mit 30 km/h gefahren werden dürfe. Schüler seien zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bzw. noch nicht unterwegs.

Da die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Regelung gesetzlich mög­lich und sinnvoll sei, werde ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Brüggemann machte deutlich, dass die Verwaltung auf keinen Fall bereit sei, die Si­cherheit von Radfahrern und querenden Fußgängern Verkehrsversuchen zu opfern.

Tatsache sei, dass bis 21.00 Uhr in den den Schulen angegliederten Sporthallen Aktionen stattfänden und infolge dessen um diese Zeit auch Jugendliche unterwegs seien.

Ferner würden die Anwohner an den Straßen des inneren Ringes – ins­besondere am Sese­kedamm - mit zusätzlichen Umweltbelastungen wie Immissionen und Abrollgeräuschen ver­stärkt des Nachts konfrontiert, so dass die Verwaltung auch unter Berücksichtigung dieses Aspektes eine Ablehnung des Antrages vorschlage.

 

Für die SPD-Fraktion trug Herr Stahlhut vor, dass seine Fraktion nach­vollziehen könne, dass die Verwaltung mit der gewünschten Regelung Probleme habe, wie es in der Vorlage zum Ausdruck komme. Bei Abwägen aller Kriterien halte seine Fraktion eine derartige Aus­schilderung für zu gefährlich, da es durchaus zu Fehlinterpretationen kommen könne. Zurzeit bestehe eine klare Geschwindigkeitsvorgabe, die von den Kraft­fahrzeugführern verinnerlicht sei.

Weiterhin würde eine derartige Maßnahme das Aufstellen von weiteren Verkehrszeichen mit sich bringen, wogegen sich seine Fraktion mit einem entsprechenden Antrag ausgesprochen habe. Dieser Antrag sei seinerzeit vom Straßenverkehrsausschuss einstimmig angenommen worden.

 

Herr Breitbarth merkte an, dass die beantragte Ausschilderung gesetz­lich möglich sei.

Zur Aussage von Herrn Brüggemann bezüglich der Radfahrer vertrat er die Meinung, dass diejenigen Radfahrer, die nachts unterwegs seien, auch mit den erschwerten verkehrlichen Situationen umgehen könnten.

Weiterhin wies er darauf hin, dass in anderen Bundesländern diesbezüg­liche Ausschilderun­gen mittels Klappschildern vorgenommen würden, die in schulfreien Zeiten eingeklappt wür­den.

 

Zu den Aussagen von Herrn Brüggemann merkte Frau Scharrenbach an, dass auf den in Rede stehenden Straßen nachts keine Kinder mehr unterwegs seien.

Als Beweismittel habe sich die CDU-Fraktion Statistiken zu Verkehrs­unfällen mit Kindern zusenden lassen.

Aus diesen sei zu ersehen, dass Schulkinder vermehrt montags morgens bzw. freitags mit­tags in Unfälle verwickelt seien.

 

Herr Kaminski verwies darauf, dass unter der vorherigen Straßen­verkehrsausschussvorsit­zenden, die auch der CDU-Fraktion angehört habe, die bestehenden Geschwindigkeitsbe­schränkungen auf 30 km/h im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen worden seien.

Er plädiere daher dafür, auf diesen Straßen die Geschwindigkeit durch­gehend auf 30 km/h zu belassen, weil die Bürger Anspruch auf Bestands­schutz hätten.

 

Zu diesem Stichwort wurde von Herrn Klein und Herrn Weigel ange­merkt, dass diese Aus­sage für die Unnaer Straße, Teilbereich zwischen Kreuzung Dortmunder Allee/Heerener Straße und Auf-/Abfahrt der Hoch­straße, nicht gelten würde, da hier die Geschwindigkeit wieder auf 50 km/h angehoben worden sei.

 

Herr Brüggemann stellte klar, dass der Unnaer Straße von der Verwal­tung und den an der Signalschau beteiligten Vertretern des Landes, des Kreises und der Polizei eine ganz andere Funktion und Wertigkeit be­scheinigt worden sei.

 

 

Die Unnaer Straße sei bzgl. Ausbau und Verteilerfunktion für den über­regionalen Verkehr, ihre Funktion als „Autobahnzubringer“, und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des Anliegerverkehrs nicht mit den Straßen des inneren Ringes vergleichbar. In der letzten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses sei dieses auch klar begründet und dar­gestellt worden.

 

Frau Scharrenbach wies nochmals darauf hin, dass es der CDU-Fraktion wichtig sei, bei Kraftfahrzeugführern eine höhere Akzeptanz von Ge­schwindigkeitsvorgaben zu erreichen, da die bauliche Ausgestaltung dieser Straßen eine Geschwindigkeit von 50 km/h, insbeson­dere des Nachts, zulassen würde.

 

Herr Stahlhut vertrat die Auffassung, dass die Unnaer Straße nicht mit den Straßen des inneren Ringes verglichen werden könne, was ja bereits mehrfach ausgeführt worden sei.