Beschluss:

 

Der Beschluss des Schul- und Sportausschusses vom 19.06.2000 über die Gewährung von Zuwendungen beim Aufstieg von Mannschaften wird zum 01.01.2002 wie folgt geändert:

 

1.             Beim Aufstieg von Senioren-Mannschaften in nächsthöhere Klassen oder Ligen wer­den den Sportvereinen, die Mitglieder im Sportver­band Kamen sind, ab dem 01.01.2002 auf Antrag folgende am sportlichen Erfolg orientierte Zuwendungen ge­währt:

 

 

 

Regelmannschaftsstärke

 

 

bis 6 Sportler

über 6 Sportler

 

 

 

 

1.1

innerhalb eines Kreisverbandes

 

 

 

in 2. Klasse

30,00 €

55,00 €

 

in 1. Klasse

30,00 €

55,00 €

 

 

 

 

1.2

in die Bezirksebene

55,00 €

80,00 €

 

 

 

 

1.3

innerhalb der Bezirksebene

80,00 €

 

 

 

 

105,00 €

1.4

in die Landesverbands-

 

 

 

ebene Westfalen

105,00 €

125,00 €

 

 

 

 

1.5

innerhalb der Landesver-

 

 

 

bandsebene Westfalen

125,00 €

155,00 €

 

 

 

 

1.6

in den Regionalverband NRW

155,00 €

175,00 €

 

 

 

 

1.7

innerhalb des Regional-

 

 

 

verbandes NRW

175,00 €

200,00 €

 

 

 

 

1.8

in eine über den Regional

 

 

 

verband NRW hinaus-

 

 

 

gehende Regionalliga

200,00 €

225,00 €

 

 

 

 

1.9

in eine 2. Bundesliga

225,00 €

250,00 €

 

 

 

 

1.10

in eine 1. Bundesliga

250,00 €

300,00 €

 

2.             Eine Bezuschussung bei einem Wiederaufstieg einer Mannschaft in eine Klasse oder Liga, in der sich die Mannschaft schon einmal befand, wird innerhalb von 3 Jahren nur einmal gewährt.

3.             Es wird keine Bezuschussung gewährt bei Umorganisation der Ligastrukturierung und damit verbundenen Aufstiegen.

4.             Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung der Zuwendungen entsprechend der Festlegungen unter Punkt 1 – 3 im Einzelfall an die antragstellenden Sportvereine zu veranlassen.

5.             Die Gewährung von Zuwendungen kann nur erfolgen, wenn der Rat der Stadt entspre­chende Haushaltsmittel in den jeweiligen Haus­haltsplänen bereitstellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Es sei, so Herr Hasler, positiv zu sehen, dass die Voraussetzung des Mitgliederanteiles der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von mind. 30 % entfalle.