Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2000)

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.                  Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläute­rungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage)

Die Flächennutzungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

Der als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Bereich wird entsprechend dem Planentwurf als „Wohnbaufläche“, „Gemischte Baufläche“, „Gewerbegebiet“, „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land­schaft“ und in „Fläche für Nutzungsbeschränkungen zum Schutze gegen schäd­liche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes“ dargestellt. Der gesamte Bereich wird gem. § 5 (3) Nr. 2 Baugesetzbuch „Flächen, unter denen der Bergbau umgeht“ gekennzeichnet.

2.                  Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungs­verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen

 


Herr Baudrexl informierte, dass die Bewilligungsbescheide in Höhe von ca. 10,8 Mio. DM für die Pflegeeinrichtungen im Bereich des Hofes Volkermann vorliegen. Im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege werde am nächsten Tag die Abrissgenehmigung er­teilt. Zugleich erfolge die Erteilung der Baugenehmigungen. Dem Projektstart stünde somit nichts mehr im Wege.