Beschluss:

 

Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 923.500,00 DM bei den Haus­haltsstellen 4542.76999 – Tages­pflegekosten (42.000,00 DM), 4556.67209 - Vollzeitpflege­kosten (261.500,00 DM) und 4557.67225 - Heimpflegekosten (620.000,00 DM) wird zuge­stimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Frau Scharrenbach führte aus, dass die CDU-Fraktion die Entwicklung der Pflegekosten kritisch sehe. Obwohl die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozi­alen Dienstes als auch der Erzie­hungsberatungsstellen als sehr gut zu bewerten sei, müss­ten doch durch Zuzüge überplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 880.000,-- DM bereit­gestellt werden. Mit Sorge betrachte ihre Fraktion die erhöhten Fallzahlen im Bereich der Tagespflege. Im zuständigen Fachausschuss werde über die Weiterentwicklung des Allge­meinen Sozialen Dienstes und der Erzie­hungsberatungsstellen zu diskutieren sein. Hierüber müsse nachgedacht werden, da im Jahre 2001 voraussichtlich erstmals die 12 Mio. DM-Grenze für den Aufwand aus öffentlichen Mitteln für die Jugendhilfe ohne allgemeine Ver­waltungskosten und Investitionen überschritten werde. Dies führe zu weiteren Einschränkun­gen im Einzelplan 4 und bei den frei­willigen Ausgaben. Da es sich um eine Pflichtaufgabe handele, stimme die CDU-Fraktion den überplanmäßigen Ausgaben aber zu.

 

Der Jugendhilfeausschuss befasse sich natürlich seit Jahren mit der Ent­wicklung der Pflege­kosten und ist sich der Problematik bewusst, erklärte Frau Dyduch. Die Beschlussempfeh­lung sei einstimmig erfolgt, da das Wohl des Kindes im Vordergrund stehe. Die Kostenent­wicklung sei natür­lich kritisch und werde auch weiterhin zu diskutieren sein. Getrennt werden sollte aber zwischen unabweislichen Fremdunterbringungen und der Zuständigkeit, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergebe. Für den Fachbereich Jugend stünden das Wohl des Kindes und der Erhalt des Familienverbandes an erster Stelle. In einigen Fällen sei dennoch eine Fremdunterbringung sinnvoller und daher unumgänglich. Bei der kritischen Frage nach der Höhe der Heimpflegekosten müsse berücksichtigt werden, dass hierin neben den Unterbringungskosten auch Kosten für pädagogische und therapeutische Maßnahmen etc. enthalten seien. Die Tagespflege sei getrennt zu sehen. Gerade in diesem Bereich be­stehe z.B. die Möglichkeit, alleinerziehende Elternteile aus der Sozial­hilfe herauszuführen.