Sitzung: 27.09.2001 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 188/2001
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2000)
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt:
1.
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Kamen einschl. des Erläuterungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage)
Die Flächennutzungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
Der als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Bereich wird entsprechend
dem Planentwurf als „Wohnbaufläche“, „Gemischte Baufläche“, „Gewerbegebiet“,
„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft“ und in „Fläche für Nutzungsbeschränkungen zum Schutze gegen schädliche
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ dargestellt.
Der gesamte Bereich wird gem. § 5 (3) Nr. 2 Baugesetzbuch „Flächen, unter denen
der Bergbau umgeht“ gekennzeichnet.
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungsverfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen
Herr Baudrexl informierte, dass die Bewilligungsbescheide in Höhe von ca. 10,8 Mio. DM für die Pflegeeinrichtungen im Bereich des Hofes Volkermann vorliegen. Im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege werde am nächsten Tag die Abrissgenehmigung erteilt. Zugleich erfolge die Erteilung der Baugenehmigungen. Dem Projektstart stünde somit nichts mehr im Wege.